Brandschutzexperten

DIN 14096 Teil C Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzordnung
Teil C nach DIN 14096 Für die Handvoll Leute, die im Ernstfall etwas tun müssen, während alle anderen nur hinausgehen.

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben: Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Betriebsleitung. Er beschreibt, wer kontrolliert, wer alarmiert, wer räumt und wer die Feuerwehr einweist — objektbezogen, nicht aus der Vorlage.

Gliederung streng nach DIN 14096
Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Abgestimmt auf Teil A und Teil B
Vor Ort in NRW, digital bundesweit
Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Einordnung & Rechtsgrundlage

Teil C ist keine Frage der Betriebsgröße

Ein weit verbreitetes Missverständnis: A, B und C seien Stufen nach Mitarbeiterzahl. Das stimmt nicht. DIN 14096 unterscheidet nach Zielgruppe, nicht nach Größe. Teil A ist der Aushang für alle Anwesenden. Teil B richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Teil C an die Personen, denen im Brandschutz besondere Aufgaben übertragen sind.

Damit braucht auch ein Betrieb mit zwölf Beschäftigten einen Teil C, sobald dort Brandschutzhelfer benannt sind. Ob eine Brandschutzordnung überhaupt gefordert ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, aus § 10 ArbSchG und § 4 Abs. 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.2 — und häufig zusätzlich aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder der Sonderbauverordnung des Landes.

Drei Teile, ein Dokument

Teil C steht nie allein. Er setzt Teil A und Teil B voraus und wird ihnen vorangestellt oder beigefügt. Und er wird nicht ausgehängt, sondern ausgehändigt — in Papierform, an jede benannte Person; die Norm rät, sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen. Wer Teil C nur als Datei im Laufwerk ablegt, hat die Anforderung nicht erfüllt.

Was ohne belastbaren Teil C passieren kann
Beanstandung bei Kontrollen
Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft oder die örtliche Brandschutzdienststelle halten Mängel fest und setzen Nachbesserungsfristen.
Auflage aus der Baugenehmigung nicht erfüllt
Ist die Brandschutzordnung im Brandschutzkonzept oder in der Genehmigung gefordert, gehört sie zu den Betreiberpflichten — und wird bei Abnahmen und Nachschauen abgefragt.
Benannt, aber ohne Auftrag
Brandschutzhelfer stehen auf einer Liste, wissen aber nicht, wer die Feuerwehr einweist, wer den Sammelplatz kontrolliert und wer die Vollzähligkeit meldet. Genau das regelt Teil C schriftlich.
Veraltete Fassung im Umlauf
Nummern im Alarmplan gehören zu Kollegen, die nicht mehr da sind; der Sammelplatz liegt seit dem Anbau woanders. Die Überprüfung nach DIN 14096 fängt genau solche Punkte ab.
Vorhandene Brandschutzordnung kostenlos prüfen lassen

Sie schicken, was da ist — auch die Vorlage aus dem Internet mit dem falschen Objektnamen. Wir sagen Ihnen, was fehlt. Rückmeldung am nächsten Werktag.

Unterlagen prüfen lassen
Pflichtgliederung

Diese Abschnitte muss Teil C enthalten

DIN 14096 gibt Inhalt und Reihenfolge vor. Zusätzliche Abschnitte sind nicht zulässig; ein Abschnitt, der auf Ihr Objekt nicht zutrifft, kann entfallen. Aufsichtsbehörden schauen erfahrungsgemäß genau auf diese Struktur.

a

Einleitung

Geltungsbereich, Objekt, Schutzziele, Zusammenspiel der Teile A, B und C sowie Inkraftsetzung durch die Betriebsleitung.

b

Brandverhütung

Organisatorische Maßnahmen: Kontrollgänge, Freihalten der Rettungswege, Umgang mit Zündquellen, Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, Regeln für Fremdfirmen.

c

Meldung und Alarmierungsablauf

Wer meldet wie an wen: Notruf, Brandmeldeanlage, interne Alarmierung, Alarmierungskette, Erreichbarkeiten innerhalb und außerhalb der Betriebszeit.

d

Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte

Räumung und In-Sicherheit-Bringen, Zuständigkeit je Bereich, Sammelplatz und Vollzähligkeitskontrolle, Hilfe für Personen, die sich nicht selbst retten können.

e

Löschmaßnahmen

Was Brandschutzhelfer mit Feuerlöscher und Wandhydrant tun dürfen — und wo die Grenze liegt. Eigenschutz geht der Brandbekämpfung vor.

f

Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr

Einweiser am Zufahrtstor, Übergabe von Informationen, Bereitstellung von Feuerwehrplan und Schlüsseln, Freihalten der Feuerwehrzufahrt, Bedienung von Anlagen.

g

Nachsorge

Absicherung der Brandstelle, Brandwache, Wiederinbetriebnahme, Instandsetzung der Brandschutzeinrichtungen, Meldungen an Versicherer und Behörden, Betreuung Betroffener.

h

Anhang

Alarmplan, Verzeichnis der benannten Funktionen, Checklisten und Kontrollintervalle — sowie, sofern vorhanden, Flucht- und Rettungspläne oder Auszüge aus dem Feuerwehrplan.

Zur Form: Teil C wird in DIN 14096 in einem eigenen Abschnitt geregelt und darf in den Formaten A4, A5 oder A6 erstellt werden; für Pläne und Zeichnungen ist zusätzlich A3 zulässig. Wir arbeiten in A4, weil Teil C in der Praxis im Ordner abgeheftet und bei der Unterweisung ausgegeben wird.

Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Vom Handwerksbetrieb mit zwei Brandschutzhelfern bis zum Pflegeheim mit Nachtdienst — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.

01

Sichtung Ihrer Unterlagen

Vorhandene Brandschutzordnung, Brandschutzkonzept, Auflagen aus der Baugenehmigung, Alarmplan, Flucht- und Rettungspläne, Gefährdungsbeurteilung. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.

02

Objektklärung mit Ihnen

Vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Wir klären Zuständigkeiten, Alarmierungswege, Sammelplatz, Feuerwehrzufahrt, Anlagentechnik und die Abläufe außerhalb der regulären Betriebszeit.

03

Erstellung nach DIN 14096

Alle Pflichtabschnitte in der vorgegebenen Reihenfolge, objektbezogen formuliert — mit Funktionen statt Namen, damit der Personalwechsel nicht sofort das Dokument veraltet.

04

Abstimmung mit Teil A und Teil B

Die drei Teile müssen dasselbe sagen. Auf Wunsch erstellen oder überarbeiten wir Teil A und Teil B gleich mit — dann stimmen Sammelplatz, Notrufweg und Zuständigkeiten überall überein.

05

Anhang mit Arbeitsmitteln

Alarmplan, Funktionsverzeichnis, Checklisten für Kontrollgänge, Muster für die Übergabebestätigung und für die Dokumentation der Unterweisung — direkt verwendbar.

06

Lieferung und Pflege

Druckfertiges PDF in A4, auf Wunsch zusätzlich als bearbeitbare Fassung. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive; die Überprüfung nach zwei Jahren erinnern wir auf Wunsch.

Was wir nicht machen: Wir erstellen keine Brandschutzkonzepte und übernehmen nicht die Bestellung als Brandschutzbeauftragter in Ihrem Betrieb. Eine Brandschutzordnung ersetzt auch keine Gefährdungsbeurteilung und keine Unterweisung — sie ist die Grundlage dafür. Braucht Ihr Objekt mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung, nicht mitten im Projekt.

Zielgruppe

Wer Teil C ausgehändigt bekommt

Nicht die ganze Belegschaft — die bekommt Teil B. Teil C geht an die Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus Aufgaben im Brandschutz übertragen sind. Wer das in Ihrem Haus ist, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.

Anfrage stellen
Brandschutzbeauftragte
Zentrale Funktion im organisatorischen Brandschutz. Teil C beschreibt Aufgaben, Befugnisse und Schnittstellen zur Betriebsleitung.
Brandschutzhelfer
Nach ASR A2.2 zu benennen und zu unterweisen; als Richtwert gilt ein Anteil von etwa 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Gefährdung mehr.
Evakuierungs- und Räumungshelfer
Bereichsweise Räumung, Kontrolle von Sanitär- und Nebenräumen, Vollzähligkeitsmeldung am Sammelplatz.
Betriebsleitung und Führungskräfte
Setzt die Brandschutzordnung in Kraft und trägt die Betreiberverantwortung — auch dann, wenn Aufgaben delegiert sind.
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
Beratende Funktionen mit festen Aufgaben in Kontrolle, Unterweisung und Nachsorge.
Haustechnik, Pforte und Empfang
Bedienen Brandmelderzentrale und Feuerwehr-Bedienfeld, weisen die Einsatzkräfte ein, halten Schlüssel und Pläne bereit.
Nachtdienst, Wachdienst und externe Dienstleister
Wer außerhalb der Betriebszeit im Haus ist, braucht dieselben Abläufe schriftlich — häufig der Punkt, an dem Brandschutzordnungen lückenhaft sind.
Normen & Regelwerke

Anwendbares Regelwerk im Überblick

Die Grundlagen der Brandschutzordnung Teil C — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.

Hinweis zum Landesrecht: Bauordnung und Sonderbauverordnung sind Landesrecht. Die Angaben hier beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen; in anderen Bundesländern gelten die jeweiligen Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen. Die bundesrechtlichen Pflichten aus ArbSchG, ArbStättV und ASR gelten bundesweit unverändert. Ob für Ihr Objekt eine Brandschutzordnung bauordnungsrechtlich gefordert ist, steht in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept — das klären wir vor der Angebotserstellung mit Ihnen.

Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, das DGUV-Regelwerk über publikationen.dguv.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de und NRW-Landesrecht über recht.nrw.de.

Prüf-Checkliste

Was ein belastbarer Teil C leisten muss

Inhalt, Form, Übergabe und Aktualisierung — mit den Punkten, an denen es in der Praxis erfahrungsgemäß hakt.

Inhalt und Aufbau nach DIN 14096
Alle Pflichtabschnitte vorhanden und in der vorgegebenen Reihenfolge
Keine zusätzlichen Abschnitte außerhalb der Norm-Gliederung
Objektbezug: Adresse, Nutzung, Bereiche, besondere Gefährdungen
Aufgaben je Funktion beschrieben, nicht als allgemeine Floskel
Alarmierungskette innerhalb und außerhalb der Betriebszeit
Sammelplatz, Vollzähligkeitskontrolle und Rückmeldung geregelt
Hilfe für Personen, die sich nicht selbst retten können
Eigenschutz vor Brandbekämpfung eindeutig formuliert
Einweisung der Feuerwehr mit Ort, Zuständigkeit und Unterlagen
Nachsorge geregelt: Brandwache, Freigabe, Instandsetzung, Meldungen
Anhang mit Alarmplan, Funktionsverzeichnis und Checklisten
Widerspruchsfrei zu Teil A, Teil B und den Flucht- und Rettungsplänen
Form, Übergabe und Inkraftsetzung
Format A4, A5 oder A6; Pläne und Zeichnungen zusätzlich in A3
Aushändigung in Papierform an jede Person mit besonderen Aufgaben
Empfang schriftlich bestätigen lassen und dokumentieren
Durch die Betriebsleitung datiert in Kraft gesetzt
Funktionen statt Personennamen im Fließtext, Namen nur im Anhang
Teil A hängt aus, Teil B ist ausgegeben und unterwiesen
Typische Mängel in der Praxis
Internet-Vorlage übernommen, Objektangaben nie ersetzt
Abschnitte umsortiert oder eigene Kapitel ergänzt
Alarmplan mit Durchwahlen von Kollegen, die nicht mehr im Betrieb sind
Brandschutzhelfer benannt, aber ohne beschriebene Aufgabe
Teil C liegt im Laufwerk, wurde aber nie ausgehändigt
Sammelplatz im Plan und in der Brandschutzordnung an zwei Orten
Nacht-, Wochenend- und Fremdfirmenbetrieb gar nicht geregelt
Kein Datum, keine Unterschrift, keine Versionsführung
Wann eine Überprüfung fällig wird
Turnus: mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person
Nach Umbau, Anbau oder Nutzungsänderung
Bei geänderter Organisation oder neuen Zuständigkeiten
Nach Einbau neuer Brandschutztechnik, etwa einer Brandmeldeanlage
Nach einer Räumungsübung oder einem realen Ereignis mit Erkenntnissen
Alte Ausdrucke einziehen, nicht nur die Datei im Ordner ersetzen
Ihre Brandschutzordnung gegen diese Punkte prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre bestehenden Teile A, B und C kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.

Kostenlose Prüfung anfragen
Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay

Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl

Eine Brandschutzordnung Teil C aus der Vorlage liest sich gut und hilft niemandem. Entscheidend ist, was im Haus tatsächlich passiert: wer nachts allein im Gebäude ist, wer den Schlüssel für die Feuerwehrzufahrt hat, wer am Sammelplatz die Vollzähligkeit meldet. Das klären wir gemeinsam — und schreiben es so auf, dass Ihre Brandschutzhelfer damit arbeiten können.

Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sachkundiger für Flucht- und Rettungspläne Sachkundiger für Feuerwehrpläne

Fragen zu Ihrem Betrieb? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.

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Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Nutzungsart und Größe des Objekts, ob bereits Teile A, B oder C vorliegen, wie viele Brandschutzhelfer benannt sind und ob eine Brandmeldeanlage vorhanden ist — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.

Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Unterlagen schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.

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Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Brandschutzordnung Teil C

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Grundlage.

Was ist die Brandschutzordnung Teil C?

Teil C ist der dritte Teil der Brandschutzordnung nach DIN 14096. Er richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben und beschreibt deren Aufgaben zur Brandverhütung, bei Meldung und Alarmierung, bei der Räumung, bei Löschmaßnahmen, bei der Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes und in der Nachsorge.

Grundlage: DIN 14096
Hängt Teil C von der Mitarbeiterzahl ab?

Nein. Das ist ein verbreitetes Missverständnis — man liest oft, Teil C gelte erst ab 100 Personen. DIN 14096 unterscheidet die Teile nach Zielgruppe, nicht nach Betriebsgröße: Teil A für alle Anwesenden, Teil B für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Sobald in Ihrem Betrieb Brandschutzhelfer oder ein Brandschutzbeauftragter benannt sind, ist Teil C das passende Dokument — unabhängig davon, ob Sie zwölf oder zwölfhundert Beschäftigte haben.

Grundlage: DIN 14096
Ist eine Brandschutzordnung überhaupt Pflicht?

Es gibt keinen Paragrafen, der pauschal für jeden Betrieb eine Brandschutzordnung anordnet. Die Pflicht ergibt sich im Einzelfall: aus der Gefährdungsbeurteilung, aus § 10 ArbSchG und § 4 Abs. 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.2 — und sehr häufig aus Auflagen der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder der Sonderbauverordnung des Landes. In der Praxis wird sie bei Sonderbauten und bei erhöhter Brandgefährdung regelmäßig gefordert.

Grundlage: § 10 ArbSchG, § 4 ArbStättV, ASR A2.2
Wie lange ist Teil C gültig?

Die Brandschutzordnung hat keine Gültigkeitsdauer und läuft nicht ab. Sie ist jederzeit auf aktuellem Stand zu halten und nach DIN 14096 mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person zu überprüfen. Dazu kommt die anlassbezogene Fortschreibung — nach Umbauten, geänderten Zuständigkeiten, neuer Brandschutztechnik oder Erkenntnissen aus einer Räumungsübung.

Grundlage: DIN 14096
Muss Teil C von einer Behörde genehmigt werden?

Nein, ein Genehmigungsverfahren für die Brandschutzordnung gibt es nicht. In Kraft gesetzt wird sie von der Betriebsleitung. Etwas anderes gilt, wenn die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept sie ausdrücklich fordert: Dann gehört sie zu den Nachweisen gegenüber der Bauaufsicht, und bei Sonderbauten ist eine Abstimmung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle üblich und sinnvoll. Wer Ihnen eine „Behördengenehmigung" verkauft, verkauft etwas, das es nicht gibt.

Grundlage: DIN 14096, BauO NRW
Welche Abschnitte muss Teil C enthalten?

In dieser Reihenfolge: Einleitung, Brandverhütung, Meldung und Alarmierungsablauf, Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, Löschmaßnahmen, Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr, Nachsorge und Anhang. Weitere Abschnitte sind nicht zulässig; ein Abschnitt, der auf das Objekt nicht zutrifft, kann entfallen. Aufsichtsbehörden achten erfahrungsgemäß auf Vollständigkeit und Reihenfolge.

Grundlage: DIN 14096
Muss Teil C ausgehängt werden?

Nein. Ausgehängt wird Teil A — gut sichtbar, im Format DIN A4 oder größer. Teil C wird den Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben ausgehändigt, mindestens in Papierform; die Norm rät dazu, sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen. Teil B wird den übrigen Beschäftigten zugänglich gemacht und ist Gegenstand der Unterweisung.

Grundlage: DIN 14096
Brauchen wir Teil C auch ohne Brandschutzbeauftragten?

In aller Regel ja. Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht in jedem Betrieb vorgeschrieben, Brandschutzhelfer dagegen sind nach ASR A2.2 zu benennen und zu unterweisen — als Richtwert etwa 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Sobald solche Aufgaben übertragen sind, gibt es einen Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben, und der bekommt Teil C.

Grundlage: ASR A2.2, DIN 14096
Was gilt bei Sonderbauten?

Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser, Pflegeheime oder Hochhäuser unterliegen besonderen bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Eine Brandschutzordnung wird dort häufig ausdrücklich verlangt — über die Sonderbauverordnung des Landes, die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept. Der Aufwand für Teil C ist entsprechend größer, weil mehr Funktionen, Anlagentechnik und Betriebszeiten zu regeln sind. Die Struktur nach DIN 14096 bleibt dieselbe.

Grundlage: BauO NRW, SBauVO NRW, DIN 14096
Gehören Flucht- und Rettungspläne zur Brandschutzordnung?

Nein, das sind zwei verschiedene Dokumente mit zwei verschiedenen Normen: die Brandschutzordnung nach DIN 14096, die Pläne nach DIN ISO 23601. Die Pläne können Teil C als Anhang beigefügt werden, und das ist sinnvoll — dann müssen Sammelplatz, Rettungswege und Brandschutzeinrichtungen in beiden Dokumenten übereinstimmen. Ein „Evakuierungsplan-Zertifikat", wie es manche Anbieter bewerben, existiert als Nachweis nicht.

Grundlage: DIN 14096, DIN ISO 23601
Was brauchen Sie von uns für die Erstellung?

Grundrisse oder Lagepläne, vorhandene Teile A und B, das Brandschutzkonzept oder die Auflagen aus der Baugenehmigung, den bestehenden Alarmplan sowie eine Übersicht der benannten Funktionen. Was davon fehlt, ist kein Ausschlusskriterium — wir sagen Ihnen vor dem Angebot, was wir gemeinsam erarbeiten müssen. Die Abläufe selbst klären wir bei der Objektbegehung, vor Ort in NRW oder per Videobegehung.

Was kostet die Brandschutzordnung Teil C?

Den Festpreis nennen wir nach der kostenlosen Sichtung Ihrer Unterlagen — er richtet sich nach Nutzungsart und Größe des Objekts, nach Anzahl der zu regelnden Funktionen und Betriebszeiten und danach, wie viel Vorarbeit bereits vorliegt. Wer Teil A, Teil B und Teil C gemeinsam beauftragt oder zusätzlich Flucht- und Rettungspläne braucht, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Brandschutzordnung Teil C anfragen

Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.

✓ Kostenlose Sichtung · ✓ Teile A, B und C aus einer Hand · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag