Flucht- und Rettungsplan
für Kindergarten
& Kita
normgerecht nach DIN ISO 23601 · ASR A2.3 · KiBiz NRW
Kindertageseinrichtungen sind Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und beherbergen eine besonders schutzwürdige Personengruppe. Träger sind nach § 4 ArbStättV, ASR A2.3 sowie dem KiBiz NRW verpflichtet, normgerechte Flucht- und Rettungspläne zu erstellen und ein kindgerechtes Evakuierungskonzept vorzuhalten.
Rechtliche Grundlage für Kindergärten und Kitas
Kindertageseinrichtungen gelten als Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Der Träger der Einrichtung — ob kommunal, kirchlich oder privat — ist als Arbeitgeber für die Erstellung und den Aushang normgerechter Flucht- und Rettungspläne verantwortlich.
Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) sowie die Betriebserlaubnisvorschriften nach § 45 SGB VIII verlangen darüber hinaus geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kinder — einschließlich eines nachvollziehbaren Evakuierungskonzepts für Kleinstkinder.
Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren sind auf vollständige Unterstützung durch Fachkräfte angewiesen. Die Flucht- und Rettungspläne müssen daher ein spezifisches Evakuierungskonzept mit ausreichend Personal, Evakuierungswagen für Kleinstkinder, Schlafräumplanung und klaren Verantwortlichkeiten darstellen.
Wir prüfen Ihre vorhandenen Pläne unverbindlich — inklusive Evakuierungskonzept für Kleinstkinder.
0157 30 94 76 57Was Sie von uns erhalten
Vollständige Brandschutzdokumentation für Ihre Kita — mit besonderem Fokus auf die Sicherheit der uns anvertrauten Kinder.
Bestandsaufnahme & Analyse
Aufnahme aller Gruppenräume, Schlafräume, Außenbereiche, Notausgänge und Sammelplätze. Erfassung der Besonderheiten Ihrer Einrichtung vor Ort oder per Grundrissübermittlung.
Normgerechte Planerstellung
Erstellung aller Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 — für jedes Stockwerk separat mit Legende, Nordpfeil, Standortkennzeichnung und aktuellen ISO-7010-Sicherheitszeichen.
Kleinkindgerechtes Evakuierungskonzept
Darstellung der Evakuierungswege für Kleinstkinder (0–3 Jahre), Schlafraumbelegung, Standorte von Evakuierungswagen und klare Benennung von Verantwortlichkeiten je Gruppe.
Schlafraum- und Krippen-Planung
Besondere Berücksichtigung von Schlafräumen und Krippen-Bereichen: Fluchtwege, Türbreiten für Kinderwagen und Evakuierungsliegen werden normgerecht eingezeichnet.
Druckfertige Lieferung
Lieferung als druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2. Auf Wunsch auch als editierbare Datei für spätere Aktualisierungen. Inkl. Platzierungsanleitung für den Aushang.
Aktualisierungsberatung
Dokumentierte Empfehlungen zu Prüfintervallen, Aktualisierungspflichten und Integration in das Sicherheitskonzept der Einrichtung gemäß KiBiz NRW.
Für alle Formen der Kindertagesbetreuung
Von der Krippe bis zum Hort — jede Einrichtungsform hat eigene Anforderungen an Fluchtwege, Evakuierungskonzept und Aushang. Wir kennen die Unterschiede und erstellen Pläne, die exakt auf Ihre Einrichtung zugeschnitten sind.
Anfrage stellenAnwendbares Regelwerk für Kitas
Alle relevanten Normen, Gesetze und Verordnungen für Flucht- und Rettungspläne in Kindertageseinrichtungen — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.
DIN-Normen
Maßgebliche Norm für Inhalt, Symbole, Maßstab und Darstellungsweise von Flucht- und Rettungsplänen. Gilt für alle Arbeitsstätten einschließlich Kitas.
Kitas benötigen eine Brandschutzordnung nach DIN 14096. Teil C enthält besondere Anweisungen für das pädagogische Fachpersonal zur Evakuierung von Kleinkindern.
Technische Regeln & Verordnungen
Konkretisiert § 4 ArbStättV. Regelt Mindestbreite von Fluchtwegen (1,0 m), Kennzeichnung von Notausgängen und Anforderungen an Sammelplätze. Abschnitt 7 gilt für eingeschränkt mobile Personen.
Regelt normierte Sicherheitszeichen nach ISO 7010. Notausgänge, Feuerlöscher und Sammelplätze sind mit grünen bzw. roten Zeichen zu kennzeichnen — Mindestgröße nach Sichtweite.
Landesgesetz für Kindertageseinrichtungen in NRW. Regelt Betriebsvoraussetzungen und verlangt geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kinder als Bedingung für die Betriebserlaubnis.
Gesetze & DGUV
Rechtsgrundlage der Pflicht für alle Arbeitsstätten. Gilt für den Träger der Kita als Arbeitgeber.
Erlaubniserteilung durch das Jugendamt setzt geeignete Sicherheitsmaßnahmen voraus — einschließlich Brandschutz und Evakuierungskonzept für die betreuten Kinder.
Verpflichtet Träger zur Benennung von Evakuierungshelfern je Gruppe sowie zur regelmäßigen Unterweisung des Personals im Umgang mit Notfällen.
Gilt für alle Einrichtungen unter Trägerschaft der gesetzlichen Unfallversicherung. Enthält Pflichten zur Sicherheitsunterweisung und Benennung von Ersthelfern.
Hinweis: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de und NRW-Landesrecht über recht.nrw.de kostenlos abrufbar.
Was ein normgerechter Plan für Kitas enthalten muss
Kindertageseinrichtungen haben gegenüber normalen Arbeitsstätten erweiterte Anforderungen — besonders durch die Altersgruppe der betreuten Kinder.
Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601
8 Punkte
Kita-spezifische Evakuierungsplanung
8 Punkte
Formale Anforderungen nach ASR A2.3
5 Punkte
Aktualisierungspflichten
6 Punkte
Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Kitas
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Sind Flucht- und Rettungspläne in Kindergärten und Kitas gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Kitas sind als Arbeitsstätten nach § 4 ArbStättV i.V.m. ASR A2.3 zur Erstellung verpflichtet. Zusätzlich verlangen das KiBiz NRW und § 45 SGB VIII geeignete Sicherheitsmaßnahmen als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3, KiBiz NRW, § 45 SGB VIIIWer trägt die Verantwortung — Träger oder Kita-Leitung?
Der Träger der Einrichtung ist als Arbeitgeber verantwortlich. Die Kita-Leitung übernimmt die operative Umsetzung. Bei kommunalen Kitas liegt die Verantwortung beim Jugendamt als Träger, bei kirchlichen Kitas beim jeweiligen Trägerverband.
Rechtsgrundlage: ArbSchG § 13, § 4 ArbStättVWas muss bei der Evakuierung von Kleinstkindern (0–3 Jahre) beachtet werden?
Kinder unter 3 Jahren können sich nicht selbstständig fortbewegen. Es müssen ausreichend Evakuierungswagen oder -liegen vorhanden sein, je Gruppe muss eine Evakuierungsverantwortliche benannt sein, und Schlafräume erhalten eigene Fluchtwegkennzeichnung. Die Pläne müssen diese Anforderungen abbilden.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3 Abschnitt 7Wie oft müssen die Pläne in Kitas aktualisiert werden?
Bei baulichen Veränderungen oder Umstrukturierungen sofort. Eine jährliche Prüfung wird empfohlen, idealerweise zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres. Jede Aktualisierung ist zu dokumentieren.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3 Abschnitt 5Müssen Außenbereiche und Spielflächen im Plan dargestellt werden?
Ja, wenn der Außenbereich fester Bestandteil des Betriebs ist. Fluchtwege ins Freie, Sammelplätze und der Hauptausgang zum Außengelände sind einzuzeichnen. Bei Einrichtungen mit mehreren Außenbereichen ist jeder Zugangsweg zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Welche Mindestbreite müssen Fluchtwege in Kitas haben?
Nach ASR A2.3 gilt eine Mindestbreite von 1,0 m. Da in Kitas Evakuierungswagen für Kleinstkinder zum Einsatz kommen, sollten Fluchtwege mindestens 1,2 m breit sein, um eine reibungslose Evakuierung zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3 Abschnitt 4Braucht eine Kita auch eine Brandschutzordnung?
Ja. Neben den Flucht- und Rettungsplänen ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 erforderlich. Teil A wird ausgehängt, Teil B richtet sich an das pädagogische Fachpersonal mit kita-spezifischen Verhaltensanweisungen für den Brandfall.
Rechtsgrundlage: DIN 14096, § 10 ArbSchGKann eine Kita ohne vorhandene Grundrisspläne bearbeitet werden?
Ja. Wir führen eine Bestandsaufnahme vor Ort durch, vermessen alle relevanten Bereiche und erstellen normgerechte Grundrisspläne als Basis. Wir sind deutschlandweit tätig und koordinieren die Begehung mit dem Träger.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für eine Kita?
Flucht- und Rettungspläne für Kitas beginnen ab 129 €. Der Gesamtpreis richtet sich nach der Anzahl der Gruppen, Stockwerke und Sonderbereiche (Krippe, Schlafräume, Außengelände). Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Welche Unterlagen werden für ein Angebot benötigt?
Idealerweise Grundrisspläne (PDF, DWG oder DXF), Angaben zur Anzahl der Gruppen und Kinder, Informationen zu Krippe, Schlafräumen und Außenbereichen sowie die Objektadresse. Ohne Pläne erstellen wir auf Basis einer Begehung.
Flucht- und Rettungsplan für Ihre Kita anfragen
Kostenlose Erstberatung und Überprüfung Ihrer vorhandenen Unterlagen — unverbindlich, innerhalb von 24 Stunden.
✓ Kostenlose Erstprüfung · ✓ Festpreis ab 129 € · ✓ Rückruf in 24 Stunden
Ergänzende Leistungen für Kindertageseinrichtungen
Ergänzender Feuerwehrplan für den Einsatz der Feuerwehr — für Kitas mit Sonderbaustatus behördlich vorgeschrieben.
Vollständige Brandschutzordnung Teil A, B und C — mit kita-spezifischen Anweisungen für das pädagogische Personal.
Normgerechte Flucht- und Rettungspläne für Schulen und weiterführende Bildungseinrichtungen.