Brandschutzexperten

DIN 14095 DIN 14034-6 Sonderbau

Feuerwehrplan
nach DIN 14095 Nicht für Ihre Belegschaft, sondern für die Kräfte, die nachts anrücken und das Objekt zum ersten Mal sehen.

Der Feuerwehrplan ist ein Führungsmittel für die Einsatzkräfte: Übersichts- und Geschosspläne, die Zufahrten, Löschwasser, Brandmelderzentrale, Absperreinrichtungen und besondere Gefahren zeigen. Grundlage ist DIN 14095, die Symbolik DIN 14034-6. Gefordert wird er über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle.

Normgerecht nach DIN 14095:2025-07
Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Übersichts-, Geschoss- und Sonderpläne
Vor Ort in NRW, digital bundesweit
Feuerwehrplan nach DIN 14095 für Sonderbauten, Industrie und Verwaltungsgebäude
Wann ist er Pflicht?

Rechtliche Grundlage für Feuerwehrpläne

Der Feuerwehrplan gehört nicht zu den Bauvorlagen und wird nicht pauschal „vom Gesetz" verlangt. Er kann aber von der Baugenehmigungsbehörde, der Brandschutzdienststelle oder der Feuerwehr gefordert werden — ob das nötig ist, richtet sich nach Lage, Art und Nutzung der baulichen Anlage.

In der Praxis läuft die Forderung fast immer über die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept — vor allem bei Sonderbauten: Industrie- und Gewerbeobjekten, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Kliniken, Beherbergungsbetrieben, Hochhäusern. Ist der Plan gefordert, ist der Betreiber verpflichtet, ihn nach DIN 14095 zu erstellen und der zuständigen Feuerwehr zu übergeben.

Nicht zu verwechseln mit dem Flucht- und Rettungsplan

Der Flucht- und Rettungsplan (DIN ISO 23601) hängt im Haus aus und richtet sich an Personen im Gebäude. Der Feuerwehrplan (DIN 14095) richtet sich an die anrückenden Einsatzkräfte — er liegt an vereinbarter Stelle bereit und zeigt Zufahrten, Löschwasser, Gefahren und die technische Infrastruktur. Beide können gefordert sein, sind aber unterschiedliche Dokumente.

Was ohne aktuellen Feuerwehrplan passieren kann
Offene Auflage aus der Baugenehmigung
Ist der Plan als Auflage gefordert und nicht geliefert, bleibt ein Punkt offen — das kann Abnahme oder Nutzung berühren.
Beanstandung bei der Brandschau
Feuerwehr, Bauaufsicht oder Brandschutzdienststelle halten Mängel fest und setzen Nachbesserungsfristen.
Veralteter Plan führt in die Irre
Ein Plan, der Umbauten oder neue Technik nicht abbildet, kann die Einsatzkräfte fehlleiten — schlimmer als kein Plan.
Im Ernstfall zählt die Orientierung
Der praktische Grund: Ohne aktuellen Plan tastet sich die Feuerwehr durch ein unbekanntes Objekt — Zeit, die im Brandfall zählt.
Vorhandene Pläne kostenlos prüfen lassen

Sie schicken, was da ist — auch den Plan, der noch die alte Hallenaufteilung zeigt. Wir sagen Ihnen, was fehlt oder veraltet ist. Rückmeldung am nächsten Werktag.

Unterlagen prüfen lassen
Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Vom einzelnen Geschossplan bis zum vollständigen Feuerwehrplan mit Übersichts-, Geschoss- und Sonderplänen — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.

01

Sichtung Ihrer Unterlagen

Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF oder CAD, Pläne aus der Bauakte, das Brandschutzkonzept, ein vorhandener Feuerwehrplan. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.

02

Objektaufnahme mit Ihnen

Vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Wir schauen auf Zufahrten und Aufstellflächen, Hydranten und Einspeisungen, die Brandmelderzentrale, Absperreinrichtungen für Gas und Strom und besondere Gefahren.

03

Planerstellung nach DIN 14095

Allgemeine Objektinformationen, Übersichtsplan und ein Geschossplan je Geschoss, bei Bedarf Umgebungs- und Sonderpläne. Symbolik nach DIN 14034-6, farbliche Gestaltung nach Norm.

04

Feuerwehrtechnische Infrastruktur

Löschwasserversorgung, Steig- und Löschleitungen, Brandmelderzentrale und Feuerwehr-Bedienfeld, RWA-Auslösung, Brandabschnitte sowie Bereiche mit besonderen Gefahren werden eingetragen.

05

Feuerwehr-Laufkarten (optional)

Bei aufgeschalteter Brandmeldeanlage: Laufkarten nach DIN 14675, je Meldergruppe eine Karte, die die Kräfte vom Bedienfeld zum ausgelösten Melder führt — mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt.

06

Lieferung & Übergabe

Druckfertiges PDF im Format nach DIN 14095, auf Wunsch als laminierter Satz oder in Mappe. Wir stimmen die Ausführung mit der zuständigen Feuerwehr ab. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.

Was wir nicht machen: Wir erstellen keine Brandschutzkonzepte, errichten oder zertifizieren keine Brandmeldeanlagen und führen kein vollständiges Neuaufmaß des Objekts durch. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu, tragen die feuerwehrrelevanten Angaben ein und stimmen mit der Feuerwehr ab. Braucht Ihr Objekt mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.

Objekttypen

Für Sonderbauten und Objekte mit besonderer Gefährdung

Ob Ihr Objekt einen Feuerwehrplan braucht und in welchem Umfang, ergibt sich aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. Was auf Ihr Haus zutrifft, klären wir bei der kostenlosen Sichtung — vorher legen wir Sie auf nichts fest.

Anfrage stellen
Industrie, Gewerbe und Werksgelände
Produktions- und Lagerhallen, Hochregallager, Technik- und Energiezentralen, Gefahrstofflager. Häufig mit mehreren baulichen Anlagen auf einem Gelände — hier setzt die DIN 14095 an.
Verkaufs- und Versammlungsstätten
Warenhäuser, Einkaufszentren, Hallen und Veranstaltungsorte. Ab bestimmten Größen Sonderbauten mit eigenen Anforderungen an Rettungswege und Kennzeichnung.
Kliniken, Pflege- und Sozialeinrichtungen
Häuser mit Personen, die sich nicht selbst retten können. Zusätzlich zum Bauordnungsrecht greifen besondere Verordnungen — der Feuerwehrplan ist hier fast immer Thema.
Hochhäuser und große Verwaltungsgebäude
Gebäude, bei denen der oberste Aufenthaltsraum mehr als 22 m über Gelände liegt, gelten als Hochhäuser mit zusätzlichen Anforderungen. Übersichts- und Geschosspläne je Ebene.
Beherbergung, Schulen und Kitas
Hotels, Pensionen, Schulen und Kindergärten sind Sonderbauten. Ob und in welchem Umfang ein Feuerwehrplan gefordert ist, steht in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Lager, Logistik und Tiefgaragen
Große Lager- und Logistikflächen, Tiefgaragen und Flächen unter Erdgleiche. Zufahrten, Löschwasser und der zweite Rettungsweg sind hier der kritische Punkt.
Normen & Regelwerke

Anwendbares Regelwerk im Überblick

Die relevanten Normen und Rechtsgrundlagen für Feuerwehrpläne — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.

Hinweis zum Verfahren und Landesrecht: Der Feuerwehrplan gehört nicht zu den Bauvorlagen, wird aber über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle gefordert, wenn Lage, Art und Nutzung es erfordern. Ob Ihr Objekt betroffen ist, steht in der Regel in der Baugenehmigung oder im Brandschutzkonzept — das klären wir vor der Angebotserstellung mit Ihnen. Bauordnung, Sonderbauverordnungen und Richtlinien sind Landesrecht; die Angaben hier beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen, in anderen Bundesländern gelten die jeweiligen Landesregelungen.

Feuerwehr-Laufkarten und die örtliche Feuerwehr: Laufkarten nach DIN 14675 sind erforderlich, sobald eine Brandmeldeanlage betrieben und auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist. Zusätzlich zur Norm gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweiligen Feuerwehr, die Format, Ausführung und Aufbewahrung vorgeben — die holen wir vor der Erstellung ein. DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich, NRW-Landesrecht kostenlos über recht.nrw.de.

Prüf-Checkliste

Was ein normgerechter Feuerwehrplan enthalten muss

Bestandteile, Ausführung, Übergabe und Aktualisierung nach DIN 14095 — mit den Punkten, an denen es erfahrungsgemäß hakt.

Pflichtbestandteile nach DIN 14095
Allgemeine Objektinformationen: Nutzung, Personenzahl, besondere Gefahren
Übersichtsplan mit Lage auf dem Grundstück und angrenzenden Straßen
Ein Geschossplan je Geschoss, bei Bedarf Umgebungs- und Sonderpläne
Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
Löschwasserversorgung, Steig- und Löschleitungen, Einspeisungen
Brandmelderzentrale, Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau
Absperreinrichtungen für Gas, Strom und weitere Medien
Bereiche mit besonderen Gefahren, Brandabschnitte, Rettungswege
Symbolik nach DIN 14034-6, vollständige Legende und Nordpfeil
Plankopf mit Objektbezeichnung, Maßstab und Erstellungsdatum
Ausführung und Format
Weißer Untergrund, A4 Hochformat bzw. A3 Querformat nach Norm
Farbliche Gestaltung nach DIN 14095, Symbole nach DIN 14034-6
Pläne entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort
Ausführung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle abgestimmt
Gute Lesbarkeit auch unter Einsatzbedingungen
Bei großen Anlagen abweichende Blattbreite zulässig
Übergabe und Vorhaltung
Übergabe an die zuständige Feuerwehr in der vereinbarten Zahl der Sätze
Vorhaltung am vereinbarten Anlaufpunkt der Feuerwehr
Bei aufgeschalteter Brandmeldeanlage: Laufkarten an der Zentrale
Feuerwehr-Laufkarten laminiert und gegen unbefugten Zugriff gesichert
Ausführung nach den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr
Digitale Fassung zusätzlich für Aktualisierung und Weitergabe
Aktualisierung und Prüfung
Prüfung mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person
Sofortige Aktualisierung bei baulichen oder Nutzungsänderungen
Änderungen an der Brandmeldeanlage in die Laufkarten übernehmen
Aktualisierte Fassung erneut an die zuständige Feuerwehr übermitteln
Verantwortung für den aktuellen Stand liegt beim Betreiber
Alte Ausdrucke ersetzt, nicht nur die Datei im Ordner
Ihren Feuerwehrplan gegen diese Punkte prüfen lassen?

Wir prüfen Ihren bestehenden Feuerwehrplan kostenlos auf Vollständigkeit und den aktuellen Normenstand.

Kostenlose Prüfung anfragen
Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay

Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl

Ein Feuerwehrplan hilft nur, wenn er stimmt, wenn die Kräfte ankommen. Entscheidend ist, was vor Ort tatsächlich vorhanden ist: wo die Einspeisung liegt, welche Absperrung wo sitzt, wo die Brandmelderzentrale steht und welche Halle welche Gefahr birgt. Das nehmen wir bei der Begehung auf und tragen es normgerecht in den Plan — abgestimmt mit Ihrer örtlichen Feuerwehr.

Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sachkundiger für Feuerwehrpläne Sachkundiger für Flucht- und Rettungspläne

Fragen zu Ihrem Objekt? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.

0157 30 94 76 57 E-Mail schreiben
Anfrage

Festpreis für Ihren Feuerwehrplan anfragen

Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Objektart und Anzahl der Geschosse, ob eine Brandmeldeanlage vorhanden und aufgeschaltet ist, ob ein Brandschutzkonzept vorliegt und ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.

Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.

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Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Feuerwehrplan nach DIN 14095

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Grundlage.

Wann ist ein Feuerwehrplan Pflicht?

Der Feuerwehrplan gehört nicht zu den Bauvorlagen und wird nicht pauschal vom Gesetz verlangt. Er kann aber von der Baugenehmigungsbehörde, der Brandschutzdienststelle oder der Feuerwehr gefordert werden — ob das nötig ist, richtet sich nach Lage, Art und Nutzung. In der Praxis läuft die Forderung fast immer über die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept, vor allem bei Sonderbauten. Ist der Plan gefordert, ist der Betreiber verpflichtet, ihn nach DIN 14095 zu erstellen und der Feuerwehr zu übergeben.

Grundlage: DIN 14095, BauO NRW
Was ist der Unterschied zum Flucht- und Rettungsplan?

Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 hängt im Gebäude aus und hilft Personen im Haus, den Weg nach draußen zu finden. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die anrückenden Einsatzkräfte: Er zeigt Zufahrten, Löschwasser, technische Infrastruktur und besondere Gefahren und liegt an vereinbarter Stelle bereit. Beide Dokumente können gefordert sein, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke — das eine ersetzt das andere nicht.

Grundlage: DIN 14095, DIN ISO 23601
Aus welchen Plänen besteht ein Feuerwehrplan?

Nach DIN 14095 besteht ein Feuerwehrplan mindestens aus allgemeinen Objektinformationen, einem Übersichtsplan und einem Geschossplan je Geschoss. Je nach Objekt kommen ein Umgebungsplan sowie Sonderpläne für einzelne Bereiche und ein textlicher Erläuterungsbericht dazu. Die einzelnen Bestandteile hängen von Art und Größe des Gebäudes ab — bei kleinen Objekten kann ein Übersichtsplan genügen.

Grundlage: DIN 14095
Welche Norm gilt für die Symbole im Feuerwehrplan?

Die grafischen Symbole richten sich nach der Reihe DIN 14034 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen", für Feuerwehrpläne insbesondere nach Teil 6 „Bauliche Einrichtungen". Der Musterplan der aktuellen DIN 14095 wurde an diese Symbolnorm angepasst. Die Verwechslung mit anderen Teilen der Reihe führt in der Praxis häufig zu veralteten oder uneinheitlichen Plänen — wir arbeiten mit der aktuellen Symbolik.

Grundlage: DIN 14034-6, DIN 14095
Brauchen wir zusätzlich Feuerwehr-Laufkarten?

Das hängt nicht an der Größe, sondern an der Brandmeldeanlage: Ist eine Anlage vorhanden und auf die Feuerwehr aufgeschaltet, sind Laufkarten nach DIN 14675 in der Regel erforderlich. Sie führen die Einsatzkräfte vom Feuerwehr-Bedienfeld zum ausgelösten Melder, üblicherweise eine Karte je Meldergruppe. Die Laufkarten ersetzen den Feuerwehrplan nicht — sie ergänzen ihn. Ohne aufgeschaltete Anlage sind sie kein Thema.

Grundlage: DIN 14675, DIN 14095
Wie oft muss der Feuerwehrplan aktualisiert werden?

Der Feuerwehrplan ist mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person auf Aktualität zu prüfen. Bei baulichen Änderungen oder einer geänderten Nutzung ist er sofort anzupassen. Die Verantwortung dafür liegt beim Betreiber der baulichen Anlage. Wichtig: Die aktualisierte Fassung muss erneut an die zuständige Feuerwehr übermittelt werden — die alte Ausgabe im Ordner reicht nicht.

Grundlage: DIN 14095
Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?

Die Erstellung erfordert Fachkunde; Feuerwehrpläne sollen von sachkundigen Personen erstellt werden. Wir bezeichnen uns als Sachkundige für Feuerwehrpläne, arbeiten nach der aktuellen DIN 14095 und der Symbolik nach DIN 14034-6 und stimmen die Ausführung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr ab.

Grundlage: DIN 14095
Muss der Plan mit der Feuerwehr abgestimmt werden?

Ja. Symbolik, Format, Anzahl der Sätze und der Ort der Vorhaltung werden mit der örtlichen Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr abgestimmt. Bei aufgeschalteter Brandmeldeanlage gelten zusätzlich die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweiligen Feuerwehr für die Laufkarten. Wir holen diese Vorgaben vor der Erstellung ein, damit der Plan im Einsatzfall auch akzeptiert wird.

Grundlage: DIN 14095, DIN 14675
Digital oder in Papierform — was gilt?

In der Regel beides: Wir liefern ein druckfertiges PDF und, je nach Vorgabe der Feuerwehr, ausgedruckte Sätze im Format nach DIN 14095, die am vereinbarten Anlaufpunkt vorgehalten werden. Feuerwehr-Laufkarten werden laminiert und in einem gesicherten Depot an der Brandmelderzentrale aufbewahrt. Die digitale Fassung erleichtert spätere Aktualisierungen und die Weitergabe.

Grundlage: DIN 14095, DIN 14675
Kann ohne digitale Grundrisse gearbeitet werden?

Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien und älteren Unterlagen und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir gemeinsam bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß des Objekts gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.

Können wir einen bestehenden Plan überarbeiten lassen?

In der Regel ja, und meist ist das günstiger als eine Neuerstellung. Häufig sind ältere Pläne nicht mehr auf dem aktuellen Normenstand oder bilden Umbauten nicht ab. Wir prüfen Ihren vorhandenen Plan, bringen Inhalt und Symbolik auf den Stand der aktuellen DIN 14095 und DIN 14034-6 und stimmen die überarbeitete Fassung erneut mit der Feuerwehr ab. Was möglich ist und was es kostet, sagen wir nach der Sichtung.

Grundlage: DIN 14095, DIN 14034-6
Was kostet ein Feuerwehrplan?

Bei verwertbaren Grundrissen beginnen die Pläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Objektart, Anzahl der Geschosse und Sonderpläne, danach, ob Feuerwehr-Laufkarten hinzukommen, und nach dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Wie lange dauert die Erstellung?

Das hängt von den Unterlagen und vom Objekt ab — vollständige, digitale Grundrisse gehen deutlich schneller als vergilbte Papierpläne, und behördliche Abstimmungen können den Ablauf verlängern. Nach der kostenlosen Sichtung nennen wir Ihnen zusammen mit dem Festpreis einen verbindlichen Termin. Feste Pauschalzeiten nennen wir bewusst nicht, bevor wir Ihre Unterlagen gesehen haben.

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Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.

✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag