Flucht- und Rettungsplan
für Schulen
Für die Vertretungslehrkraft, die den Trakt zum ersten Mal betritt — und für den Übungsleiter, der abends die Sporthalle aufschließt.
Im Ernstfall hängen 25 Kinder an einer Person, die den zweiten Rettungsweg kennen muss. Genau dafür hängt in Schulgebäuden ein Plan aus. Grundlage sind § 4 ArbStättV und ASR A2.3 — verantwortlich ist der Schulträger als Arbeitgeber.
Rechtliche Grundlage für Schulen
Schulen sind Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern. Arbeitgeber ist der Schulträger — die Schulleitung setzt vor Ort um.
Eine feste Quadratmetergrenze als Auslöser gibt es in der ArbStättV nicht. In Schulgebäuden liegen die Auslöser aber in aller Regel vor: viele ortsunkundige Personen, verzweigte Trakte und Zwischenbauten, Fachräume mit erhöhter Brandlast und eine Nutzung, die nach Unterrichtsschluss weitergeht. Weil Schulen bauordnungsrechtlich Sonderbauten sind, kommen Anforderungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept dazu.
Kinder lesen im Ernstfall keinen Grundriss — sie folgen ihrer Lehrkraft. Deshalb ist der Aushang vor allem für die gedacht, die führen: Lehrkräfte, Vertretungskräfte, OGS-Betreuung, Hausmeister, Reinigung und Vereinsübungsleiter am Abend. Entscheidend ist, dass der Plan auch dort hängt, wo diese Menschen ankommen — am Nebeneingang, in der Sporthalle, im Container.
Sie schicken, was da ist — auch den vergilbten Plan aus dem Treppenhaus. Wir sagen Ihnen, was fehlt. Rückmeldung am nächsten Werktag.
Unterlagen prüfen lassenWas Sie von uns erhalten
Von der einzügigen Grundschule bis zum Berufskolleg mit fünf Gebäudeteilen — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.
Sichtung Ihrer Unterlagen
Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF oder CAD, Pläne aus der Bauakte des Schulträgers, das Brandschutzkonzept, die Skizze vom letzten Anbau. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.
Begehung mit Ihnen
Vor Ort in NRW oder per Videobegehung — am besten mit Hausmeister und Schulleitung. Wir schauen auf Türrichtungen, verschlossene Nebenausgänge, Zwischenbauten und den Weg von der Sporthalle ins Freie.
Normgerechte Planerstellung
Erstellung je Geschoss und Gebäudeteil nach DIN ISO 23601, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3, Bildzeichen nach ISO 7010. Wegführung und Breiten werden gegen ASR A2.3 geprüft.
Fachräume, Sporthalle und Technik
Chemie-, Physik- und Werkräume, Sammlungs- und Gefahrstoffräume, Lehrküche, Sporthalle mit Geräteraum, Heizungs- und Elektroräume werden gekennzeichnet und bei der Wegführung berücksichtigt.
Aushangorte gemeinsam festgelegt
Wir legen mit Ihnen fest, wo welcher Plan hängt: Haupteingang, Treppenhäuser, Flurenden, Lehrerzimmer, Sekretariat, Sporthalle, Nebengebäude und Container — jeweils mit passendem Betrachterstandort.
Druckfertige Lieferung
Druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2, auf Wunsch gerahmt oder nachleuchtend — sinnvoll in innenliegenden Fluren, Kellergängen und Sporthallen. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.
Was wir nicht machen: Ein vollständiges Neuaufmaß des Schulgebäudes gehört nicht zu unserem Leistungsumfang, und wir erstellen keine Brandschutzkonzepte. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu und klären das Objekt gemeinsam mit Ihnen. Braucht Ihre Schule mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.
Für alle Schulformen und Bildungseinrichtungen
Gebäudealter, Anzahl der Trakte, Fachraumausstattung und die Lage der Ausgänge unterscheiden sich stark. Was Ihre Schule braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung — vorher legen wir Sie auf nichts fest.
