Brandschutzexperten

DIN ISO 23601 ASR A2.3 Schulen & Bildung

Flucht- und Rettungsplan
für Schulen Für die Vertretungslehrkraft, die den Trakt zum ersten Mal betritt — und für den Übungsleiter, der abends die Sporthalle aufschließt.

Im Ernstfall hängen 25 Kinder an einer Person, die den zweiten Rettungsweg kennen muss. Genau dafür hängt in Schulgebäuden ein Plan aus. Grundlage sind § 4 ArbStättV und ASR A2.3 — verantwortlich ist der Schulträger als Arbeitgeber.

Normgerecht nach DIN ISO 23601
Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachräume, Sporthalle und Nebengebäude je Ebene
Vor Ort in NRW, digital bundesweit
Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 für Schulen und Bildungseinrichtungen
Gesetzliche Pflicht

Rechtliche Grundlage für Schulen

Schulen sind Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern. Arbeitgeber ist der Schulträger — die Schulleitung setzt vor Ort um.

Eine feste Quadratmetergrenze als Auslöser gibt es in der ArbStättV nicht. In Schulgebäuden liegen die Auslöser aber in aller Regel vor: viele ortsunkundige Personen, verzweigte Trakte und Zwischenbauten, Fachräume mit erhöhter Brandlast und eine Nutzung, die nach Unterrichtsschluss weitergeht. Weil Schulen bauordnungsrechtlich Sonderbauten sind, kommen Anforderungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept dazu.

Der Plan richtet sich an die Erwachsenen

Kinder lesen im Ernstfall keinen Grundriss — sie folgen ihrer Lehrkraft. Deshalb ist der Aushang vor allem für die gedacht, die führen: Lehrkräfte, Vertretungskräfte, OGS-Betreuung, Hausmeister, Reinigung und Vereinsübungsleiter am Abend. Entscheidend ist, dass der Plan auch dort hängt, wo diese Menschen ankommen — am Nebeneingang, in der Sporthalle, im Container.

Was ohne aktuellen Plan passieren kann
Beanstandung bei Kontrollen
Arbeitsschutzbehörde, Unfallkasse, Bauaufsicht oder Feuerwehr halten Mängel bei der Begehung fest und setzen Nachbesserungsfristen.
Ordnungswidrigkeit nach ArbStättV
Die Erstellung ist Arbeitgeberpflicht. Wird sie nicht erfüllt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Auflagen bei Umbau oder Nutzungsänderung
Anbau, Containeranlage, Ausbau für den Ganztag oder ein neuer Fachraum: Die Unterlagen werden ohnehin gebraucht — meist kurzfristig vor der Wiederinbetriebnahme.
Um 10 Uhr zählt nur der Aushang
Der praktische Grund: volles Haus, Vertretungsunterricht, Handwerker im Trakt. Dann entscheidet, ob die Lehrkraft den zweiten Weg kennt — nicht, was im Ordner liegt.
Vorhandene Pläne kostenlos prüfen lassen

Sie schicken, was da ist — auch den vergilbten Plan aus dem Treppenhaus. Wir sagen Ihnen, was fehlt. Rückmeldung am nächsten Werktag.

Unterlagen prüfen lassen
Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Von der einzügigen Grundschule bis zum Berufskolleg mit fünf Gebäudeteilen — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.

01

Sichtung Ihrer Unterlagen

Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF oder CAD, Pläne aus der Bauakte des Schulträgers, das Brandschutzkonzept, die Skizze vom letzten Anbau. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.

02

Begehung mit Ihnen

Vor Ort in NRW oder per Videobegehung — am besten mit Hausmeister und Schulleitung. Wir schauen auf Türrichtungen, verschlossene Nebenausgänge, Zwischenbauten und den Weg von der Sporthalle ins Freie.

03

Normgerechte Planerstellung

Erstellung je Geschoss und Gebäudeteil nach DIN ISO 23601, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3, Bildzeichen nach ISO 7010. Wegführung und Breiten werden gegen ASR A2.3 geprüft.

04

Fachräume, Sporthalle und Technik

Chemie-, Physik- und Werkräume, Sammlungs- und Gefahrstoffräume, Lehrküche, Sporthalle mit Geräteraum, Heizungs- und Elektroräume werden gekennzeichnet und bei der Wegführung berücksichtigt.

05

Aushangorte gemeinsam festgelegt

Wir legen mit Ihnen fest, wo welcher Plan hängt: Haupteingang, Treppenhäuser, Flurenden, Lehrerzimmer, Sekretariat, Sporthalle, Nebengebäude und Container — jeweils mit passendem Betrachterstandort.

06

Druckfertige Lieferung

Druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2, auf Wunsch gerahmt oder nachleuchtend — sinnvoll in innenliegenden Fluren, Kellergängen und Sporthallen. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.

