Bestandsaufnahme & Gebäudeanalyse
Aufnahme aller Geschosse, Brandabschnitte, Stationsbereiche und Sonderbereiche (OP, Intensiv, Notaufnahme). Erfassung aller Rettungswege, Fluchttüren und Sammelzonen.
Krankenhäuser und Kliniken gehören zu den Gebäuden mit den höchsten Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz. Bettlägerige Patienten, Intensivstationen und komplexe Gebäudestrukturen erfordern spezialisierte Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und den Sondervorschriften der KhBauVO NRW.
Krankenhäuser und Kliniken sind Sonderbauten im Sinne der Bauordnung NRW (BauO NRW) und unterliegen zusätzlich den spezifischen Anforderungen der Krankenhausbauverordnung NRW (KhBauVO). Als Arbeitgeber sind Krankenhausträger zudem nach § 4 ArbStättV i.V.m. ASR A2.3 zur Erstellung und zum Aushang normgerechter Flucht- und Rettungspläne verpflichtet.
Aufgrund des eingeschränkten Evakuierungsvermögens von Patienten — insbesondere auf Intensiv-, Pflege- und Bettenstationen — gelten für Krankenhäuser erhöhte Anforderungen an die Darstellung von Brandabschnitten, Rettungswegen und Evakuierungsbereichen.
In Krankenhäusern gilt das Prinzip der Horizontalevakuierung: Patienten werden zunächst in einen angrenzenden, sicheren Brandabschnitt derselben Etage gebracht — nicht über Treppenhäuser evakuiert. Die Flucht- und Rettungspläne müssen Brandabschnittsgrenzen, Schleusenbereiche und Rückzugsräume normgerecht darstellen.
Wir prüfen Ihre vorhandenen Pläne unverbindlich auf Vollständigkeit und Normkonformität — inklusive Horizontalevakuierungskonzept.
0157 30 94 76 57Vollständige Brandschutzdokumentation für Ihre Klinik — spezialisiert auf die besonderen Anforderungen des Gesundheitswesens.
Aufnahme aller Geschosse, Brandabschnitte, Stationsbereiche und Sonderbereiche (OP, Intensiv, Notaufnahme). Erfassung aller Rettungswege, Fluchttüren und Sammelzonen.
Erstellung aller Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 — je Brandabschnitt und Stockwerk separat, mit vollständiger Legende, Nordpfeil, Standortkennzeichnung und Maßstab.
Normgerechte Einzeichnung der Brandabschnittsgrenzen, Schleusen und Evakuierungsbereiche für das Horizontalevakuierungskonzept gemäß KhBauVO und ASR A2.3 Abschnitt 7.
Gesonderte Kennzeichnung von OP-Sälen, Intensivstationen, Laboren, Röntgenbereichen, Medizingasanlagen und anderen Bereichen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
Lieferung als druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2 sowie editierbare Vektordatei. Inkl. Platzierungsanleitung und Dokumentation für die Brandschutzakte.
Auf Wunsch direkte Abstimmung mit dem hausinternen Brandschutzbeauftragten und dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit.
Jede Einrichtung im Gesundheitswesen hat spezifische Anforderungen — abhängig von Patientengruppe, Gebäudestruktur und anwendbarem Regelwerk. Wir erstellen Pläne, die exakt auf Ihre Einrichtung und die geltenden Sondervorschriften zugeschnitten sind.
Anfrage stellenKrankenhäuser unterliegen einem umfangreicheren Regelwerk als normale Arbeitsstätten. Alle relevanten Normen und Gesetze — mit Direktlink zur Primärquelle.
Maßgebliche Norm für Inhalt, Symbole, Maßstab, Schriftgrößen und Darstellungsweise von Flucht- und Rettungsplänen — auch für Sonderbauten wie Krankenhäuser.
Norm für die Erstellung von Feuerwehrplänen als Einsatzmittel für die Feuerwehr. Für Krankenhäuser als Sonderbauten in der Regel behördlich vorgeschrieben.
Ergänzung zum Feuerwehrplan für Gebäude mit Brandmeldeanlagen. In Krankenhäuser mit BMA zwingend erforderlich — abschnittsweise Darstellung für jeden Brandmeldeabschnitt.
Krankenhäuser benötigen eine vollständige Brandschutzordnung. Teil C mit besonderen Anweisungen für das medizinische und pflegerische Personal ist besonders kritisch.
Regelt Breite und Länge von Fluchtwegen, Sammelplätze und Anforderungen an Pläne. Abschnitt 7 enthält besondere Regelungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Normierte Sicherheitszeichen nach ISO 7010 für Notausgänge, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Mindestgröße nach Sichtweite berechnet.
Landesspezifische Sondervorschriften für den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern. Regelt Brandabschnitte, Rettungswege, Horizontalevakuierung und besondere Anforderungen an Sicherheitstreppenräume.
Gilt für Bereiche in Krankenhäusern, die als Versammlungsstätten genutzt werden (z.B. Aula, Konferenzräume ab 200 Personen). Eigene Fluchtwegregelungen.
Krankenhäuser als Arbeitsstätten sind verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, auszuhängen und aktuell zu halten.
Verpflichtet Arbeitgeber zur Benennung von Evakuierungshelfern, Ersthelfern und zur Erstellung von Notfallplänen — im Krankenhaus besonders komplex.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Rettungswege, Notausgänge und Brandschutztüren in Sonderbauten — gilt auch für Krankenhäuser.
Für Krankenhäuser ab einer bestimmten Bettenzahl ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten ist bei der Planerstellung essenziell.
Hinweis: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) sind kostenlos über baua.de, Gesetze über gesetze-im-internet.de abrufbar. Landesrecht über recht.nrw.de.
Krankenhäuser haben gegenüber normalen Arbeitsstätten erweiterte Anforderungen. Diese Checkliste fasst alle relevanten Punkte zusammen.
Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Ja. Krankenhäuser und Kliniken sind als Sonderbauten nach § 4 ArbStättV, ASR A2.3 sowie der Krankenhausbauverordnung NRW (KhBauVO) verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne für jeden Brandabschnitt und jedes Stockwerk zu erstellen, auszuhängen und aktuell zu halten.
Bei der Horizontalevakuierung werden bettlägerige oder gehbehinderte Patienten nicht über Treppenhäuser evakuiert, sondern zunächst in einen sicheren, angrenzenden Brandabschnitt derselben Etage gebracht. Die Flucht- und Rettungspläne müssen Brandabschnittsgrenzen, Schleusen und Rückzugsbereiche normgerecht darstellen.
Bei jeder baulichen Veränderung oder Stationsumbau sofort. Eine regelmäßige Prüfung mindestens einmal jährlich ist vorgeschrieben. Bei häufigen Umbauten — wie in aktiven Klinikbetrieben üblich — wird ein halbjährlicher Rhythmus empfohlen. Jede Aktualisierung ist in der Brandschutzakte zu dokumentieren.
Ja. Für jeden Brandabschnitt und jedes Stockwerk ist ein separater Plan erforderlich. In Krankenhäusern mit mehreren Brandabschnitten je Etage bedeutet das in der Regel mehrere Pläne pro Stockwerk. Intensivstationen, OP-Bereiche und Notaufnahmen erhalten aufgrund ihrer Besonderheiten gesonderte Pläne.
Intensivstationen haben besonders hohe Anforderungen: Patienten sind nicht selbstständig evakuierungsfähig, medizinische Geräte sind lebenserhaltend und können nicht einfach getrennt werden. Die Pläne müssen Evakuierungswege für bettlägerige Patienten, die Lage von Medizingasanschlüssen und die Zuständigkeiten im Alarmfall darstellen.
Ja. Für Krankenhäuser als Sonderbauten ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14034 in der Regel behördlich vorgeschrieben. Zusätzlich sind bei vorhandener Brandmeldeanlage (BMA) Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14034-6 für jeden Brandmeldeabschnitt erforderlich.
Der Krankenhausträger als Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung. Die Krankenhausleitung ist für die operative Umsetzung zuständig. Der bestellte Brandschutzbeauftragte überwacht Aktualität, Vollständigkeit und Aushang aller Pläne.
Ja. Wir führen bei Bedarf eine Bestandsaufnahme vor Ort durch, vermessen alle relevanten Bereiche und erstellen normgerechte Grundrisspläne als Basis. Wir sind deutschlandweit tätig und koordinieren die Begehung mit Ihrem Facility Management.
Flucht- und Rettungspläne für Kliniken beginnen ab 129 € je Brandabschnitt. Aufgrund der Komplexität von Klinikgebäuden wird der Gesamtpreis individuell auf Basis der Gebäudedaten ermittelt. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Ja, auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung der Pläne mit der zuständigen Berufsfeuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehr sowie dem Gewerbeaufsichtsamt. Dies stellt die behördliche Genehmigungsfähigkeit der Pläne sicher.
Kostenlose Erstberatung und Überprüfung Ihrer vorhandenen Unterlagen — unverbindlich, innerhalb von 24 Stunden.
✓ Kostenlose Erstprüfung · ✓ Festpreis ab 129 € · ✓ Rückruf in 24 Stunden