Brandschutzexperten

DIN 14096 Teil A Aushang

Brandschutzordnung
Teil A für Ihren Aushang Eine Seite, die jeder lesen muss, der Ihr Gebäude betritt — auch der Besucher, der zum ersten Mal da ist.

Teil A richtet sich an alle Personen im Objekt: Beschäftigte, Besucher, Kunden, Fremdfirmen. Er regelt in fester Reihenfolge, was im Brandfall zu tun ist — Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen. Grundlage ist DIN 14096.

Normgerecht nach DIN 14096
Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Auf Ihr Objekt geschrieben, nicht aus einer Vorlage
Vor Ort in NRW, digital bundesweit
Aushang der Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 im Eingangsbereich eines Betriebs
Rechtliche Einordnung

Wer eine Brandschutzordnung braucht

Es gibt keinen einzelnen Paragraphen, der bundesweit jedem Betrieb eine Brandschutzordnung vorschreibt. Gefordert wird sie in der Praxis über mehrere Wege: über Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, über die Sonderbauvorschriften der Länder, über Auflagen der Brandschutzdienststelle und häufig über den Versicherer.

Dazu kommt die allgemeine Arbeitgeberpflicht: Nach § 10 ArbSchG sind Notfallmaßnahmen festzulegen und Beschäftigte zu benennen; § 4 ArbStättV und ASR A2.2 verlangen organisatorische Maßnahmen gegen Brände. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist das Dokument, mit dem dieser Teil sauber erledigt wird — deshalb fragen Prüfer regelmäßig danach.

Teil A ist nur ein Drittel

Teil A hängt aus und richtet sich an jeden im Gebäude. Teil B wird den Beschäftigten ausgehändigt, Teil C den Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Wer nur Teil A aushängt, hat den sichtbaren Teil erledigt — den, nach dem als Erstes gefragt wird. Ob Ihr Objekt auch B und C braucht, sagen wir Ihnen vorher.

Was ohne aktuellen Aushang passieren kann
Beanstandung bei Kontrollen
Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, Feuerwehr oder Berufsgenossenschaft halten Mängel fest und setzen Nachbesserungsfristen.
Offene Auflage aus dem Brandschutzkonzept
Steht die Brandschutzordnung in Baugenehmigung oder Konzept, gilt sie als Auflage — und taucht bei der nächsten Abnahme wieder auf.
Rückfragen des Versicherers
Viele Sachversicherer verlangen eine Brandschutzordnung als vereinbarte Obliegenheit und fragen den Stand bei Vertragsanpassungen ab.
Im Ernstfall zählt nur, was an der Wand hängt
Der praktische Grund: Ihr Team kennt das Haus. Der Monteur, die Aushilfe und der Besucher kennen es nicht — für die ist der Aushang die einzige Information.
Vorhandenen Aushang kostenlos prüfen lassen

Schicken Sie uns ein Foto des aktuellen Aushangs. Wir sagen Ihnen, was fehlt und ob der Sammelplatz zu Ihrem Fluchtplan passt. Rückmeldung am nächsten Werktag.

Aushang prüfen lassen
Teil A, B und C

Die drei Teile der Brandschutzordnung

Die Einteilung richtet sich danach, an wen sich das Dokument wendet — nicht danach, wie viele Personen im Betrieb arbeiten.

A

Teil A

Für alle Personen im Objekt

Der Aushang. Eine Seite, die sich an jeden richtet, der das Gebäude betritt — Beschäftigte ebenso wie Besucher, Kunden, Lieferanten und Fremdfirmen. Inhalt sind das Verhalten im Brandfall in fester Reihenfolge, der Notruf und die Piktogramme nach ISO 7010.

Form: Aushang, mindestens DIN A4
Umfang: eine Seite
Verteilung: gut sichtbar aushängen
B

Teil B

Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Das Dokument für Ihre Beschäftigten. Es geht deutlich weiter als der Aushang: Brandverhütung im Arbeitsalltag, Melde- und Alarmierungswege, Verhalten bei Alarm, Umgang mit Löscheinrichtungen, Regeln zu Flucht- und Rettungswegen.

Form: mehrseitiges Dokument
Umfang: objektabhängig
Verteilung: aushändigen, nicht aushängen
C

Teil C

Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Für Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer und weitere Benannte. Beschreibt deren Aufgaben vor, während und nach einem Brand — von der Kontrolle der Fluchtwege bis zur Sammelplatzkontrolle und der Einweisung der Feuerwehr.

Form: mehrseitiges Dokument
Umfang: aufgabenbezogen
Verteilung: an die benannten Personen

Häufiger Irrtum: Im Netz kursieren Tabellen, nach denen Teil A „bis 20 Personen“, Teil B „21 bis 100“ und Teil C „über 100 Personen“ gelte. Das steht so nicht in der DIN 14096. Die Norm unterscheidet nach Adressatenkreis: Teil A für alle im Objekt, Teil B für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C für Personen mit solchen Aufgaben. Welche Teile Ihr Objekt braucht, ergibt sich aus Nutzung, Gefährdung und den Forderungen von Genehmigung, Konzept oder Versicherer.

Inhalt des Aushangs

Verhalten im Brandfall — in dieser Reihenfolge

Die Reihenfolge ist kein Layoutvorschlag. Sie ist der Kern von Teil A und wird oft vertauscht.

Schritt 1

Ruhe bewahren

Keine Panik, nicht kopflos loslaufen. Der Satz steht bewusst an erster Stelle, weil alles Weitere daran hängt.

Schritt 2

Brand melden

Notruf 112, dazu — falls vorhanden — der interne Meldeweg oder der Druckknopfmelder. Wer, wo, was: Standort und Lage des Brandes.

Schritt 3

In Sicherheit bringen

Gefährdete warnen, Mitarbeitenden helfen, gekennzeichnete Fluchtwege nutzen, keine Aufzüge, Türen schließen, zum Sammelplatz.

Schritt 4

Löschversuch unternehmen

Erst jetzt und nur ohne Eigengefährdung, mit den vorhandenen Feuerlöschern oder Wandhydranten.

Der klassische Fehler: Löschen vor Melden. Wer erst zum Feuerlöscher greift und die Feuerwehr später alarmiert, verliert genau die Minuten, die zählen. Deshalb steht „Brand melden“ im Aushang vor „Löschversuch unternehmen“ — und deshalb gehört dieser Punkt in jede Unterweisung.

Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Vom Einzelbüro bis zum Produktionsstandort — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.

01

Sichtung des vorhandenen Stands

Wir schauen uns an, was schon da ist: der alte Aushang, Auflagen aus der Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept, Forderungen des Versicherers. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.

02

Objektangaben klären

Alarmierung, Meldewege, Sammelplatz, Löscheinrichtungen und Verantwortliche klären wir gemeinsam — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Genau diese Angaben fehlen in Internet-Vorlagen.

03

Erstellung nach DIN 14096

Gliederung, Reihenfolge und Aufbau nach Norm, Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und ISO 7010, Formulierungen in klarer Sprache — lesbar aus zwei Metern Entfernung, nicht nur juristisch sauber.

04

Abgleich mit Plan und Kennzeichnung

Sammelplatz, Alarmierung und Meldewege müssen im Aushang, im Flucht- und Rettungsplan und in der Unterweisung dasselbe sagen. Widersprüche fallen sonst erst in der Übung auf.

05

Teil B und Teil C auf Wunsch

Braucht Ihr Objekt mehr als den Aushang, erstellen wir Teil B für die Beschäftigten und Teil C für Brandschutz- und Evakuierungshelfer aus einem Guss — mit denselben Angaben, nicht aus drei Quellen.

06

Druckfertige Lieferung

Druckfertiges PDF in DIN A4 oder A3, auf Wunsch laminiert oder nachleuchtend — sinnvoll in Treppenhäusern und fensterlosen Bereichen. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.

Was wir nicht machen: Wir erstellen keine Brandschutzkonzepte und keine Gefährdungsbeurteilung. Die Brandschutzordnung ersetzt auch weder die Unterweisung Ihrer Beschäftigten noch die Ausbildung von Brandschutzhelfern — sie ist die Grundlage dafür. Braucht Ihr Objekt mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung, nicht mitten im Projekt.

Objekttypen

Für welche Betriebe wir Teil A erstellen

Der Aushang sieht in jedem Haus ähnlich aus — die Angaben darin nicht. Alarmierung, Meldeweg und Sammelplatz unterscheiden sich von Objekt zu Objekt. Was Ihr Betrieb braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung; vorher legen wir Sie auf nichts fest.

Anfrage stellen
Büro und Verwaltung
Ein Aushang je Etage, meist im Bereich der Treppenhäuser und am Empfang. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Besucher ohne Ortskenntnis und Bereiche, die abends allein besetzt sind.
Arzt- und Zahnarztpraxis
Patienten im Wartebereich, teils bewegungseingeschränkt oder in Behandlung. Der Aushang gehört ins Wartezimmer und in den Flur — dort, wo im Ernstfall die meisten Fremden stehen.
Einzelhandel und Gastronomie
Publikumsverkehr, wechselndes Personal, Saison- und Aushilfskräfte. Ein Aushang im Verkaufs- oder Gastraum, einer im Lager und im Sozialraum.
Handwerk und Werkstatt
Heißarbeiten, Gasflaschen, Lackierbereiche, Ladestationen. Hier ist der Teil zur Brandverhütung mehr als eine Floskel — er gehört auf das Objekt geschrieben.
Produktion, Lager und Industrie
Schichtbetrieb, Fremdfirmen, Hallen mit hoher Brandlast. Häufig mit Brandmeldeanlage und einem Meldeweg, der nicht bei der 112 beginnt, sondern bei der Leitwarte oder dem Werkschutz.
Pflege, Kita und Schule
Personen, die nicht selbstständig flüchten können. Hier hängt Teil A selten allein — Teil B und C sowie eine abgestimmte Räumungsorganisation sind in diesen Häusern die Regel.
Normen & Regelwerke

Anwendbares Regelwerk im Überblick

Alle relevanten Normen und Gesetze rund um die Brandschutzordnung — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.

Hinweis zum Landesrecht: Ob eine Brandschutzordnung ausdrücklich gefordert ist, ergibt sich in vielen Fällen aus dem Bauordnungsrecht des Landes — in Nordrhein-Westfalen aus BauO NRW und den Sonderbauvorschriften, in anderen Ländern aus den jeweiligen Landesregelungen. Maßgeblich sind Ihre Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept. Das schauen wir vor der Angebotserstellung gemeinsam an.

Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, DGUV-Schriften über publikationen.dguv.de und Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de.

Prüf-Checkliste

Was ein normgerechter Aushang enthalten muss

Inhalt, Aushang und Aktualisierung — mit den Punkten, an denen es in der Praxis hakt.

Pflichtinhalt von Teil A nach DIN 14096
Überschrift „Brandschutzordnung“ mit Kennzeichnung als Teil A
Hinweise zur Brandverhütung
Verhalten im Brandfall in der Reihenfolge der Norm
Notruf 112 und, falls vorhanden, interner Meldeweg
Sicherheitszeichen nach ISO 7010 statt selbstgebauter Symbole
Hinweis auf Flucht- und Rettungswege, Aufzüge nicht nutzen
Objektbezogene Ergänzungen, etwa Sammelplatz und Alarmierung
Format mindestens DIN A4, in großen Bereichen besser A3
Verantwortlicher und Stand mit Datum
Kurze, eindeutige Sätze — lesbar im Vorbeigehen
Aushang und Formales
Gut sichtbar dort, wo sich Personen aufhalten oder vorbeikommen
Eingangsbereich, Flure, Treppenhäuser, Aufenthalts- und Sozialräume
In Augenhöhe, unverdeckt und ausreichend beleuchtet
Sinnvoll neben dem Flucht- und Rettungsplan, nicht dahinter
Verständlich für alle Anwesenden, bei Bedarf zweisprachig
Teil B wird ausgehändigt, nicht ausgehängt
Angaben, die wir von Ihnen brauchen
Anschrift, Nutzung und Anzahl der Geschosse
Wie alarmiert wird: Hausalarm, Sirene, Brandmeldeanlage oder Zuruf
Interner Meldeweg, etwa Leitwarte, Empfang oder Werkschutz
Lage des Sammelplatzes und wie er bezeichnet wird
Vorhandene Löscheinrichtungen und Druckknopfmelder
Verantwortlicher im Betrieb, benannte Brandschutzhelfer
Besonderheiten: Publikumsverkehr, Fremdfirmen, Schichtbetrieb
Personen, die nicht selbstständig flüchten können
Typische Mängel
Vorlage aus dem Internet, Sammelplatz nie eingetragen
Reihenfolge vertauscht: Löschen steht vor Melden
Telefonnummer eines längst ausgeschiedenen Mitarbeiters
Sammelplatz im Aushang und im Fluchtplan sind verschieden
Aushang hinter Garderobe, Pinnwand oder Schrank verschwunden
Teil A hängt, Teil B wurde nie ausgehändigt
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Nach Umbau, Erweiterung oder Nutzungsänderung
Wenn sich Sammelplatz, Alarmierung oder Meldeweg ändern
Bei neuen Brandschutzeinrichtungen oder einer neuen Brandmeldeanlage
Wenn Verantwortliche oder benannte Helfer wechseln
Regelmäßige Prüfung auf Aktualität, am besten mit der Unterweisung
Alte Aushänge ersetzen, nicht nur die Datei im Ordner
Ihren Aushang gegen diese Punkte prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre bestehende Brandschutzordnung kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.

Kostenlose Prüfung anfragen
Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay

Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl

Eine Brandschutzordnung aus einer Vorlage erkennt man an zwei Dingen: Der Sammelplatz ist nicht benannt, und der Meldeweg endet bei der 112, obwohl im Haus zuerst die Leitwarte angerufen wird. Beides klärt man nicht am Schreibtisch, sondern bei der Begehung — und schreibt es dann so auf, dass es auch der Monteur versteht, der zum ersten Mal da ist.

Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sachkundiger für Flucht- und Rettungspläne Sachkundiger für Feuerwehrpläne

Fragen zu Ihrem Objekt? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.

0157 30 94 76 57 E-Mail schreiben
Anfrage

Brandschutzordnung für Ihr Objekt anfragen

Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Nutzung und Größe des Objekts, ob es bereits einen Aushang gibt, ob eine Brandmeldeanlage vorhanden ist und ob neben Teil A auch Teil B und C gebraucht werden — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung“ da.

Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Unterlagen schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.

Schnellanfrage Startseite

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Brandschutzordnung Teil A

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Grundlage.

Was ist die Brandschutzordnung Teil A?

Der Aushang. Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Objekt aufhalten — auch an Besucher, Kunden und Fremdfirmen, die das Haus nicht kennen. Er nennt kurz die Brandverhütung und dann das Verhalten im Brandfall in fester Reihenfolge: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen. Dazu kommen der Notruf, die Sicherheitszeichen nach ISO 7010 und die objektbezogenen Angaben wie Sammelplatz und interner Meldeweg.

Grundlage: DIN 14096
Ist eine Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt keinen Paragraphen, der sie bundesweit für jeden Betrieb anordnet. Gefordert wird sie in der Praxis über die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept, Sonderbauvorschriften, Auflagen der Brandschutzdienststelle oder den Versicherer. Unabhängig davon muss der Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG Notfallmaßnahmen festlegen und nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.2 organisatorische Maßnahmen gegen Brände treffen — die Brandschutzordnung ist das Dokument, mit dem das nachvollziehbar erledigt wird. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.

Grundlage: § 10 ArbSchG, § 4 ArbStättV, ASR A2.2
Gilt Teil A nur für Betriebe bis 20 Personen?

Nein. Diese Zahl kursiert im Netz, steht aber so nicht in der DIN 14096. Die Norm teilt nicht nach Personenzahl, sondern nach Adressatenkreis: Teil A für alle Personen im Objekt, Teil B für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C für Personen mit solchen Aufgaben. Auch ein Werk mit 400 Beschäftigten hat einen Teil A an der Wand — dort eben zusätzlich zu Teil B und C.

Grundlage: DIN 14096
Brauchen wir neben Teil A auch Teil B und C?

Das hängt an Nutzung und Gefährdung des Objekts und daran, was Genehmigung, Brandschutzkonzept oder Versicherer fordern. Als Faustregel: Sobald Beschäftigte über den Aushang hinaus Regeln brauchen — Alarmierung, Umgang mit Löscheinrichtungen, Räumung — ist Teil B fällig. Sind Brandschutz- oder Evakuierungshelfer benannt, gehört Teil C dazu. Wir sagen Ihnen vor dem Angebot, was Ihr Objekt braucht, und erstellen die Teile aus einem Guss.

Grundlage: DIN 14096
Wo muss der Aushang hängen?

Gut sichtbar dort, wo sich Personen aufhalten oder vorbeikommen: Eingangsbereich, Flure, Treppenhäuser, Aufenthalts- und Sozialräume, bei Publikumsverkehr auch im Warte- oder Verkaufsbereich. In Augenhöhe, unverdeckt und ausreichend beleuchtet. Sinnvoll ist der Aushang direkt neben dem Flucht- und Rettungsplan — dann stehen Text und Grafik am selben Ort.

Grundlage: DIN 14096, ASR A1.3
Muss die Brandschutzordnung behördlich genehmigt werden?

Eine Genehmigung im Sinne eines Bescheids gibt es nicht. Verantwortlich für Erstellung, Aushang und Aktualität ist der Betreiber. Gefordert werden kann sie aber sehr wohl: über Auflagen in der Baugenehmigung, über das Brandschutzkonzept oder durch die Brandschutzdienststelle. In diesen Fällen wird sie im Rahmen der Abnahme oder Begehung vorgelegt und geprüft.

Grundlage: DIN 14096, BauO NRW
Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. Fällig wird eine Überarbeitung nach Umbauten und Nutzungsänderungen, bei geändertem Sammelplatz, geänderter Alarmierung oder neuem Meldeweg, bei neuen Brandschutzeinrichtungen und beim Wechsel von Verantwortlichen. Dazu gehört eine regelmäßige Prüfung auf Aktualität — sinnvollerweise zusammen mit der jährlichen Unterweisung. Und: Die Aushänge müssen getauscht werden, nicht nur die Datei im Ordner.

Grundlage: DIN 14096
Reicht eine Vorlage aus dem Internet?

Für die Grundstruktur ja, für den Betrieb selten. Was eine Vorlage nicht wissen kann, sind genau die Angaben, auf die es ankommt: wie bei Ihnen alarmiert wird, ob zuerst die Leitwarte oder die 112 gerufen wird, wo der Sammelplatz liegt und wie er heißt, welche Löscheinrichtungen vorhanden sind. Bleiben diese Felder leer oder stehen Platzhalter drin, ist der Aushang bei der nächsten Begehung genau der Punkt, der aufgeschrieben wird.

Grundlage: DIN 14096
Ersetzt die Brandschutzordnung den Flucht- und Rettungsplan?

Nein, die beiden Dokumente haben verschiedene Aufgaben. Die Brandschutzordnung sagt in Worten, was zu tun ist. Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 zeigt grafisch, wo es langgeht — mit Betrachterstandort, Wegen, Löscheinrichtungen und Sammelplatz. Ob ein Plan erforderlich ist, richtet sich nach § 4 ArbStättV und ASR A2.3. Wichtig ist, dass beide dasselbe sagen: gleicher Sammelplatz, gleiche Alarmierung.

Grundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3
Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?

Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten; bei erhöhter Brandgefährdung, großer Ausdehnung, Schichtbetrieb oder vielen Abwesenheiten können es deutlich mehr sein. Das ist eine eigene Pflicht und wird durch die Brandschutzordnung nicht erledigt — umgekehrt greift Teil C genau auf diese benannten Personen zurück und beschreibt deren Aufgaben.

Grundlage: ASR A2.2, DGUV Information 205-023
Können wir die Brandschutzordnung selbst anpassen?

Sie dürfen das — die Verantwortung für den aktuellen Stand liegt ohnehin beim Betreiber. In der Praxis scheitert es meist an der Datei: Ohne das Ursprungsformat rutschen Aufbau, Reihenfolge und Symbolik schnell aus der Norm. Kleine Änderungen an von uns erstellten Dokumenten übernehmen wir deshalb günstig; größere Überarbeitungen rechnen wir als eigene Leistung ab, den Preis nennen wir vorher.

Was kostet eine Brandschutzordnung Teil A?

Teil A beginnt bei 49 €, wenn die Angaben zum Objekt vollständig vorliegen. Der Gesamtpreis richtet sich danach, wie viel im Vorfeld geklärt werden muss und ob zusätzlich Teil B und C gebraucht werden. Wer mehrere Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Brandschutzordnung Teil A anfragen

Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.

✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 49 € · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag