Flucht- und Rettungsplan
für Logistikunternehmen
Für Schichten, die im Dunkeln anfangen, und Fahrer, die zum ersten Mal auf dem Hof stehen.
In der Halle sieht ein Gang aus wie der nächste, das Tor ist gerade von einer Wechselbrücke verstellt und der Fahrer aus Rumänien war heute zum ersten Mal hier. Genau dafür hängt ein Plan aus. Grundlage sind § 4 ArbStättV und ASR A2.3.
Rechtliche Grundlage für Logistikbetriebe
Lagerhallen, Umschlaghallen, Büros und Sozialgebäude sind Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern.
Eine feste Quadratmetergrenze als Auslöser gibt es in der ArbStättV nicht. In der Logistik liegen die Auslöser aber regelmäßig vor: große, unübersichtliche Hallen, hohe Brandlasten durch Verpackung und Lagergut, Gabelstapler- und LKW-Verkehr auf denselben Flächen, ortsunkundige Fahrer und Leiharbeitskräfte, dazu Nacht- und Wochenendschichten mit dünner Besetzung.
Ihr Kommissionierer kennt die Halle. Der Fahrer, der an Tor 14 abkippt, der Monteur an der Förderanlage und die Reinigungskraft um fünf Uhr morgens kennen sie nicht. Ein Plan für die Logistik muss beide Gruppen mitdenken und dort hängen, wo Betriebsfremde tatsächlich stehen — an der Fahreranmeldung, im Warteraum, an der Rampe.
Sie schicken, was da ist — auch den vergilbten Hallenplan neben der Stempeluhr. Wir sagen Ihnen, was fehlt. Rückmeldung am nächsten Werktag.
Unterlagen prüfen lassenWas Sie von uns erhalten
Von der Zustellbasis mit einer Halle bis zum Standort mit vier Gebäuden — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.
Sichtung Ihrer Unterlagen
Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF oder CAD, Pläne aus der Bauakte, das Regallayout aus der Lagerplanung, die Skizze vom letzten Hallenanbau. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.
Begehung mit Ihnen
Vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Wir schauen auf Türrichtungen, zugestellte Notausgänge, Tore, die nur von innen öffnen, den Weg vom Hochregalgang nach draußen und die Tür, die nach Schichtende verriegelt wird.
Normgerechte Planerstellung
Erstellung je Gebäude und Ebene nach DIN ISO 23601, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3, Bildzeichen nach ISO 7010. Wegführung und Breiten werden gegen ASR A2.3 und ASR A1.8 geprüft.
Rampen, Tore und Hofflächen
Laderampen, Torreihen, Andockplätze und die Wege über den Hof werden dargestellt — samt Sammelplatz, der nicht dort liegt, wo nachher die Feuerwehr einfährt.
Gefahrstofflager und Technik
Gefahrstoffbereiche, Batterieladeplätze für Flurförderzeuge, Kompressor-, Technik- und Elektroräume sowie Kühl- und Tiefkühlzellen werden gekennzeichnet und bei der Wegführung berücksichtigt.
Druckfertige Lieferung
Druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2, auf Wunsch gerahmt oder nachleuchtend — sinnvoll in fensterlosen Hallenteilen und Kellerbereichen. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.
Was wir nicht machen: Ein vollständiges Neuaufmaß der Halle gehört nicht zu unserem Leistungsumfang, und wir erstellen keine Brandschutzkonzepte. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu und klären das Objekt gemeinsam mit Ihnen. Braucht Ihr Standort mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.
Für alle Arten von Logistikstandorten
Hallengröße, Anzahl der Gebäude, Regaltechnik und Lage der Tore unterscheiden sich stark. Was Ihr Standort braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung — vorher legen wir Sie auf nichts fest.
Anfrage stellenAnwendbares Regelwerk im Überblick
Alle relevanten Normen und Gesetze für Flucht- und Rettungspläne in der Logistik — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.
DIN-Normen
Maßgebliche Norm für Inhalt, Symbole, Maßstab und Darstellung von Flucht- und Rettungsplänen.
Regelt Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung. Teil B richtet sich an Hallen- und Verwaltungspersonal, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben.
Grundlage des Feuerwehrplans. Bei Logistikhallen regelmäßig gefordert — über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle, nicht über eine Quadratmetergrenze.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Konkretisiert § 4 ArbStättV: wann ein Plan erforderlich ist, wie Fluchtwege zu bemessen und Notausgänge zu kennzeichnen sind. Die zulässigen Weglängen richten sich nach Nutzung und Gefährdung des Bereichs.
Regelt die Sicherheitszeichen nach ISO 7010. Die Zeichengröße richtet sich nach der Erkennungsweite — in langen Hallen und Regalgassen ein häufiger Mangel.