Anfrage stellenAnwendbares Regelwerk im Überblick
Alle relevanten Normen und Gesetze für Flucht- und Rettungspläne in Schulen — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.
DIN-Normen
Maßgebliche Norm für Inhalt, Symbole, Maßstab und Darstellung von Flucht- und Rettungsplänen.
Regelt Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung. Teil B richtet sich an alle Beschäftigten der Schule, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.
Grundlage des Feuerwehrplans. Bei Schulen als Sonderbauten regelmäßig gefordert — über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Konkretisiert § 4 ArbStättV: wann ein Plan erforderlich ist, wie Fluchtwege zu bemessen und Notausgänge zu kennzeichnen sind. Breiten richten sich nach der Personenzahl, Weglängen nach Nutzung und Gefährdung.
Regelt die Sicherheitszeichen nach ISO 7010. Die Zeichengröße richtet sich nach der Erkennungsweite — in langen Schulfluren und Sporthallen ein häufiger Mangel.
Relevant überall dort, wo bei Stromausfall keine ausreichende Orientierung besteht — in innenliegenden Fluren, Kellergängen, Aula und Sporthalle der Regelfall.
Gesetze & Bauordnungsrecht
Rechtsgrundlage der Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan. Adressat ist der Arbeitgeber — bei Schulen der Schulträger.
Verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte für Evakuierung, Brandbekämpfung und Erste Hilfe zu benennen und zu unterweisen — auch Vertretungs- und Betreuungskräfte.
Schulen sind Sonderbauten. Zusätzliche Anforderungen an Rettungswege, Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und den eingeführten Richtlinien für Schulbauten.
DGUV-Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift des zuständigen Unfallversicherungsträgers — für Schulen in NRW die Unfallkasse NRW. Enthält unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung.
Praxishilfe zu Organisation, Unterweisung, Alarmierung und Räumung — hilfreich als Grundlage für die schulinterne Brandschutzorganisation.
Beschreibt Aufgaben, Qualifikation und Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Ob eine Bestellung erforderlich ist, ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung und Baugenehmigung.
Hinweis zum Landesrecht: Bauordnung und Schulrecht sind Landesrecht. Die Angaben hier beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen; in anderen Bundesländern gelten die jeweilige Landesbauordnung und die dortigen Vorgaben der Schulaufsicht. Die bundesrechtlichen Pflichten aus ArbStättV und ASR gelten bundesweit unverändert. Welche zusätzlichen Auflagen für Ihr Gebäude gelten, steht in der Baugenehmigung und im Brandschutzkonzept — das klären wir vor der Angebotserstellung mit Ihnen.
Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de, NRW-Landesrecht über recht.nrw.de und das DGUV-Regelwerk über publikationen.dguv.de.
Was ein normgerechter Plan enthalten muss
Inhalte, Aushang und Aktualisierungspflichten — mit den Punkten, an denen es in Schulen erfahrungsgemäß hakt.
Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601
Aushang und Formales
Typische Mängel in Schulen
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay
Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl
In der Schule hilft kein Plan, der nur die Bauakte abbildet. Entscheidend ist, wie das Haus im Schulalltag genutzt wird: welche Tür morgens offen ist und mittags nicht, wo die Garderobe den Flur verengt, welcher Trakt nach der Sanierung anders heißt als im Plan. Das klären wir gemeinsam bei der Begehung — und schreiben es so in den Plan, dass auch die Vertretungslehrkraft am ersten Tag den zweiten Weg findet.
Fragen zu Ihrem Schulgebäude? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.
0157 30 94 76 57 E-Mail schreibenFestpreis für Ihre Schule anfragen
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Anzahl der Gebäudeteile und Geschosse, geplante Aushangorte, Sporthalle und Container sowie die Frage, ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.
Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung. Für Schulträger mit mehreren Standorten erstellen wir ein Sammelangebot.
Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Schulen
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Sind Flucht- und Rettungspläne in Schulen vorgeschrieben?
Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern. Eine feste Quadratmetergrenze steht dort nicht. In Schulgebäuden liegen die Auslöser praktisch immer vor: viele ortsunkundige Personen, verzweigte Gebäude, Fachräume mit erhöhter Brandlast. Dazu kommen die Auflagen aus der Baugenehmigung, weil Schulen Sonderbauten sind. Ob und in welchem Umfang es Ihr Haus trifft, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3Wer ist verantwortlich — Schulträger oder Schulleitung?
Arbeitgeberpflichten nach ArbStättV treffen den Schulträger, also in der Regel die Kommune oder den privaten Träger. Die Schulleitung setzt vor Ort um: Aushang, Unterweisung, Meldung von Veränderungen. In der Praxis ist die Aufgabenverteilung oft schriftlich geregelt — wer in Ihrem Fall beauftragt, klären wir vor dem Angebot, damit Rechnung und Freigabe an der richtigen Stelle landen.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ArbSchGWo muss der Plan in der Schule aushängen?
An gut sichtbarer Stelle dort, wo Menschen ankommen und sich orientieren müssen: Haupt- und Nebeneingänge, Treppenhäuser, Flurenden, Lehrerzimmer und Sekretariat. Dazu ein eigener Aushang in Sporthalle, Mensa, Nebengebäude und Containeranlage. Jeder Aushangort braucht den passenden Betrachterstandort — derselbe Plan an fünf Stellen ist kein normgerechter Aushang.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Brauchen Sporthalle, Nebengebäude und Container eigene Pläne?
Ja, wenn es sich um eigenständige Gebäude oder baulich getrennte Gebäudeteile handelt. Eine Sporthalle mit eigenem Zugang wird von Menschen betreten, die das Hauptgebäude nie sehen — dort nützt der Plan aus dem Schulflur nichts. Innerhalb eines Gebäudes gilt: ein Plan je Geschoss, mit eigenem Aushang und eigenem Betrachterstandort je Standort. Containeranlagen werden regelmäßig vergessen, obwohl sie oft jahrelang in Betrieb sind.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Wie lang und wie breit dürfen Fluchtwege in der Schule sein?
Eine einzelne Zahl für alle Fälle gibt es nicht. Die ASR A2.3 bemisst die Mindestbreite nach der Zahl der Personen, die den Weg nutzen, und staffelt die zulässigen Weglängen nach Nutzung und Gefährdung des Bereichs — ein Klassenflur wird anders bewertet als eine Werkstatt. Weil Schulen Sonderbauten sind, kommen die Festlegungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept hinzu, die im Zweifel strenger sind. Wir prüfen die Wege an Ihrem Gebäude und sagen Ihnen, wo es eng wird.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, BauO NRWWas gilt für Chemie-, Physik- und Werkräume?
Fachräume und die zugehörigen Sammlungs- und Gefahrstoffräume gelten als Bereiche mit erhöhter Gefährdung und werden auf dem Plan entsprechend gekennzeichnet — zusammen mit Not-Aus, Gasabsperrung und Löschmitteln, soweit vorhanden. Für den Umgang mit den Stoffen selbst gelten eigene Regelwerke und die Gefährdungsbeurteilung; das ist Sache der Fachlehrkräfte und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, nicht des Fluchtplans.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Was ist bei mobilitätseingeschränkten Personen zu beachten?
Die ASR A2.3 verlangt, Menschen mit Behinderungen bei Fluchtwegen und Notausgängen zu berücksichtigen. Praktisch heißt das: barrierefreie Wege darstellen, Aufzüge als nicht nutzbaren Fluchtweg kennzeichnen, gesicherte Bereiche zum Abwarten festlegen, wo sie vorhanden sind, und nach ArbSchG § 10 Personen benennen, die im Ernstfall helfen. Der Plan bildet das ab — das Konzept dahinter entsteht mit Schulleitung und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, ArbSchG § 10Was gilt bei Nachmittagsbetrieb, Vereinen und Fremdnutzung?
Für die eigenen Beschäftigten bleibt der Schulträger verantwortlich, unabhängig davon, wer die Räume abends nutzt. Weil Vereins- und Kursleitungen die Wege nicht kennen, ist der Aushang genau dort besonders wichtig: am genutzten Eingang, in der Halle und im Flur zu den Umkleiden. Wer welche Bereiche wann öffnet und schließt, gehört in die Nutzungsvereinbarung — der Plan muss zu dem passen, was tatsächlich offen ist.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3Ist eine Feuerwehrlaufkarte für unsere Schule sinnvoll?
Feuerwehrlaufkarten hängen nicht an der Gebäudegröße, sondern an der Brandmeldeanlage: Ist eine Anlage vorhanden und auf die Feuerwehr aufgeschaltet, gehören Laufkarten nach DIN 14675 an die Brandmelderzentrale. Sie führen die Einsatzkräfte vom Feuerwehr-Bedienfeld zum ausgelösten Melder. Ohne aufgeschaltete Anlage ist stattdessen der Feuerwehrplan nach DIN 14095 das Thema.
Rechtsgrundlage: DIN 14675, DIN 14095Braucht die Schule auch eine Brandschutzordnung oder einen Feuerwehrplan?
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist in Schulen sinnvoll und häufig gefordert — Teil A als Aushang, Teil B für Lehrkräfte und alle übrigen Beschäftigten, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird bei Schulen als Sonderbauten regelmäßig über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle gefordert. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 kommen dazu, wenn eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet ist.
Rechtsgrundlage: DIN 14096, DIN 14095, DIN 14675Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?
Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. In der Schule heißt das vor allem nach Umbau, Anbau oder Sanierung, bei Nutzungsänderung von Räumen, bei Verlegung des Sammelplatzes und wenn ein Ausgang dauerhaft anders genutzt wird als eingezeichnet. Dazu gehört eine regelmäßige Sichtung — am besten zum Schuljahresbeginn, zusammen mit der Unterweisung des Kollegiums. Und: Die Aushänge müssen getauscht werden, nicht nur die Datei im Ordner.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Können wir die Pläne selbst anpassen?
Sie dürfen das — die Verantwortung für den aktuellen Stand liegt ohnehin beim Träger. In der Praxis scheitert es meist an der Datei: Ohne das Ursprungsformat entstehen schnell Pläne, die den Maßstab oder die Symbolik nach DIN ISO 23601 nicht mehr einhalten. Kleine Änderungen an von uns erstellten Plänen übernehmen wir deshalb günstig; größere Umplanungen rechnen wir als eigene Leistung ab, den Preis nennen wir vorher.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601Kann ohne digitale Grundrisse gearbeitet werden?
Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Kopien aus der Bauakte des Schulträgers, Plänen aus dem Brandschutzkonzept und älteren Ausdrucken und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir gemeinsam bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß des Gebäudes gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für eine Schule?
Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Anzahl der Geschosse, Gebäudeteile und Aushangorte sowie nach dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Dokumente oder mehrere Standorte gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme je Gebäude nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Flucht- und Rettungsplan für Ihre Schule anfragen
Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.
✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag
Ergänzende Leistungen für Schulen
Teil A als Aushang, Teil B für Lehrkräfte und Beschäftigte, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben — auf Ihre Schule geschrieben, nicht aus einer Vorlage kopiert.
Übersichts- und Geschosspläne für die einrückenden Einsatzkräfte — bei Schulen als Sonderbauten über Baugenehmigung oder Brandschutzdienststelle gefordert.
Für Schulen mit aufgeschalteter Brandmeldeanlage: je Meldergruppe eine Karte, die die Einsatzkräfte vom Bedienfeld zum ausgelösten Melder führt.