Was wir nicht machen: Ein vollständiges Neuaufmaß des Schulgebäudes gehört nicht zu unserem Leistungsumfang, und wir erstellen keine Brandschutzkonzepte. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu und klären das Objekt gemeinsam mit Ihnen. Braucht Ihre Schule mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.

Schultypen

Für alle Schulformen und Bildungseinrichtungen

Gebäudealter, Anzahl der Trakte, Fachraumausstattung und die Lage der Ausgänge unterscheiden sich stark. Was Ihre Schule braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung — vorher legen wir Sie auf nichts fest.

Anfrage stellen
Grundschule
Ein bis zwei Geschosse, oft mit Anbau aus den Siebzigern und OGS-Räumen im Souterrain. Die Wege sind kurz — kritisch ist meist der Nebentrakt, den niemand auf dem Plan hat.
Weiterführende Schule
Gymnasium, Real- oder Gesamtschule mit mehreren Gebäudeteilen, Fachraumtrakt, Aula und Mensa. Jeder Gebäudeteil bekommt eigene Pläne mit eigenem Betrachterstandort.
Berufskolleg und Berufsschule
Werkstätten, Labore, Schweiß- und Lackierbereiche, Lager für Gefahrstoffe. Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung werden eigens gekennzeichnet und bei der Wegführung anders bewertet.
Förderschule und inklusive Schule
Wo Menschen mit eingeschränkter Mobilität unterrichtet werden, gehören barrierefreie Wege, Aufzüge als Nicht-Fluchtweg und benannte Evakuierungshelfer in die Planung.
Hochschule und Universität
Hörsäle, Bibliothek, Labore und Werkstätten mit hohem Personenaufkommen und wechselnden Nutzern. Pläne je Geschoss und Bauabschnitt, abgestimmt auf das Brandschutzkonzept.
Sporthalle, Aula und Nebengebäude
Baulich getrennte Gebäudeteile brauchen eigene Pläne — gerade weil sie abends von Vereinen genutzt werden, die den Rest der Schule nie betreten.
Containeranlage und Interimsstandort
Während der Sanierung oft jahrelang in Betrieb — und meist ohne eigenen Plan. Auch hier gelten Fluchtwegkennzeichnung, Sammelplatz und Aushang.
Normen & Regelwerke

Anwendbares Regelwerk im Überblick

Alle relevanten Normen und Gesetze für Flucht- und Rettungspläne in Schulen — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.

Hinweis zum Landesrecht: Bauordnung und Schulrecht sind Landesrecht. Die Angaben hier beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen; in anderen Bundesländern gelten die jeweilige Landesbauordnung und die dortigen Vorgaben der Schulaufsicht. Die bundesrechtlichen Pflichten aus ArbStättV und ASR gelten bundesweit unverändert. Welche zusätzlichen Auflagen für Ihr Gebäude gelten, steht in der Baugenehmigung und im Brandschutzkonzept — das klären wir vor der Angebotserstellung mit Ihnen.

Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de, NRW-Landesrecht über recht.nrw.de und das DGUV-Regelwerk über publikationen.dguv.de.

Prüf-Checkliste

Was ein normgerechter Plan enthalten muss

Inhalte, Aushang und Aktualisierungspflichten — mit den Punkten, an denen es in Schulen erfahrungsgemäß hakt.

Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601
Maßstabsgerechter Grundriss des Geschosses mit Klassen-, Fach- und Nebenräumen
Fluchtwege und Notausgänge nach ISO 7010 eingezeichnet
Standort des Betrachters, passend zum jeweiligen Aushangort
Sammelplatz außerhalb des Gebäudes, eindeutig zugeordnet
Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfmelder
Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sanitätsraum
Fach- und Sammlungsräume als Bereiche mit erhöhter Brandlast
Aufzüge als nicht nutzbarer Fluchtweg gekennzeichnet
Nordpfeil, Maßstab, vollständige Legende
Datum der letzten Aktualisierung
Kurze Verhaltensregeln für den Brandfall
Gebäudeteil und Geschoss klar benannt — nicht nur „Altbau, 1. OG"
Aushang und Formales
Aushang an Haupteingang, in Treppenhäusern und an Flurenden
Eigener Aushang in Lehrerzimmer, Sekretariat und Hausmeisterbereich
Je Geschoss und Gebäudeteil ein eigener Plan, auch für Sporthalle und Container
In Augenhöhe, unverdeckt und ausreichend beleuchtet
Format so gewählt, dass der Plan am Aushangort lesbar ist — üblich sind DIN A3 und A2
Nachleuchtende Ausführung in innenliegenden Fluren und Kellergängen
Typische Mängel in Schulen
Notausgang aus Sorge vor unbefugtem Zutritt verschlossen, Schlüssel nicht greifbar
Flure mit Garderoben, Schränken und Projektmaterial verengt
Plan zeigt die Raumaufteilung von vor der Sanierung
Containeranlage seit Jahren in Betrieb, aber auf keinem Plan
Kein Aushang in der Sporthalle, die abends von Vereinen genutzt wird
Vertretungs-, OGS- und Reinigungskräfte nie unterwiesen
Sammelplatz auf dem Plan, aber inzwischen Baustelle oder Parkfläche
Pläne aus verschiedenen Jahren nebeneinander, mit widersprüchlichen Wegen
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Nach Umbau, Anbau oder Sanierung: vor der Wiederinbetriebnahme
Bei Nutzungsänderung von Räumen, etwa Klassenraum wird Fachraum
Wenn ein Ausgang dauerhaft anders genutzt wird als eingezeichnet
Bei Verlegung des Sammelplatzes oder geänderter Feuerwehrzufahrt
Bei neuen Brandschutzeinrichtungen oder aufgestellten Containern
Regelmäßige Sichtung, am besten zum Schuljahresbeginn mit der Unterweisung
Alte Aushänge ersetzt, nicht nur die Datei im Ordner
Prüfung und Änderung mit Datum und Verantwortlichem dokumentiert
Ihre Pläne gegen diese Punkte prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.

Kostenlose Prüfung anfragen
Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay

Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl

In der Schule hilft kein Plan, der nur die Bauakte abbildet. Entscheidend ist, wie das Haus im Schulalltag genutzt wird: welche Tür morgens offen ist und mittags nicht, wo die Garderobe den Flur verengt, welcher Trakt nach der Sanierung anders heißt als im Plan. Das klären wir gemeinsam bei der Begehung — und schreiben es so in den Plan, dass auch die Vertretungslehrkraft am ersten Tag den zweiten Weg findet.

Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sachkundiger für Flucht- und Rettungspläne Sachkundiger für Feuerwehrpläne

Fragen zu Ihrem Schulgebäude? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.

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Anfrage

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Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Anzahl der Gebäudeteile und Geschosse, geplante Aushangorte, Sporthalle und Container sowie die Frage, ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.

Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung. Für Schulträger mit mehreren Standorten erstellen wir ein Sammelangebot.

Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.

Schnellanfrage Startseite

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Schulen

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Sind Flucht- und Rettungspläne in Schulen vorgeschrieben?

Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern. Eine feste Quadratmetergrenze steht dort nicht. In Schulgebäuden liegen die Auslöser praktisch immer vor: viele ortsunkundige Personen, verzweigte Gebäude, Fachräume mit erhöhter Brandlast. Dazu kommen die Auflagen aus der Baugenehmigung, weil Schulen Sonderbauten sind. Ob und in welchem Umfang es Ihr Haus trifft, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.

Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3
Wer ist verantwortlich — Schulträger oder Schulleitung?

Arbeitgeberpflichten nach ArbStättV treffen den Schulträger, also in der Regel die Kommune oder den privaten Träger. Die Schulleitung setzt vor Ort um: Aushang, Unterweisung, Meldung von Veränderungen. In der Praxis ist die Aufgabenverteilung oft schriftlich geregelt — wer in Ihrem Fall beauftragt, klären wir vor dem Angebot, damit Rechnung und Freigabe an der richtigen Stelle landen.

Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ArbSchG
Wo muss der Plan in der Schule aushängen?

An gut sichtbarer Stelle dort, wo Menschen ankommen und sich orientieren müssen: Haupt- und Nebeneingänge, Treppenhäuser, Flurenden, Lehrerzimmer und Sekretariat. Dazu ein eigener Aushang in Sporthalle, Mensa, Nebengebäude und Containeranlage. Jeder Aushangort braucht den passenden Betrachterstandort — derselbe Plan an fünf Stellen ist kein normgerechter Aushang.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601
Brauchen Sporthalle, Nebengebäude und Container eigene Pläne?

Ja, wenn es sich um eigenständige Gebäude oder baulich getrennte Gebäudeteile handelt. Eine Sporthalle mit eigenem Zugang wird von Menschen betreten, die das Hauptgebäude nie sehen — dort nützt der Plan aus dem Schulflur nichts. Innerhalb eines Gebäudes gilt: ein Plan je Geschoss, mit eigenem Aushang und eigenem Betrachterstandort je Standort. Containeranlagen werden regelmäßig vergessen, obwohl sie oft jahrelang in Betrieb sind.

Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3
Wie lang und wie breit dürfen Fluchtwege in der Schule sein?