Maßgeblich für die Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, Breiten und Markierung der Verkehrswege — im Stapler- und Rangierbetrieb der zentrale Punkt.
Gesetze & weitere Vorschriften
Rechtsgrundlage der Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan. Adressat ist der Betreiber als Arbeitgeber.
Verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte für Evakuierung, Brandbekämpfung und Erste Hilfe zu benennen und zu unterweisen — in jeder Schicht, auch bei Leiharbeit.
Einschlägig, wenn Gefahrstoffe gelagert werden — mit Anforderungen an Lagerabschnitte, Kennzeichnung und Zugänge. Für die Beförderung gilt dagegen das ADR, nicht die TRGS.
Hinweis zum Bauordnungsrecht: Bauordnung und die eingeführten Technischen Baubestimmungen sind Landesrecht. Für Lager- und Umschlaghallen kann in Nordrhein-Westfalen zusätzlich die Industriebaurichtlinie einschlägig sein — sie regelt unter anderem Brandabschnitte und Rettungsweglängen im Industriebau. Was für Ihre Halle konkret gilt, steht in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept; die bundesrechtlichen Pflichten aus ArbStättV und ASR gelten davon unabhängig bundesweit.
Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR, TRGS) gibt es kostenlos über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de und NRW-Landesrecht über recht.nrw.de.
Was ein normgerechter Plan enthalten muss
Inhalte, Aushang und Aktualisierungspflichten — mit den Punkten, an denen es in der Logistik erfahrungsgemäß hakt.
Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601
Aushang und Formales
Typische Mängel in der Logistik
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay
Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl
In der Logistik hilft kein Plan, der nur die Bauakte abbildet. Entscheidend ist, wie die Halle im Schichtbetrieb aussieht: welches Tor tatsächlich offen ist, wo die Gitterboxen stehen, wie weit es aus der letzten Regalgasse bis zur Tür ist. Das klären wir gemeinsam bei der Begehung — und schreiben es so in den Plan, dass auch der Fahrer an Tor 14 den Weg nach draußen findet.
Fragen zu Ihrem Standort? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.
0157 30 94 76 57 E-Mail schreibenFestpreis für Ihren Standort anfragen
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Hallenfläche und Anzahl der Gebäude, Ebenen und geplante Aushangorte, Regaltechnik und ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.
Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan in der Logistik
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Sind Flucht- und Rettungspläne für Logistikunternehmen vorgeschrieben?
Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern. Eine feste Quadratmetergrenze steht dort nicht. In Logistikbetrieben liegen die Auslöser trotzdem meist vor: große unübersichtliche Hallen, hohe Brandlasten, Staplerverkehr, ortsunkundige Fahrer und Schichtbetrieb. Ob es Ihren Standort trifft, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3Was ist beim Fluchtplan für einen Logistikstandort das Besondere?
Drei Dinge: die Halle selbst, die sich alle paar Meter gleich sieht, der Mischverkehr aus Staplern, Fördertechnik und Personen, und die vielen Betriebsfremden. Dazu kommen mehrere Gebäude auf einem Gelände, deren Wege am Sammelplatz zusammenlaufen müssen. Der Plan bildet das ab, statt nur den Grundriss zu zeigen.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, ASR A1.8, DIN ISO 23601Wo muss der Plan im Logistikbetrieb aushängen?
An gut sichtbarer Stelle dort, wo Menschen sich aufhalten und orientieren: an den Hallenzugängen, in den Hauptgängen, im Bürotrakt, in Umkleide und Pausenraum. Dazu ein Aushang dort, wo Betriebsfremde stehen — Fahreranmeldung, Warteraum, Rampe. Bei mehreren Gebäuden und Ebenen gehört auf jede Ebene ein Plan mit dem passenden Betrachterstandort.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Müssen Laderampen, Tore und Hofflächen in den Plan?
Der Rampenbereich ist Arbeitsstätte und gehört dargestellt — mit den Türen, über die man ihn verlässt, und dem Weg zum Sammelplatz. Wichtig ist die ehrliche Darstellung der Tore: Ein Sektionaltor, das bei Stromausfall zubleibt, ist kein Fluchtweg und darf auch nicht so aussehen. Wie weit das Außengelände mit abgebildet wird, legen wir bei der Begehung fest.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, ASR A1.8Wie lang darf ein Fluchtweg in der Halle sein?
Eine einzelne Zahl für alle Fälle gibt es nicht. Die ASR A2.3 staffelt die zulässigen Fluchtweglängen nach Nutzung und Gefährdung des Bereichs — ein Bürotrakt wird anders bewertet als ein Lager mit erhöhter Brandgefährdung. Für Lager- und Umschlaghallen kann zusätzlich die Industriebaurichtlinie einschlägig sein; maßgeblich sind dann Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Wir prüfen die Wege an Ihrem Objekt und sagen Ihnen, wo es eng wird.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, Bauordnungsrecht NRWWas gilt bei Hochregal- und Schmalganglagern?
Der kritische Punkt ist der Weg aus der Gasse heraus: lange Gassen ohne Querverbindung, oft nur ein Ende nutzbar, dazu das Regalbediengerät im Weg. Wir stellen die Gassenstruktur und die nutzbaren Ausgänge so dar, dass der Betrachter am Aushangort erkennt, in welche Richtung er laufen muss. Wo die Wege zu lang werden, sagen wir es Ihnen — auch wenn die Lösung dann bauliche Maßnahmen bedeutet.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Was gilt bei Gefahrstofflagerung und Gefahrgut?
Hier werden zwei Dinge oft verwechselt: Das ADR regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Sobald die Ware im Lager steht, gilt Gefahrstoffrecht — für ortsbewegliche Behälter vor allem die TRGS 510 mit ihren Anforderungen an Lagerabschnitte, Zusammenlagerung und Kennzeichnung. Im Flucht- und Rettungsplan werden diese Bereiche gekennzeichnet und die Wege daraus besonders geprüft.
Rechtsgrundlage: GefStoffV, TRGS 510, ASR A2.3Was ist bei Schichtbetrieb und Leiharbeit zu beachten?
Der Plan ändert sich nicht je Schicht — die Unterweisung schon. Nach § 10 ArbSchG müssen für jede Schicht Beschäftigte benannt und unterwiesen sein, die im Notfall Aufgaben übernehmen; das gilt auch für Leiharbeitskräfte. Praktisch heißt das: Aushänge an den Schichtwechselpunkten und eine Unterweisung, die auch die Nachtschicht erreicht.
Rechtsgrundlage: § 10 ArbSchG, ASR A2.3Was ist bei mehreren Gebäuden oder Standorten zu beachten?
Jedes Gebäude braucht eigene Pläne, jede Ebene ihren eigenen. Bei mehreren Standorten arbeiten wir mit einem einheitlichen Darstellungsstandard, damit ein Mitarbeiter, der aushilft, in Hamm dasselbe Planbild vorfindet wie in Hagen. Die Objektaufnahme rechnen wir je Standort ab; wer mehrere Dokumente für einen Standort gemeinsam beauftragt, zahlt sie dort nur einmal.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, DIN ISO 23601Brauchen wir auch eine Brandschutzordnung, einen Feuerwehrplan oder Laufkarten?
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist in der Logistik sinnvoll und häufig gefordert — Teil B beschreibt, was Hallen- und Verwaltungspersonal im Brandfall tut, Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle gefordert, nicht über eine Quadratmetergrenze. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 kommen dazu, wenn eine Brandmeldeanlage vorhanden und auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist.
Rechtsgrundlage: DIN 14096, DIN 14095, DIN 14675Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?
Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. In der Logistik heißt das vor allem nach Hallenanbauten, neuen Toren und Rampen, bei dauerhaft geändertem Regal- oder Zonenlayout und wenn ein Ausgang anders genutzt wird als eingezeichnet. Dazu gehört eine regelmäßige Sichtung, am besten zusammen mit der Unterweisung aller Schichten. Und: Die Aushänge müssen getauscht werden, nicht nur die Datei im Ordner.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Können wir die Pläne selbst anpassen?
Sie dürfen das — die Verantwortung für den aktuellen Stand liegt ohnehin beim Betreiber. In der Praxis scheitert es meist an der Datei: Ohne das Ursprungsformat entstehen schnell Pläne, die den Maßstab oder die Symbolik nach DIN ISO 23601 nicht mehr einhalten. Kleine Änderungen an von uns erstellten Plänen übernehmen wir deshalb günstig; größere Umplanungen rechnen wir als eigene Leistung ab, den Preis nennen wir vorher.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601Kann ohne digitale Grundrisse gearbeitet werden?
Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien, Hallenplänen aus der Lagerplanung und älteren Kopien und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir gemeinsam bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß der Halle gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für ein Logistikunternehmen?
Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Anzahl der Gebäude, Ebenen und Aushangorte sowie nach dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Flucht- und Rettungsplan für Ihren Standort anfragen
Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.
✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag
Ergänzende Leistungen für Logistikunternehmen
Teil A als Aushang, Teil B für Halle und Verwaltung, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben — auf Ihren Standort geschrieben, nicht aus einer Vorlage kopiert.
Übersichts- und Geschosspläne für die einrückenden Einsatzkräfte — mit Zufahrten, Aufstellflächen, Löschwasserversorgung und Gefahrstoffbereichen.
Für reine Lager- und Hochregalhallen ohne Umschlagbetrieb — mit Gassenstruktur, Staplerwegen und den Ausgängen, die tatsächlich nutzbar sind.