Brandschutzordnung
Teil A für Ihren Aushang
Eine Seite, die jeder lesen muss, der Ihr Gebäude betritt — auch der Besucher, der zum ersten Mal da ist.
Teil A richtet sich an alle Personen im Objekt: Beschäftigte, Besucher, Kunden, Fremdfirmen. Er regelt in fester Reihenfolge, was im Brandfall zu tun ist — Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen. Grundlage ist DIN 14096.
Wer eine Brandschutzordnung braucht
Es gibt keinen einzelnen Paragraphen, der bundesweit jedem Betrieb eine Brandschutzordnung vorschreibt. Gefordert wird sie in der Praxis über mehrere Wege: über Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, über die Sonderbauvorschriften der Länder, über Auflagen der Brandschutzdienststelle und häufig über den Versicherer.
Dazu kommt die allgemeine Arbeitgeberpflicht: Nach § 10 ArbSchG sind Notfallmaßnahmen festzulegen und Beschäftigte zu benennen; § 4 ArbStättV und ASR A2.2 verlangen organisatorische Maßnahmen gegen Brände. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist das Dokument, mit dem dieser Teil sauber erledigt wird — deshalb fragen Prüfer regelmäßig danach.
Teil A hängt aus und richtet sich an jeden im Gebäude. Teil B wird den Beschäftigten ausgehändigt, Teil C den Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Wer nur Teil A aushängt, hat den sichtbaren Teil erledigt — den, nach dem als Erstes gefragt wird. Ob Ihr Objekt auch B und C braucht, sagen wir Ihnen vorher.
Schicken Sie uns ein Foto des aktuellen Aushangs. Wir sagen Ihnen, was fehlt und ob der Sammelplatz zu Ihrem Fluchtplan passt. Rückmeldung am nächsten Werktag.
Aushang prüfen lassenDie drei Teile der Brandschutzordnung
Die Einteilung richtet sich danach, an wen sich das Dokument wendet — nicht danach, wie viele Personen im Betrieb arbeiten.
Teil A
Der Aushang. Eine Seite, die sich an jeden richtet, der das Gebäude betritt — Beschäftigte ebenso wie Besucher, Kunden, Lieferanten und Fremdfirmen. Inhalt sind das Verhalten im Brandfall in fester Reihenfolge, der Notruf und die Piktogramme nach ISO 7010.
Teil B
Das Dokument für Ihre Beschäftigten. Es geht deutlich weiter als der Aushang: Brandverhütung im Arbeitsalltag, Melde- und Alarmierungswege, Verhalten bei Alarm, Umgang mit Löscheinrichtungen, Regeln zu Flucht- und Rettungswegen.
Teil C
Für Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer und weitere Benannte. Beschreibt deren Aufgaben vor, während und nach einem Brand — von der Kontrolle der Fluchtwege bis zur Sammelplatzkontrolle und der Einweisung der Feuerwehr.
Häufiger Irrtum: Im Netz kursieren Tabellen, nach denen Teil A „bis 20 Personen“, Teil B „21 bis 100“ und Teil C „über 100 Personen“ gelte. Das steht so nicht in der DIN 14096. Die Norm unterscheidet nach Adressatenkreis: Teil A für alle im Objekt, Teil B für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C für Personen mit solchen Aufgaben. Welche Teile Ihr Objekt braucht, ergibt sich aus Nutzung, Gefährdung und den Forderungen von Genehmigung, Konzept oder Versicherer.
Verhalten im Brandfall — in dieser Reihenfolge
Die Reihenfolge ist kein Layoutvorschlag. Sie ist der Kern von Teil A und wird oft vertauscht.
Ruhe bewahren
Keine Panik, nicht kopflos loslaufen. Der Satz steht bewusst an erster Stelle, weil alles Weitere daran hängt.
Brand melden
Notruf 112, dazu — falls vorhanden — der interne Meldeweg oder der Druckknopfmelder. Wer, wo, was: Standort und Lage des Brandes.
In Sicherheit bringen
Gefährdete warnen, Mitarbeitenden helfen, gekennzeichnete Fluchtwege nutzen, keine Aufzüge, Türen schließen, zum Sammelplatz.
Löschversuch unternehmen
Erst jetzt und nur ohne Eigengefährdung, mit den vorhandenen Feuerlöschern oder Wandhydranten.
Der klassische Fehler: Löschen vor Melden. Wer erst zum Feuerlöscher greift und die Feuerwehr später alarmiert, verliert genau die Minuten, die zählen. Deshalb steht „Brand melden“ im Aushang vor „Löschversuch unternehmen“ — und deshalb gehört dieser Punkt in jede Unterweisung.
Was Sie von uns erhalten
Vom Einzelbüro bis zum Produktionsstandort — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.
Sichtung des vorhandenen Stands
Wir schauen uns an, was schon da ist: der alte Aushang, Auflagen aus der Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept, Forderungen des Versicherers. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.
Objektangaben klären
Alarmierung, Meldewege, Sammelplatz, Löscheinrichtungen und Verantwortliche klären wir gemeinsam — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Genau diese Angaben fehlen in Internet-Vorlagen.
Erstellung nach DIN 14096
Gliederung, Reihenfolge und Aufbau nach Norm, Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und ISO 7010, Formulierungen in klarer Sprache — lesbar aus zwei Metern Entfernung, nicht nur juristisch sauber.
Abgleich mit Plan und Kennzeichnung
Sammelplatz, Alarmierung und Meldewege müssen im Aushang, im Flucht- und Rettungsplan und in der Unterweisung dasselbe sagen. Widersprüche fallen sonst erst in der Übung auf.
Teil B und Teil C auf Wunsch
Braucht Ihr Objekt mehr als den Aushang, erstellen wir Teil B für die Beschäftigten und Teil C für Brandschutz- und Evakuierungshelfer aus einem Guss — mit denselben Angaben, nicht aus drei Quellen.
Druckfertige Lieferung
Druckfertiges PDF in DIN A4 oder A3, auf Wunsch laminiert oder nachleuchtend — sinnvoll in Treppenhäusern und fensterlosen Bereichen. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.
Was wir nicht machen: Wir erstellen keine Brandschutzkonzepte und keine Gefährdungsbeurteilung. Die Brandschutzordnung ersetzt auch weder die Unterweisung Ihrer Beschäftigten noch die Ausbildung von Brandschutzhelfern — sie ist die Grundlage dafür. Braucht Ihr Objekt mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung, nicht mitten im Projekt.
Für welche Betriebe wir Teil A erstellen
Der Aushang sieht in jedem Haus ähnlich aus — die Angaben darin nicht. Alarmierung, Meldeweg und Sammelplatz unterscheiden sich von Objekt zu Objekt. Was Ihr Betrieb braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung; vorher legen wir Sie auf nichts fest.
Anfrage stellenAnwendbares Regelwerk im Überblick
Alle relevanten Normen und Gesetze rund um die Brandschutzordnung — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.
DIN-Normen
Maßgebliche Norm für Aufbau, Inhalt, Reihenfolge und Aushang. Sie definiert die drei Teile nach Adressatenkreis und gibt für Teil A die Struktur des Aushangs vor.
Grundlage des grafischen Flucht- und Rettungsplans. Er ergänzt die Brandschutzordnung: Sammelplatz und Wege müssen in beiden Dokumenten übereinstimmen.
Der Plan für die einrückenden Einsatzkräfte. Wird über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle gefordert.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Konkretisiert die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen: Feuerlöscheinrichtungen, Alarmierung, Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern — als Richtwert 5 % der Beschäftigten.
Regelt die Sicherheitszeichen nach ISO 7010, die auch im Aushang verwendet werden. Die Zeichengröße richtet sich nach der Erkennungsweite.
Regelt Fluchtwege, Notausgänge und den Flucht- und Rettungsplan. Die Wege, die dort festgelegt sind, müssen mit dem übereinstimmen, was im Aushang steht.
Gesetze & Unfallversicherung
Verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung festzulegen und Beschäftigte dafür zu benennen und zu unterweisen.
Grundlage für Fluchtwege, Kennzeichnung und Notfallorganisation in der Arbeitsstätte — konkretisiert durch die Technischen Regeln ASR A2.2 und A2.3.
Auslegungshilfen der gesetzlichen Unfallversicherung zum betrieblichen Brandschutz und zur Ausbildung von Brandschutzhelfern. Sie greifen die Brandschutzordnung nach DIN 14096 auf.
Hinweis zum Landesrecht: Ob eine Brandschutzordnung ausdrücklich gefordert ist, ergibt sich in vielen Fällen aus dem Bauordnungsrecht des Landes — in Nordrhein-Westfalen aus BauO NRW und den Sonderbauvorschriften, in anderen Ländern aus den jeweiligen Landesregelungen. Maßgeblich sind Ihre Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept. Das schauen wir vor der Angebotserstellung gemeinsam an.
Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, DGUV-Schriften über publikationen.dguv.de und Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de.
Was ein normgerechter Aushang enthalten muss
Inhalt, Aushang und Aktualisierung — mit den Punkten, an denen es in der Praxis hakt.
Pflichtinhalt von Teil A nach DIN 14096
Aushang und Formales
Angaben, die wir von Ihnen brauchen
Typische Mängel
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Wir prüfen Ihre bestehende Brandschutzordnung kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay
Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl
Eine Brandschutzordnung aus einer Vorlage erkennt man an zwei Dingen: Der Sammelplatz ist nicht benannt, und der Meldeweg endet bei der 112, obwohl im Haus zuerst die Leitwarte angerufen wird. Beides klärt man nicht am Schreibtisch, sondern bei der Begehung — und schreibt es dann so auf, dass es auch der Monteur versteht, der zum ersten Mal da ist.
Fragen zu Ihrem Objekt? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.
0157 30 94 76 57 E-Mail schreibenBrandschutzordnung für Ihr Objekt anfragen
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Nutzung und Größe des Objekts, ob es bereits einen Aushang gibt, ob eine Brandmeldeanlage vorhanden ist und ob neben Teil A auch Teil B und C gebraucht werden — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung“ da.
Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Unterlagen schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fragen zur Brandschutzordnung Teil A
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Grundlage.
Was ist die Brandschutzordnung Teil A?
Der Aushang. Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Objekt aufhalten — auch an Besucher, Kunden und Fremdfirmen, die das Haus nicht kennen. Er nennt kurz die Brandverhütung und dann das Verhalten im Brandfall in fester Reihenfolge: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen. Dazu kommen der Notruf, die Sicherheitszeichen nach ISO 7010 und die objektbezogenen Angaben wie Sammelplatz und interner Meldeweg.
Grundlage: DIN 14096Ist eine Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben?
Es gibt keinen Paragraphen, der sie bundesweit für jeden Betrieb anordnet. Gefordert wird sie in der Praxis über die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept, Sonderbauvorschriften, Auflagen der Brandschutzdienststelle oder den Versicherer. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG Notfallmaßnahmen festlegen und nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.2 organisatorische Maßnahmen gegen Brände treffen — die Brandschutzordnung ist das Dokument, mit dem das nachvollziehbar erledigt wird. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.
Grundlage: § 10 ArbSchG, § 4 ArbStättV, ASR A2.2Gilt Teil A nur für Betriebe bis 20 Personen?
Nein. Diese Zahl kursiert im Netz, steht aber so nicht in der DIN 14096. Die Norm teilt nicht nach Personenzahl, sondern nach Adressatenkreis: Teil A für alle Personen im Objekt, Teil B für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C für Personen mit solchen Aufgaben. Auch ein Werk mit 400 Beschäftigten hat einen Teil A an der Wand — dort eben zusätzlich zu Teil B und C.
Grundlage: DIN 14096Brauchen wir neben Teil A auch Teil B und C?
Das hängt an Nutzung und Gefährdung des Objekts und daran, was Genehmigung, Brandschutzkonzept oder Versicherer fordern. Als Faustregel: Sobald Beschäftigte über den Aushang hinaus Regeln brauchen — Alarmierung, Umgang mit Löscheinrichtungen, Räumung — ist Teil B fällig. Sind Brandschutz- oder Evakuierungshelfer benannt, gehört Teil C dazu. Wir sagen Ihnen vor dem Angebot, was Ihr Objekt braucht, und erstellen die Teile aus einem Guss.
Grundlage: DIN 14096Wo muss der Aushang hängen?
Gut sichtbar dort, wo sich Personen aufhalten oder vorbeikommen: Eingangsbereich, Flure, Treppenhäuser, Aufenthalts- und Sozialräume, bei Publikumsverkehr auch im Warte- oder Verkaufsbereich. In Augenhöhe, unverdeckt und ausreichend beleuchtet. Sinnvoll ist der Aushang direkt neben dem Flucht- und Rettungsplan — dann stehen Text und Grafik am selben Ort.
Grundlage: DIN 14096, ASR A1.3Muss die Brandschutzordnung behördlich genehmigt werden?
Eine Genehmigung im Sinne eines Bescheids gibt es nicht. Verantwortlich für Erstellung, Aushang und Aktualität ist der Betreiber. Gefordert werden kann sie aber sehr wohl: über Auflagen in der Baugenehmigung, über das Brandschutzkonzept oder durch die Brandschutzdienststelle. In diesen Fällen wird sie im Rahmen der Abnahme oder Begehung vorgelegt und geprüft.
Grundlage: DIN 14096, BauO NRWWie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. Fällig wird eine Überarbeitung nach Umbauten und Nutzungsänderungen, bei geändertem Sammelplatz, geänderter Alarmierung oder neuem Meldeweg, bei neuen Brandschutzeinrichtungen und beim Wechsel von Verantwortlichen. Dazu gehört eine regelmäßige Prüfung auf Aktualität — sinnvollerweise zusammen mit der jährlichen Unterweisung. Und: Die Aushänge müssen getauscht werden, nicht nur die Datei im Ordner.
Grundlage: DIN 14096Reicht eine Vorlage aus dem Internet?
Für die Grundstruktur ja, für den Betrieb selten. Was eine Vorlage nicht wissen kann, sind genau die Angaben, auf die es ankommt: wie bei Ihnen alarmiert wird, ob zuerst die Leitwarte oder die 112 gerufen wird, wo der Sammelplatz liegt und wie er heißt, welche Löscheinrichtungen vorhanden sind. Bleiben diese Felder leer oder stehen Platzhalter drin, ist der Aushang bei der nächsten Begehung genau der Punkt, der aufgeschrieben wird.
Grundlage: DIN 14096Ersetzt die Brandschutzordnung den Flucht- und Rettungsplan?
Nein, die beiden Dokumente haben verschiedene Aufgaben. Die Brandschutzordnung sagt in Worten, was zu tun ist. Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 zeigt grafisch, wo es langgeht — mit Betrachterstandort, Wegen, Löscheinrichtungen und Sammelplatz. Ob ein Plan erforderlich ist, richtet sich nach § 4 ArbStättV und ASR A2.3. Wichtig ist, dass beide dasselbe sagen: gleicher Sammelplatz, gleiche Alarmierung.
Grundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?
Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten; bei erhöhter Brandgefährdung, großer Ausdehnung, Schichtbetrieb oder vielen Abwesenheiten können es deutlich mehr sein. Das ist eine eigene Pflicht und wird durch die Brandschutzordnung nicht erledigt — umgekehrt greift Teil C genau auf diese benannten Personen zurück und beschreibt deren Aufgaben.
Grundlage: ASR A2.2, DGUV Information 205-023Können wir die Brandschutzordnung selbst anpassen?
Sie dürfen das — die Verantwortung für den aktuellen Stand liegt ohnehin beim Betreiber. In der Praxis scheitert es meist an der Datei: Ohne das Ursprungsformat rutschen Aufbau, Reihenfolge und Symbolik schnell aus der Norm. Kleine Änderungen an von uns erstellten Dokumenten übernehmen wir deshalb günstig; größere Überarbeitungen rechnen wir als eigene Leistung ab, den Preis nennen wir vorher.
Was kostet eine Brandschutzordnung Teil A?
Teil A beginnt bei 49 €, wenn die Angaben zum Objekt vollständig vorliegen. Der Gesamtpreis richtet sich danach, wie viel im Vorfeld geklärt werden muss und ob zusätzlich Teil B und C gebraucht werden. Wer mehrere Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Brandschutzordnung Teil A anfragen
Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.
✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 49 € · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag
Ergänzende Leistungen
Für Ihre Beschäftigten: Brandverhütung im Arbeitsalltag, Meldewege, Verhalten bei Alarm, Umgang mit Löscheinrichtungen — ausgehändigt statt ausgehängt.
Für Brandschutzbeauftragte sowie Brandschutz- und Evakuierungshelfer: Aufgaben vor, während und nach einem Brand — konkret auf Ihr Objekt geschrieben.
Der grafische Aushang mit Betrachterstandort, Wegen, Löscheinrichtungen und Sammelplatz — abgestimmt auf Ihre Brandschutzordnung.