Eine einzelne Zahl für alle Fälle gibt es nicht. Die ASR A2.3 bemisst die Mindestbreite nach der Zahl der Personen, die den Weg nutzen, und staffelt die zulässigen Weglängen nach Nutzung und Gefährdung des Bereichs — ein Klassenflur wird anders bewertet als eine Werkstatt. Weil Schulen Sonderbauten sind, kommen die Festlegungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept hinzu, die im Zweifel strenger sind. Wir prüfen die Wege an Ihrem Gebäude und sagen Ihnen, wo es eng wird.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3, BauO NRW
Was gilt für Chemie-, Physik- und Werkräume?

Fachräume und die zugehörigen Sammlungs- und Gefahrstoffräume gelten als Bereiche mit erhöhter Gefährdung und werden auf dem Plan entsprechend gekennzeichnet — zusammen mit Not-Aus, Gasabsperrung und Löschmitteln, soweit vorhanden. Für den Umgang mit den Stoffen selbst gelten eigene Regelwerke und die Gefährdungsbeurteilung; das ist Sache der Fachlehrkräfte und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, nicht des Fluchtplans.

Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3
Was ist bei mobilitätseingeschränkten Personen zu beachten?

Die ASR A2.3 verlangt, Menschen mit Behinderungen bei Fluchtwegen und Notausgängen zu berücksichtigen. Praktisch heißt das: barrierefreie Wege darstellen, Aufzüge als nicht nutzbaren Fluchtweg kennzeichnen, gesicherte Bereiche zum Abwarten festlegen, wo sie vorhanden sind, und nach ArbSchG § 10 Personen benennen, die im Ernstfall helfen. Der Plan bildet das ab — das Konzept dahinter entsteht mit Schulleitung und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3, ArbSchG § 10
Was gilt bei Nachmittagsbetrieb, Vereinen und Fremdnutzung?

Für die eigenen Beschäftigten bleibt der Schulträger verantwortlich, unabhängig davon, wer die Räume abends nutzt. Weil Vereins- und Kursleitungen die Wege nicht kennen, ist der Aushang genau dort besonders wichtig: am genutzten Eingang, in der Halle und im Flur zu den Umkleiden. Wer welche Bereiche wann öffnet und schließt, gehört in die Nutzungsvereinbarung — der Plan muss zu dem passen, was tatsächlich offen ist.

Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3
Ist eine Feuerwehrlaufkarte für unsere Schule sinnvoll?

Feuerwehrlaufkarten hängen nicht an der Gebäudegröße, sondern an der Brandmeldeanlage: Ist eine Anlage vorhanden und auf die Feuerwehr aufgeschaltet, gehören Laufkarten nach DIN 14675 an die Brandmelderzentrale. Sie führen die Einsatzkräfte vom Feuerwehr-Bedienfeld zum ausgelösten Melder. Ohne aufgeschaltete Anlage ist stattdessen der Feuerwehrplan nach DIN 14095 das Thema.

Rechtsgrundlage: DIN 14675, DIN 14095
Braucht die Schule auch eine Brandschutzordnung oder einen Feuerwehrplan?

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist in Schulen sinnvoll und häufig gefordert — Teil A als Aushang, Teil B für Lehrkräfte und alle übrigen Beschäftigten, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird bei Schulen als Sonderbauten regelmäßig über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle gefordert. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 kommen dazu, wenn eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet ist.

Rechtsgrundlage: DIN 14096, DIN 14095, DIN 14675
Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?

Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. In der Schule heißt das vor allem nach Umbau, Anbau oder Sanierung, bei Nutzungsänderung von Räumen, bei Verlegung des Sammelplatzes und wenn ein Ausgang dauerhaft anders genutzt wird als eingezeichnet. Dazu gehört eine regelmäßige Sichtung — am besten zum Schuljahresbeginn, zusammen mit der Unterweisung des Kollegiums. Und: Die Aushänge müssen getauscht werden, nicht nur die Datei im Ordner.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601
Können wir die Pläne selbst anpassen?

Sie dürfen das — die Verantwortung für den aktuellen Stand liegt ohnehin beim Träger. In der Praxis scheitert es meist an der Datei: Ohne das Ursprungsformat entstehen schnell Pläne, die den Maßstab oder die Symbolik nach DIN ISO 23601 nicht mehr einhalten. Kleine Änderungen an von uns erstellten Plänen übernehmen wir deshalb günstig; größere Umplanungen rechnen wir als eigene Leistung ab, den Preis nennen wir vorher.

Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601
Kann ohne digitale Grundrisse gearbeitet werden?

Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Kopien aus der Bauakte des Schulträgers, Plänen aus dem Brandschutzkonzept und älteren Ausdrucken und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir gemeinsam bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß des Gebäudes gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für eine Schule?

Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Anzahl der Geschosse, Gebäudeteile und Aushangorte sowie nach dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Dokumente oder mehrere Standorte gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme je Gebäude nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Flucht- und Rettungsplan für Ihre Schule anfragen

Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.

✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag