Brandschutzexperten

Flucht- und Rettungspläne Kliniken & Krankenhäuser

Flucht- und Rettungsplan
für Kliniken &
Krankenhäuser

normgerecht nach DIN ISO 23601 · ASR A2.3 · KhBauVO

Krankenhäuser und Kliniken gehören zu den Gebäuden mit den höchsten Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz. Bettlägerige Patienten, Intensivstationen und komplexe Gebäudestrukturen erfordern spezialisierte Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und den Sondervorschriften der KhBauVO NRW.

DIN ISO 23601 konform
TÜV-zertifiziert
KhBauVO NRW gerecht
Behördlich prüffähig
Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 für Kliniken und Krankenhäuser
Gesetzliche Pflicht

Rechtliche Grundlage für Kliniken und Krankenhäuser

Krankenhäuser und Kliniken sind Sonderbauten im Sinne der Bauordnung NRW (BauO NRW) und unterliegen zusätzlich den spezifischen Anforderungen der Krankenhausbauverordnung NRW (KhBauVO). Als Arbeitgeber sind Krankenhausträger zudem nach § 4 ArbStättV i.V.m. ASR A2.3 zur Erstellung und zum Aushang normgerechter Flucht- und Rettungspläne verpflichtet.

Aufgrund des eingeschränkten Evakuierungsvermögens von Patienten — insbesondere auf Intensiv-, Pflege- und Bettenstationen — gelten für Krankenhäuser erhöhte Anforderungen an die Darstellung von Brandabschnitten, Rettungswegen und Evakuierungsbereichen.

Besonderheit: Horizontalevakuierung

In Krankenhäusern gilt das Prinzip der Horizontalevakuierung: Patienten werden zunächst in einen angrenzenden, sicheren Brandabschnitt derselben Etage gebracht — nicht über Treppenhäuser evakuiert. Die Flucht- und Rettungspläne müssen Brandabschnittsgrenzen, Schleusenbereiche und Rückzugsräume normgerecht darstellen.

Konsequenzen fehlender oder veralteter Pläne
Behördliche Auflagen
Gewerbeaufsichtsamt und Bauordnungsamt können fehlende Pläne beanstanden und Nachbesserungsfristen setzen.
Betriebsuntersagung
Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Nutzung von Stationen oder Gebäudeteilen untersagt werden.
Haftungsrisiko
Im Brandfall haften Krankenhausträger und Geschäftsführung bei nachgewiesenen Pflichtverletzungen persönlich.
Versicherungsschutz
Krankenhausversicherungen können bei dokumentierten Brandschutzmängeln die Schadenregulierung ablehnen.
Situation kostenlos prüfen lassen

Wir prüfen Ihre vorhandenen Pläne unverbindlich auf Vollständigkeit und Normkonformität — inklusive Horizontalevakuierungskonzept.

0157 30 94 76 57
Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Vollständige Brandschutzdokumentation für Ihre Klinik — spezialisiert auf die besonderen Anforderungen des Gesundheitswesens.

01

Bestandsaufnahme & Gebäudeanalyse

Aufnahme aller Geschosse, Brandabschnitte, Stationsbereiche und Sonderbereiche (OP, Intensiv, Notaufnahme). Erfassung aller Rettungswege, Fluchttüren und Sammelzonen.

02

Normgerechte Planerstellung

Erstellung aller Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 — je Brandabschnitt und Stockwerk separat, mit vollständiger Legende, Nordpfeil, Standortkennzeichnung und Maßstab.

03

Darstellung Horizontalevakuierung

Normgerechte Einzeichnung der Brandabschnittsgrenzen, Schleusen und Evakuierungsbereiche für das Horizontalevakuierungskonzept gemäß KhBauVO und ASR A2.3 Abschnitt 7.

04

Sonderbereiche & Gefahrenzonen

Gesonderte Kennzeichnung von OP-Sälen, Intensivstationen, Laboren, Röntgenbereichen, Medizingasanlagen und anderen Bereichen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.

05

Druckfertige Lieferung

Lieferung als druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2 sowie editierbare Vektordatei. Inkl. Platzierungsanleitung und Dokumentation für die Brandschutzakte.

06

Abstimmung mit Brandschutzbeauftragten

Auf Wunsch direkte Abstimmung mit dem hausinternen Brandschutzbeauftragten und dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit.

Einrichtungstypen

Für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen

Jede Einrichtung im Gesundheitswesen hat spezifische Anforderungen — abhängig von Patientengruppe, Gebäudestruktur und anwendbarem Regelwerk. Wir erstellen Pläne, die exakt auf Ihre Einrichtung und die geltenden Sondervorschriften zugeschnitten sind.

Anfrage stellen
Allgemeinkrankenhäuser
Mehrstöckige Gebäude mit Betten-, OP- und Intensivstationen. Horizontalevakuierungskonzept je Etage erforderlich. Separate Pläne je Brandabschnitt.
Universitätskliniken
Großkomplexe mit Forschungsbereichen, Laboren und Spezialabteilungen. Komplexe Brandabschnittsstruktur mit mehreren tausend Quadratmetern je Etage.
Fachkliniken
Spezialisierte Einrichtungen wie Augenkliniken, psychiatrische Kliniken oder Rehabilitationszentren mit einrichtungsspezifischen Besonderheiten.
Reha-Einrichtungen
Patienten mit eingeschränkter Mobilität erfordern barrierefreie Fluchtwege und angepasste Evakuierungskonzepte nach ASR A2.3 Abschnitt 7.
Pflegeheime & Seniorenheime
Bewohner mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Anforderungen der Heimgesetze der Bundesländer sowie KhBauVO-ähnliche Vorschriften zu beachten.
Arztpraxen & MVZ
Ambulante Einrichtungen mit patientenbezogenem Publikumsverkehr. Flucht- und Rettungspläne je Etage, angepasst an die Praxisstruktur.
Normen, Gesetze & Regelwerke

Anwendbares Regelwerk für Kliniken

Krankenhäuser unterliegen einem umfangreicheren Regelwerk als normale Arbeitsstätten. Alle relevanten Normen und Gesetze — mit Direktlink zur Primärquelle.

Hinweis: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) sind kostenlos über baua.de, Gesetze über gesetze-im-internet.de abrufbar. Landesrecht über recht.nrw.de.

Prüf-Checkliste

Was ein normgerechter Plan für Kliniken enthalten muss

Krankenhäuser haben gegenüber normalen Arbeitsstätten erweiterte Anforderungen. Diese Checkliste fasst alle relevanten Punkte zusammen.

Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601
11 Punkte
Maßstabsgerechter Grundriss je Brandabschnitt und Geschoss
Alle Fluchtwege, Notausgänge und Rettungswege eingezeichnet
Standort des Betrachters ("Sie sind hier")
Brandabschnittsgrenzen und Schleusenbereiche
Evakuierungsbereiche für Horizontalevakuierung
Standorte aller Feuerlöscher und Löschanlagen
Lage der Brandmeldezentralen und Druckknopfmelder
Standorte der Medizingasabsperrventile
Sammelplätze außerhalb des Gebäudes
Nordpfeil, Maßstabsangabe und Legende
Datum der letzten Aktualisierung
Klinikspezifische Anforderungen (KhBauVO / ASR A2.3)
8 Punkte
Brandabschnitte je Pflegestation klar abgegrenzt
Sicherheitstreppenräume und -zugänge gekennzeichnet
Schleusen zwischen Brandabschnitten eingezeichnet
Rückzugsräume (sichere Bereiche) je Etage dargestellt
OP-Bereiche und Intensivstationen gesondert ausgewiesen
Aufzugsstandorte mit Hinweis auf Nichtnutzung im Brandfall
Haustechnikräume (Lüftungszentralen, Trafo) markiert
Flucht- und Rettungsplan in Nischengehäuse oder Schutzhülle
Aktualisierungspflichten
7 Punkte
Bei baulichen Veränderungen oder Stationsumbauten: sofort
Bei Nutzungsänderung von Bereichen: vor Wiederinbetriebnahme
Nach Erweiterung oder Erneuerung der Brandschutzanlagen: zeitnah
Regelmäßige Prüfung: mindestens jährlich
Empfohlen: halbjährlich bei häufigen Umbauten
Dokumentation jeder Aktualisierung in der Brandschutzakte
Einbeziehung des Brandschutzbeauftragten bei jeder Änderung
Formale Anforderungen
6 Punkte
Aushang in jedem Pflegebereich, auf jeder Station und in Eingangsbereichen
Format DIN A2 empfohlen für große Stationsbereiche
Schutzgehäuse oder Nischenrahmen für Aushang im Klinikbetrieb
Hinterbeleuchtung oder nachleuchtende Ausführung in Bereichen ohne Tageslicht
Kopie in der Brandschutzakte des Hauses hinterlegen
Aktuelle Version dem Brandschutzbeauftragten und der Feuerwehr vorlegen
Ihre Pläne auf diese Checkliste prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.

