Brandschutzexperten

Flucht- und Rettungspläne Kindergarten & Kita

Flucht- und Rettungsplan
für Kindergarten
& Kita

normgerecht nach DIN ISO 23601 · ASR A2.3 · KiBiz NRW

Kindertageseinrichtungen sind Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und beherbergen eine besonders schutzwürdige Personengruppe. Träger sind nach § 4 ArbStättV, ASR A2.3 sowie dem KiBiz NRW verpflichtet, normgerechte Flucht- und Rettungspläne zu erstellen und ein kindgerechtes Evakuierungskonzept vorzuhalten.

DIN ISO 23601 konform
TÜV-zertifiziert
Kleinkindgerechtes Konzept
Behördlich prüffähig
Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 für Kindergarten und Kita
Gesetzliche Pflicht

Rechtliche Grundlage für Kindergärten und Kitas

Kindertageseinrichtungen gelten als Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Der Träger der Einrichtung — ob kommunal, kirchlich oder privat — ist als Arbeitgeber für die Erstellung und den Aushang normgerechter Flucht- und Rettungspläne verantwortlich.

Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) sowie die Betriebserlaubnisvorschriften nach § 45 SGB VIII verlangen darüber hinaus geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kinder — einschließlich eines nachvollziehbaren Evakuierungskonzepts für Kleinstkinder.

Besonderheit: Kleinkinder können sich nicht selbst retten

Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren sind auf vollständige Unterstützung durch Fachkräfte angewiesen. Die Flucht- und Rettungspläne müssen daher ein spezifisches Evakuierungskonzept mit ausreichend Personal, Evakuierungswagen für Kleinstkinder, Schlafräumplanung und klaren Verantwortlichkeiten darstellen.

Konsequenzen fehlender oder veralteter Pläne
Entzug der Betriebserlaubnis
Das Jugendamt kann bei fehlenden Sicherheitsnachweisen die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII entziehen oder verweigern.
Haftungsrisiko des Trägers
Im Schadensfall haftet der Träger persönlich, wenn Brandschutzmängel nachgewiesen werden. Besondere Schutzpflicht gegenüber Kindern.
Versicherungsschutz
Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherungen können bei dokumentierten Pflichtverletzungen Leistungen kürzen.
Behördliche Beanstandung
Gewerbeaufsichtsamt und Bauordnungsamt können Mängel festhalten und Nachbesserungsfristen setzen.
Situation kostenlos prüfen lassen

Wir prüfen Ihre vorhandenen Pläne unverbindlich — inklusive Evakuierungskonzept für Kleinstkinder.

0157 30 94 76 57
Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Vollständige Brandschutzdokumentation für Ihre Kita — mit besonderem Fokus auf die Sicherheit der uns anvertrauten Kinder.

01

Bestandsaufnahme & Analyse

Aufnahme aller Gruppenräume, Schlafräume, Außenbereiche, Notausgänge und Sammelplätze. Erfassung der Besonderheiten Ihrer Einrichtung vor Ort oder per Grundrissübermittlung.

02

Normgerechte Planerstellung

Erstellung aller Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 — für jedes Stockwerk separat mit Legende, Nordpfeil, Standortkennzeichnung und aktuellen ISO-7010-Sicherheitszeichen.

03

Kleinkindgerechtes Evakuierungskonzept

Darstellung der Evakuierungswege für Kleinstkinder (0–3 Jahre), Schlafraumbelegung, Standorte von Evakuierungswagen und klare Benennung von Verantwortlichkeiten je Gruppe.

04

Schlafraum- und Krippen-Planung

Besondere Berücksichtigung von Schlafräumen und Krippen-Bereichen: Fluchtwege, Türbreiten für Kinderwagen und Evakuierungsliegen werden normgerecht eingezeichnet.

05

Druckfertige Lieferung

Lieferung als druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2. Auf Wunsch auch als editierbare Datei für spätere Aktualisierungen. Inkl. Platzierungsanleitung für den Aushang.

06

Aktualisierungsberatung

Dokumentierte Empfehlungen zu Prüfintervallen, Aktualisierungspflichten und Integration in das Sicherheitskonzept der Einrichtung gemäß KiBiz NRW.

Einrichtungstypen

Für alle Formen der Kindertagesbetreuung

Von der Krippe bis zum Hort — jede Einrichtungsform hat eigene Anforderungen an Fluchtwege, Evakuierungskonzept und Aushang. Wir kennen die Unterschiede und erstellen Pläne, die exakt auf Ihre Einrichtung zugeschnitten sind.

Anfrage stellen
Krippe (0–3 Jahre)
Höchste Anforderungen: Kinder sind vollständig auf Fachkräfte angewiesen. Schlafräume, Wickelbereiche und Krippenliegen erfordern spezifische Evakuierungsplanung.
Kindergarten (3–6 Jahre)
Kinder können teilweise laufen, benötigen aber konsequente Begleitung. Breite Fluchtwege für Gruppenevakuierungen und klar markierte Sammelplätze.
Hort (6–12 Jahre)
Schulkinder mit höherer Selbständigkeit. Flucht- und Rettungspläne analog zu Schulen, angepasst an die Hortstruktur und Nutzungszeiten.
Integrierte Kita (0–6 Jahre)
Gemischte Altersgruppen erfordern ein kombiniertes Evakuierungskonzept — differenziert nach Altersbereichen und Gebäudeabschnitten.
Waldkindergarten / Außengelände
Einrichtungen mit Außengeländeanteil: Sammelplätze, Fluchtwege aus Außenbereichen und Wetterschutzhütten sind gesondert zu berücksichtigen.
Großtageseinrichtungen
Einrichtungen mit mehr als 100 Kindern unterliegen erhöhten Anforderungen. Mehrere Sammelplätze, Evakuierungsabschnitte und Brandschutzordnung erforderlich.
Normen, Gesetze & Regelwerke

Anwendbares Regelwerk für Kitas

Alle relevanten Normen, Gesetze und Verordnungen für Flucht- und Rettungspläne in Kindertageseinrichtungen — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.

Hinweis: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de und NRW-Landesrecht über recht.nrw.de kostenlos abrufbar.

Prüf-Checkliste

Was ein normgerechter Plan für Kitas enthalten muss

Kindertageseinrichtungen haben gegenüber normalen Arbeitsstätten erweiterte Anforderungen — besonders durch die Altersgruppe der betreuten Kinder.

Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601
8 Punkte
Maßstabsgerechter Grundriss je Geschoss
Alle Fluchtwege und Notausgänge eingezeichnet
Standort des Betrachters („Sie sind hier")
Sammelplatz(e) außerhalb des Gebäudes
Standorte aller Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen
Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen
Nordpfeil, Maßstab und vollständige Legende
Datum der letzten Aktualisierung
Kita-spezifische Evakuierungsplanung
8 Punkte
Standorte und Routen für Evakuierungswagen (Krippe 0–3 Jahre)
Schlafräume mit Fluchtwegkennzeichnung und Türöffnungsrichtung
Evakuierungsverantwortlichkeiten je Gruppe benannt
Sammelpunkt kindgerecht und eindeutig dargestellt
Breite der Fluchtwege ausreichend für Kinderwagen (min. 1,2 m)
Wickelräume und Sanitärbereiche berücksichtigt
Außengelände mit Fluchtwegen und Sammelzone eingezeichnet
Kennzeichnung von abschließbaren Bereichen und Schlüsseldepots
Formale Anforderungen nach ASR A2.3
5 Punkte
Aushang gut sichtbar in jedem Gruppenraum und Eingangsbereich
Mindestgröße DIN A3, bei größeren Einrichtungen DIN A2
Aushang in Augenhöhe für Erwachsene (Fachpersonal als Zielgruppe)
Schutzfolie oder Rahmen für Aushang im Kita-Alltag
Sprachliche Anpassung bei nicht-deutschsprachigem Personal
Aktualisierungspflichten
6 Punkte
Bei Umbau oder Nutzungsänderung von Räumen: sofort
Bei Änderung der Gruppenstruktur oder Belegung: zeitnah
Regelmäßige Prüfung: mindestens jährlich
Empfohlen: zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres
Dokumentation jeder Aktualisierung (Datum, Verantwortliche)
Einbeziehung der Kita-Leitung und des Trägers bei jeder Änderung
Ihre Pläne auf diese Checkliste prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.

Kostenlose Prüfung
Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Kitas

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Sind Flucht- und Rettungspläne in Kindergärten und Kitas gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Kitas sind als Arbeitsstätten nach § 4 ArbStättV i.V.m. ASR A2.3 zur Erstellung verpflichtet. Zusätzlich verlangen das KiBiz NRW und § 45 SGB VIII geeignete Sicherheitsmaßnahmen als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis.

Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3, KiBiz NRW, § 45 SGB VIII
Wer trägt die Verantwortung — Träger oder Kita-Leitung?

Der Träger der Einrichtung ist als Arbeitgeber verantwortlich. Die Kita-Leitung übernimmt die operative Umsetzung. Bei kommunalen Kitas liegt die Verantwortung beim Jugendamt als Träger, bei kirchlichen Kitas beim jeweiligen Trägerverband.

Rechtsgrundlage: ArbSchG § 13, § 4 ArbStättV
Was muss bei der Evakuierung von Kleinstkindern (0–3 Jahre) beachtet werden?

Kinder unter 3 Jahren können sich nicht selbstständig fortbewegen. Es müssen ausreichend Evakuierungswagen oder -liegen vorhanden sein, je Gruppe muss eine Evakuierungsverantwortliche benannt sein, und Schlafräume erhalten eigene Fluchtwegkennzeichnung. Die Pläne müssen diese Anforderungen abbilden.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3 Abschnitt 7
Wie oft müssen die Pläne in Kitas aktualisiert werden?

Bei baulichen Veränderungen oder Umstrukturierungen sofort. Eine jährliche Prüfung wird empfohlen, idealerweise zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres. Jede Aktualisierung ist zu dokumentieren.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3 Abschnitt 5
Müssen Außenbereiche und Spielflächen im Plan dargestellt werden?

Ja, wenn der Außenbereich fester Bestandteil des Betriebs ist. Fluchtwege ins Freie, Sammelplätze und der Hauptausgang zum Außengelände sind einzuzeichnen. Bei Einrichtungen mit mehreren Außenbereichen ist jeder Zugangsweg zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3
Welche Mindestbreite müssen Fluchtwege in Kitas haben?

Nach ASR A2.3 gilt eine Mindestbreite von 1,0 m. Da in Kitas Evakuierungswagen für Kleinstkinder zum Einsatz kommen, sollten Fluchtwege mindestens 1,2 m breit sein, um eine reibungslose Evakuierung zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3 Abschnitt 4
Braucht eine Kita auch eine Brandschutzordnung?

Ja. Neben den Flucht- und Rettungsplänen ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 erforderlich. Teil A wird ausgehängt, Teil B richtet sich an das pädagogische Fachpersonal mit kita-spezifischen Verhaltensanweisungen für den Brandfall.

Rechtsgrundlage: DIN 14096, § 10 ArbSchG
Kann eine Kita ohne vorhandene Grundrisspläne bearbeitet werden?

Ja. Wir führen eine Bestandsaufnahme vor Ort durch, vermessen alle relevanten Bereiche und erstellen normgerechte Grundrisspläne als Basis. Wir sind deutschlandweit tätig und koordinieren die Begehung mit dem Träger.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für eine Kita?

Flucht- und Rettungspläne für Kitas beginnen ab 129 €. Der Gesamtpreis richtet sich nach der Anzahl der Gruppen, Stockwerke und Sonderbereiche (Krippe, Schlafräume, Außengelände). Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Welche Unterlagen werden für ein Angebot benötigt?

Idealerweise Grundrisspläne (PDF, DWG oder DXF), Angaben zur Anzahl der Gruppen und Kinder, Informationen zu Krippe, Schlafräumen und Außenbereichen sowie die Objektadresse. Ohne Pläne erstellen wir auf Basis einer Begehung.

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