Flucht- und Rettungsplan
für Industrie & Produktion
Für Hallen, in denen der Weg zum Ausgang nicht geradeaus verläuft.
Maschinenaufstellung, Gefahrstofflager, Staplerverkehr, Fremdfirmen in der Schicht: In Produktionsbetrieben entscheidet nicht der Grundriss über den Fluchtweg, sondern was tatsächlich in der Halle steht. Grundlage sind § 4 ArbStättV und ASR A2.3.
Wann ein Produktionsbetrieb einen Plan braucht
Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart der Arbeitsstätte das erfordern. Eine feste Quadratmeterzahl gibt es nicht — entscheidend ist die Situation im Betrieb.
In der Produktion sind die typischen Auslöser schnell beisammen: unübersichtliche Hallen, Zwischenebenen und Bühnen, Gefahrstoffe, Stapler- und Kranverkehr, mehrere Schichten, Leiharbeit und Fremdfirmen, die das Gebäude nicht kennen.
Ein Plan, der nur Wände und Türen zeigt, stimmt in einer Produktionshalle selten. Dazwischen stehen Anlagen, Paletten, Gitterboxen und Werkzeugwagen. Der Fluchtweg ist der Weg, der am Montagmorgen tatsächlich frei ist — und den sehen Sie nur, wenn jemand durch die Halle geht.
Sie schicken, was da ist. Wir sagen Ihnen, was fehlt, was nicht mehr stimmt und welche Dokumente Ihr Betrieb tatsächlich braucht — Rückmeldung am nächsten Werktag.
Unterlagen prüfen lassenWas wir für Ihren Betrieb leisten
Von der Werkstatt mit zwölf Leuten bis zur Halle im Mehrschichtbetrieb — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.
Sichtung Ihrer Unterlagen
Wir arbeiten mit dem, was da ist: Hallenpläne als PDF oder CAD, alte Papierpläne, Bauakten, Aufstellungspläne der Instandhaltung. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.
Begehung im laufenden Betrieb
Maschinenaufstellung, zugestellte Wege, Zwischenlager, Bühnen und Zwischenebenen, Tore die im Winter zu sind. Vor Ort in NRW oder per Videobegehung.
Normgerechte Planerstellung
Erstellung je Hallenabschnitt und Geschoss nach DIN ISO 23601, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3, Bildzeichen nach ISO 7010. Fluchtweglängen und -breiten gegen ASR A2.3 geprüft.
Gefahrstoffe und Lagerbereiche
Lager für Chemikalien, Gase und brennbare Stoffe, Tankanlagen, Ex-Bereiche und Hochregale werden gekennzeichnet und bei der Wegführung berücksichtigt.
Schicht- und Fremdfirmen-Situation
Der Plan wird auf die Besetzung ausgelegt, die tatsächlich in der Halle ist — auch nachts, am Wochenende und bei Fremdfirmen im Stillstand.
Druckfertige Lieferung
Druckfertiges PDF, auf Wunsch gedruckt und gerahmt oder nachleuchtend. Korrekturen bis zur Freigabe sind im Preis enthalten, dazu eine Anleitung für die Aushangorte.
Was wir nicht machen: Ein vollständiges Neuaufmaß der Halle gehört nicht zu unserem Leistungsumfang, und wir erstellen keine Brandschutzkonzepte. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu und klären das Objekt gemeinsam mit Ihnen. Braucht Ihr Betrieb mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.
Was sich je nach Betriebsgröße ändert
Nicht jeder Betrieb braucht dasselbe. Wo Ihr Objekt steht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.
Werkstatt und Handwerksbetrieb
Eine Halle oder Werkstatt, überschaubare Belegschaft, wenige Maschinen
Typisch: Ein Plan pro Aushangort, einfache Wegführung. Hier liegt der Aufwand meist beim Zustand der Unterlagen, nicht bei der Größe.
Mittelständischer Produktionsbetrieb
Mehrere Hallen oder Abschnitte, Zwischenebenen, Zwei- oder Dreischichtbetrieb
Typisch: Mehrere Aushangorte je Halle, getrennte Wegführung für Produktion und Verwaltung, Gefahrstofflager als eigener Bereich.