Kostenlose Prüfung
Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Kliniken

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Sind Flucht- und Rettungspläne in Krankenhäusern gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Krankenhäuser und Kliniken sind als Sonderbauten nach § 4 ArbStättV, ASR A2.3 sowie der Krankenhausbauverordnung NRW (KhBauVO) verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne für jeden Brandabschnitt und jedes Stockwerk zu erstellen, auszuhängen und aktuell zu halten.

Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3, KhBauVO NRW
Was ist Horizontalevakuierung und warum ist sie für Krankenhäuser relevant?

Bei der Horizontalevakuierung werden bettlägerige oder gehbehinderte Patienten nicht über Treppenhäuser evakuiert, sondern zunächst in einen sicheren, angrenzenden Brandabschnitt derselben Etage gebracht. Die Flucht- und Rettungspläne müssen Brandabschnittsgrenzen, Schleusen und Rückzugsbereiche normgerecht darstellen.

Rechtsgrundlage: KhBauVO NRW, ASR A2.3 Abschnitt 7
Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne in Krankenhäusern aktualisiert werden?

Bei jeder baulichen Veränderung oder Stationsumbau sofort. Eine regelmäßige Prüfung mindestens einmal jährlich ist vorgeschrieben. Bei häufigen Umbauten — wie in aktiven Klinikbetrieben üblich — wird ein halbjährlicher Rhythmus empfohlen. Jede Aktualisierung ist in der Brandschutzakte zu dokumentieren.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3 Abschnitt 5
Muss für jede Station ein eigener Flucht- und Rettungsplan erstellt werden?

Ja. Für jeden Brandabschnitt und jedes Stockwerk ist ein separater Plan erforderlich. In Krankenhäusern mit mehreren Brandabschnitten je Etage bedeutet das in der Regel mehrere Pläne pro Stockwerk. Intensivstationen, OP-Bereiche und Notaufnahmen erhalten aufgrund ihrer Besonderheiten gesonderte Pläne.

Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, KhBauVO NRW
Was muss bei Intensivstationen besonders beachtet werden?

Intensivstationen haben besonders hohe Anforderungen: Patienten sind nicht selbstständig evakuierungsfähig, medizinische Geräte sind lebenserhaltend und können nicht einfach getrennt werden. Die Pläne müssen Evakuierungswege für bettlägerige Patienten, die Lage von Medizingasanschlüssen und die Zuständigkeiten im Alarmfall darstellen.

Rechtsgrundlage: KhBauVO NRW, ASR A2.3 Abschnitt 7
Ist ein Feuerwehrplan zusätzlich zum Flucht- und Rettungsplan erforderlich?

Ja. Für Krankenhäuser als Sonderbauten ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14034 in der Regel behördlich vorgeschrieben. Zusätzlich sind bei vorhandener Brandmeldeanlage (BMA) Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14034-6 für jeden Brandmeldeabschnitt erforderlich.

Rechtsgrundlage: DIN 14034, DIN 14034-6, BauO NRW
Wer ist im Krankenhaus für die Aktualität der Pläne verantwortlich?

Der Krankenhausträger als Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung. Die Krankenhausleitung ist für die operative Umsetzung zuständig. Der bestellte Brandschutzbeauftragte überwacht Aktualität, Vollständigkeit und Aushang aller Pläne.

Rechtsgrundlage: ArbSchG § 13, DGUV Information 205-003
Können Sie auch für Kliniken ohne vorhandene Grundrisspläne tätig werden?

Ja. Wir führen bei Bedarf eine Bestandsaufnahme vor Ort durch, vermessen alle relevanten Bereiche und erstellen normgerechte Grundrisspläne als Basis. Wir sind deutschlandweit tätig und koordinieren die Begehung mit Ihrem Facility Management.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für eine Klinik?

Flucht- und Rettungspläne für Kliniken beginnen ab 129 € je Brandabschnitt. Aufgrund der Komplexität von Klinikgebäuden wird der Gesamtpreis individuell auf Basis der Gebäudedaten ermittelt. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Kann die Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr übernommen werden?

Ja, auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung der Pläne mit der zuständigen Berufsfeuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehr sowie dem Gewerbeaufsichtsamt. Dies stellt die behördliche Genehmigungsfähigkeit der Pläne sicher.

Rechtsgrundlage: BauO NRW, DIN 14034

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