Großbetrieb und Industrieanlage
Werksgelände mit mehreren Gebäuden, Fremdfirmen, oft Brandmeldeanlage
Typisch: Abgestimmte Dokumentation aus einer Hand — Fluchtplan, Feuerwehrplan und Laufkarten zeigen sonst unterschiedliche Stände.
Logistik und Lagerhalle
Hochregale, Stapler- und Routenzugverkehr, wechselnde Warenbestände
Typisch: Fahr- und Fußwege getrennt betrachten. Die größte Schwachstelle sind Wege, die durch abgestellte Ware zugestellt werden.
Normen und Rechtsgrundlagen
Alle relevanten Vorschriften für Produktionsbetriebe — mit Direktlink zur Primärquelle.
DIN-Normen
Maßgebliche Norm für Inhalt, Symbole, Maßstab und Darstellung von Flucht- und Rettungsplänen.
Grundlage des Feuerwehrplans. Ob Ihr Betrieb einen braucht, ergibt sich aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Vorgabe der Brandschutzdienststelle.
Regelt Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung. Teil C betrifft Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Werkfeuerwehr.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Konkretisiert § 4 ArbStättV: wann ein Plan erforderlich ist, wie lang und wie breit Fluchtwege sein dürfen und was bei erhöhter Gefährdung gilt. Die zulässige Fluchtweglänge hängt von der Nutzung des Bereichs ab — in Produktion und Lager gelten eigene Werte.
Regelt die Sicherheitszeichen nach ISO 7010. Die Größe der Zeichen richtet sich nach der Erkennungsweite — in großen Hallen ein häufiger Mangel.
Gesetze & Verordnungen
Rechtsgrundlage der Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan. Adressat ist der Arbeitgeber.
Verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte für Evakuierung, Brandbekämpfung und Erste Hilfe zu benennen und zu unterweisen.
Relevant, sobald Chemikalien, Gase oder brennbare Stoffe gelagert werden. Die Lagerbereiche gehören in die Planung der Wegführung.
Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, Bundesgesetze und Verordnungen über gesetze-im-internet.de. Ob eine Vorgabe auf Ihren Betrieb zutrifft, hängt von Baugenehmigung, Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzkonzept ab.
Von der Anfrage bis zur laufenden Aktualisierung
Was Sie bereitlegen sollten, was im Plan stehen muss und was nach der Lieferung noch zu tun ist.
Was Sie für ein Angebot bereitlegen
Was im fertigen Plan stehen muss
Nach der Lieferung
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay
Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl
Ich komme aus der Produktion: gelernter Industriemechaniker, Betriebstechniker, seit Jahren Schichtführer in der Metallverarbeitung — Gießerei und Vergüterei. Ich weiß, wie eine Halle nach zwei Jahren aussieht und warum der eingezeichnete Weg nicht immer der ist, den die Leute gehen. Genau darauf schaue ich bei der Begehung.
Fragen zu Ihrem Betrieb? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.
0157 30 94 76 57 E-Mail schreibenFestpreis für Ihren Betrieb anfragen
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Anzahl der Hallen und Geschosse, die Personenzahl in der stärksten Schicht und ob Pläne digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.
Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage — bei Werksplänen ist das eher die Regel als die Ausnahme.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fragen zur Fluchtplanung in Industrie und Produktion
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Sind Flucht- und Rettungspläne in Produktionsbetrieben vorgeschrieben?
Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart der Arbeitsstätte das erfordern. Eine pauschale Quadratmetergrenze gibt es nicht. In Produktionsbetrieben liegen die Auslöser aber meist vor: unübersichtliche Hallen, erhöhte Gefährdung durch Anlagen oder Gefahrstoffe und Personen, die das Gebäude nicht kennen. Ob es Ihren Betrieb trifft, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3Was unterscheidet einen Fluchtplan für die Produktion von einem für ein Bürogebäude?
Im Büro folgt der Fluchtweg dem Flur. In der Halle verläuft er zwischen Anlagen, an Materialpuffern vorbei und quer durch Bereiche, in denen Stapler fahren. Dazu kommen Zwischenebenen, Bühnen, Gefahrstofflager und Tore, die nicht immer offen sind. Der Plan muss deshalb die tatsächliche Aufstellung zeigen und nicht den Zustand der Bauakte.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Wie lang darf ein Fluchtweg in einer Produktionshalle sein?
Die ASR A2.3 gibt keine einzelne Zahl vor, sondern staffelt die zulässige Länge nach der Nutzung des Bereichs — Produktionsräume, Lagerräume und Bereiche mit erhöhter Gefährdung werden unterschiedlich behandelt, und die Bauordnung kann zusätzliche Anforderungen stellen. Wir prüfen die tatsächlichen Wege im Objekt gegen die für Ihren Bereich geltenden Werte und melden zurück, wenn etwas nicht passt.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3Wie werden Gefahrstoffe und chemische Lager berücksichtigt?
Lager für Chemikalien, Gase und brennbare Stoffe werden im Plan gekennzeichnet und bei der Wegführung berücksichtigt — ein Fluchtweg sollte nicht ausgerechnet am Gasflaschenlager vorbeiführen, wenn es eine Alternative gibt. Welche Bereiche wie zu kennzeichnen sind, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der Gefahrstoffverordnung.
Rechtsgrundlage: GefStoffV, ASR A2.3, ASR A1.3Braucht der Betrieb zusätzlich einen Feuerwehrplan oder Laufkarten?
Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird in der Regel über die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept oder eine Vorgabe der örtlichen Brandschutzdienststelle gefordert. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 kommen dazu, sobald eine Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist — dann gehört zu jeder Meldergruppe eine Karte. Beides erstellen wir aus derselben Objektaufnahme wie den Fluchtplan, damit die Dokumente denselben Stand zeigen.
Rechtsgrundlage: DIN 14095, DIN 14675Was gilt bei mehrgeschossigen Hallen und Zwischenebenen?
Jede Ebene bekommt einen eigenen Plan, auch Bühnen und Zwischenebenen, auf denen regelmäßig gearbeitet wird. Aufzüge sind kein Fluchtweg und werden entsprechend gekennzeichnet. Besondere Aufmerksamkeit gilt Treppen, die im Alltag zugestellt werden, und Ausstiegen, die nur über eine Leiter erreichbar sind.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?
Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. In der Produktion heißt das praktisch nach jeder Anlagenverlagerung, jedem Umbau und jeder Änderung der Gefahrstofflagerung. Einen festen Turnus gibt die ASR A2.3 nicht vor, eine jährliche Sichtung zusammen mit der Räumungsübung ist trotzdem sinnvoll. Wichtig: Die Aushänge müssen getauscht werden, nicht nur die Datei im Laufwerk.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Wer ist im Betrieb dafür verantwortlich?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber, also die Geschäftsführung oder Werkleitung. In der Praxis liegt die Aufgabe bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit, beim Brandschutzbeauftragten oder in der Instandhaltung. Der Betriebsrat sollte eingebunden werden. Wir liefern die Unterlagen so, dass Sie sie bei einer Begehung ohne Nacharbeit vorlegen können.
Rechtsgrundlage: § 13 ArbSchG, § 4 ArbStättVKann ohne digitale Hallenpläne gearbeitet werden?
Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien und alten Aufstellungsplänen und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir gemeinsam bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß der Halle gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für einen Produktionsbetrieb?
Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Anzahl der Hallen, Geschosse und Aushangorte sowie nach dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Arbeiten Sie auch als Subunternehmer für Planungs- und Brandschutzbüros?
Ja. Wir übernehmen die Planerstellung als Subunternehmer und liefern neutral unter Ihrem Plankopf, ohne Kontakt zu Ihrem Kunden. Auf Wunsch übernehmen wir auch ausschließlich die Objektklärung vor Ort in NRW, wenn Sie selbst zeichnen. Konditionen stimmen wir je nach Volumen und Objektart individuell ab.
Flucht- und Rettungsplan für Ihren Betrieb anfragen
Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.
✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag
Ergänzende Leistungen für Industrie & Produktion
Übersichts- und Geschosspläne mit Zufahrten, Löschwasser, Brandabschnitten und besonderen Gefahren — abgestimmt mit Ihrer Brandschutzdienststelle.
Sobald die Brandmeldeanlage aufgeschaltet ist, gehört zu jeder Meldergruppe eine Karte. Wir erstellen den kompletten Satz nach den Anschlussbedingungen.
Teil A als Aushang, Teil B für alle Beschäftigten, Teil C für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer — auf Ihren Betrieb geschrieben.