Brandschutzexperten

DIN ISO 23601 ASR A2.3 BetrSichV

Flucht- und Rettungsplan
für Industrie & Produktion Für Hallen, in denen der Weg zum Ausgang nicht geradeaus verläuft.

Maschinenaufstellung, Gefahrstofflager, Staplerverkehr, Fremdfirmen in der Schicht: In Produktionsbetrieben entscheidet nicht der Grundriss über den Fluchtweg, sondern was tatsächlich in der Halle steht. Grundlage sind § 4 ArbStättV und ASR A2.3.

Normgerecht nach DIN ISO 23601
Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eigene Erfahrung im Schichtbetrieb
Vor Ort in NRW, digital bundesweit
Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 für Industrie und Produktion
Gesetzliche Pflicht

Wann ein Produktionsbetrieb einen Plan braucht

Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart der Arbeitsstätte das erfordern. Eine feste Quadratmeterzahl gibt es nicht — entscheidend ist die Situation im Betrieb.

In der Produktion sind die typischen Auslöser schnell beisammen: unübersichtliche Hallen, Zwischenebenen und Bühnen, Gefahrstoffe, Stapler- und Kranverkehr, mehrere Schichten, Leiharbeit und Fremdfirmen, die das Gebäude nicht kennen.

Warum der Grundriss allein nicht reicht

Ein Plan, der nur Wände und Türen zeigt, stimmt in einer Produktionshalle selten. Dazwischen stehen Anlagen, Paletten, Gitterboxen und Werkzeugwagen. Der Fluchtweg ist der Weg, der am Montagmorgen tatsächlich frei ist — und den sehen Sie nur, wenn jemand durch die Halle geht.

Was ohne aktuellen Plan passieren kann
Beanstandung bei Begehungen
Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Feuerwehr oder der Auditor Ihres Kunden halten Mängel fest und setzen Nachbesserungsfristen.
Ordnungswidrigkeit nach ArbStättV
Die Erstellung ist Arbeitgeberpflicht. Wird sie nicht erfüllt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Probleme bei Audit und Zertifizierung
Wer nach ISO 45001 oder ISO 9001 zertifiziert ist oder an Automotive-Kunden liefert, muss die Dokumentation ohnehin vorlegen können.
Nachtschicht kennt den Weg nicht
Der praktische Grund: Wer nachts allein an der Anlage steht oder als Fremdfirma zum ersten Mal in der Halle ist, hat im Ernstfall nur den Aushang.
Vorhandene Pläne kostenlos prüfen lassen

Sie schicken, was da ist. Wir sagen Ihnen, was fehlt, was nicht mehr stimmt und welche Dokumente Ihr Betrieb tatsächlich braucht — Rückmeldung am nächsten Werktag.

Unterlagen prüfen lassen
Leistungsumfang

Was wir für Ihren Betrieb leisten

Von der Werkstatt mit zwölf Leuten bis zur Halle im Mehrschichtbetrieb — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.

01

Sichtung Ihrer Unterlagen

Wir arbeiten mit dem, was da ist: Hallenpläne als PDF oder CAD, alte Papierpläne, Bauakten, Aufstellungspläne der Instandhaltung. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.

02

Begehung im laufenden Betrieb

Maschinenaufstellung, zugestellte Wege, Zwischenlager, Bühnen und Zwischenebenen, Tore die im Winter zu sind. Vor Ort in NRW oder per Videobegehung.

03

Normgerechte Planerstellung

Erstellung je Hallenabschnitt und Geschoss nach DIN ISO 23601, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3, Bildzeichen nach ISO 7010. Fluchtweglängen und -breiten gegen ASR A2.3 geprüft.

04

Gefahrstoffe und Lagerbereiche

Lager für Chemikalien, Gase und brennbare Stoffe, Tankanlagen, Ex-Bereiche und Hochregale werden gekennzeichnet und bei der Wegführung berücksichtigt.

05

Schicht- und Fremdfirmen-Situation

Der Plan wird auf die Besetzung ausgelegt, die tatsächlich in der Halle ist — auch nachts, am Wochenende und bei Fremdfirmen im Stillstand.

06

Druckfertige Lieferung

Druckfertiges PDF, auf Wunsch gedruckt und gerahmt oder nachleuchtend. Korrekturen bis zur Freigabe sind im Preis enthalten, dazu eine Anleitung für die Aushangorte.

Was wir nicht machen: Ein vollständiges Neuaufmaß der Halle gehört nicht zu unserem Leistungsumfang, und wir erstellen keine Brandschutzkonzepte. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu und klären das Objekt gemeinsam mit Ihnen. Braucht Ihr Betrieb mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.

Betriebstypen

Was sich je nach Betriebsgröße ändert

Nicht jeder Betrieb braucht dasselbe. Wo Ihr Objekt steht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.

Werkstatt und Handwerksbetrieb

Eine Halle oder Werkstatt, überschaubare Belegschaft, wenige Maschinen

Typisch: Ein Plan pro Aushangort, einfache Wegführung. Hier liegt der Aufwand meist beim Zustand der Unterlagen, nicht bei der Größe.

Mittelständischer Produktionsbetrieb

Mehrere Hallen oder Abschnitte, Zwischenebenen, Zwei- oder Dreischichtbetrieb

Typisch: Mehrere Aushangorte je Halle, getrennte Wegführung für Produktion und Verwaltung, Gefahrstofflager als eigener Bereich.

Großbetrieb und Industrieanlage

Werksgelände mit mehreren Gebäuden, Fremdfirmen, oft Brandmeldeanlage

Typisch: Abgestimmte Dokumentation aus einer Hand — Fluchtplan, Feuerwehrplan und Laufkarten zeigen sonst unterschiedliche Stände.

Logistik und Lagerhalle

Hochregale, Stapler- und Routenzugverkehr, wechselnde Warenbestände

Typisch: Fahr- und Fußwege getrennt betrachten. Die größte Schwachstelle sind Wege, die durch abgestellte Ware zugestellt werden.

Normen & Recht

Normen und Rechtsgrundlagen

Alle relevanten Vorschriften für Produktionsbetriebe — mit Direktlink zur Primärquelle.

Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, Bundesgesetze und Verordnungen über gesetze-im-internet.de. Ob eine Vorgabe auf Ihren Betrieb zutrifft, hängt von Baugenehmigung, Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzkonzept ab.

Checkliste

Von der Anfrage bis zur laufenden Aktualisierung

Was Sie bereitlegen sollten, was im Plan stehen muss und was nach der Lieferung noch zu tun ist.

Was Sie für ein Angebot bereitlegen
Hallen- und Geschosspläne in irgendeiner Form: PDF, DWG, DXF, Papier oder Foto
Objektadresse und Anzahl der Hallen, Abschnitte und Geschosse
Maximale Personenzahl je Schicht, inklusive Fremdfirmen
Welche Gefahrstoffe wo gelagert werden
Vorhandene Brandschutzeinrichtungen: BMA, Löschanlagen, RWA
Eine Ansprechperson für die Begehung, die sich im Werk auskennt
Was im fertigen Plan stehen muss
Maßstabsgerechter Grundriss je Hallenabschnitt und Geschoss
Standort des Betrachters, passend zum jeweiligen Aushangort
Fluchtwege, Notausgänge und Tore, die im Ernstfall auch offen sind
Fluchtweglänge und -breite gegen ASR A2.3 geprüft, je nach Nutzung des Bereichs
Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfmelder
Erste-Hilfe-Einrichtungen, Augenduschen und Notduschen
Gefahrstoff- und Lagerbereiche gekennzeichnet
Sammelplatz außerhalb, erreichbar ohne Kreuzung der Werksausfahrt
Nordpfeil, Maßstab, vollständige Legende
Datum der letzten Aktualisierung
Nach der Lieferung
Aushang an Eingängen, Pausenräumen und zentralen Punkten der Halle
Rahmen oder Schutzfolie — in der Produktion hält blankes Papier nicht lange
Unterweisung der Beschäftigten, dokumentiert
Sicherheitsfachkraft, Brandschutzhelfer und Betriebsrat eingebunden
Räumungsübung mit dem aktuellen Plan, auch für die Nachtschicht
Digitale Fassung archiviert und in der Gefährdungsbeurteilung verlinkt
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Nach Umbau, Anlagenverlagerung oder neuer Maschine: sofort
Bei geänderter Gefahrstofflagerung oder neuem Lagerbereich
Wenn ein Fluchtweg dauerhaft anders verläuft als eingezeichnet
Jährliche Sichtung, am besten zusammen mit der Räumungsübung
Jede Änderung mit Datum und verantwortlicher Person dokumentiert
Alte Aushänge ersetzt, nicht nur die Datei im Laufwerk
Ihre Pläne gegen diese Punkte prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.

Kostenlose Prüfung anfragen
Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay

Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl

Ich komme aus der Produktion: gelernter Industriemechaniker, Betriebstechniker, seit Jahren Schichtführer in der Metallverarbeitung — Gießerei und Vergüterei. Ich weiß, wie eine Halle nach zwei Jahren aussieht und warum der eingezeichnete Weg nicht immer der ist, den die Leute gehen. Genau darauf schaue ich bei der Begehung.

Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sachkundiger für Flucht- und Rettungspläne Sachkundiger für Feuerwehrpläne

Fragen zu Ihrem Betrieb? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.

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Anfrage

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Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Anzahl der Hallen und Geschosse, die Personenzahl in der stärksten Schicht und ob Pläne digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.

Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage — bei Werksplänen ist das eher die Regel als die Ausnahme.

Schnellanfrage Startseite

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Fluchtplanung in Industrie und Produktion

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Sind Flucht- und Rettungspläne in Produktionsbetrieben vorgeschrieben?

Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart der Arbeitsstätte das erfordern. Eine pauschale Quadratmetergrenze gibt es nicht. In Produktionsbetrieben liegen die Auslöser aber meist vor: unübersichtliche Hallen, erhöhte Gefährdung durch Anlagen oder Gefahrstoffe und Personen, die das Gebäude nicht kennen. Ob es Ihren Betrieb trifft, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.

Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3
Was unterscheidet einen Fluchtplan für die Produktion von einem für ein Bürogebäude?

Im Büro folgt der Fluchtweg dem Flur. In der Halle verläuft er zwischen Anlagen, an Materialpuffern vorbei und quer durch Bereiche, in denen Stapler fahren. Dazu kommen Zwischenebenen, Bühnen, Gefahrstofflager und Tore, die nicht immer offen sind. Der Plan muss deshalb die tatsächliche Aufstellung zeigen und nicht den Zustand der Bauakte.

Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3
Wie lang darf ein Fluchtweg in einer Produktionshalle sein?

Die ASR A2.3 gibt keine einzelne Zahl vor, sondern staffelt die zulässige Länge nach der Nutzung des Bereichs — Produktionsräume, Lagerräume und Bereiche mit erhöhter Gefährdung werden unterschiedlich behandelt, und die Bauordnung kann zusätzliche Anforderungen stellen. Wir prüfen die tatsächlichen Wege im Objekt gegen die für Ihren Bereich geltenden Werte und melden zurück, wenn etwas nicht passt.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3
Wie werden Gefahrstoffe und chemische Lager berücksichtigt?

Lager für Chemikalien, Gase und brennbare Stoffe werden im Plan gekennzeichnet und bei der Wegführung berücksichtigt — ein Fluchtweg sollte nicht ausgerechnet am Gasflaschenlager vorbeiführen, wenn es eine Alternative gibt. Welche Bereiche wie zu kennzeichnen sind, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der Gefahrstoffverordnung.

Rechtsgrundlage: GefStoffV, ASR A2.3, ASR A1.3
Braucht der Betrieb zusätzlich einen Feuerwehrplan oder Laufkarten?

Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird in der Regel über die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept oder eine Vorgabe der örtlichen Brandschutzdienststelle gefordert. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 kommen dazu, sobald eine Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist — dann gehört zu jeder Meldergruppe eine Karte. Beides erstellen wir aus derselben Objektaufnahme wie den Fluchtplan, damit die Dokumente denselben Stand zeigen.

Rechtsgrundlage: DIN 14095, DIN 14675
Was gilt bei mehrgeschossigen Hallen und Zwischenebenen?

Jede Ebene bekommt einen eigenen Plan, auch Bühnen und Zwischenebenen, auf denen regelmäßig gearbeitet wird. Aufzüge sind kein Fluchtweg und werden entsprechend gekennzeichnet. Besondere Aufmerksamkeit gilt Treppen, die im Alltag zugestellt werden, und Ausstiegen, die nur über eine Leiter erreichbar sind.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3
Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?

Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. In der Produktion heißt das praktisch nach jeder Anlagenverlagerung, jedem Umbau und jeder Änderung der Gefahrstofflagerung. Einen festen Turnus gibt die ASR A2.3 nicht vor, eine jährliche Sichtung zusammen mit der Räumungsübung ist trotzdem sinnvoll. Wichtig: Die Aushänge müssen getauscht werden, nicht nur die Datei im Laufwerk.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601
Wer ist im Betrieb dafür verantwortlich?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber, also die Geschäftsführung oder Werkleitung. In der Praxis liegt die Aufgabe bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit, beim Brandschutzbeauftragten oder in der Instandhaltung. Der Betriebsrat sollte eingebunden werden. Wir liefern die Unterlagen so, dass Sie sie bei einer Begehung ohne Nacharbeit vorlegen können.

Rechtsgrundlage: § 13 ArbSchG, § 4 ArbStättV
Kann ohne digitale Hallenpläne gearbeitet werden?

Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien und alten Aufstellungsplänen und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir gemeinsam bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß der Halle gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für einen Produktionsbetrieb?

Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Anzahl der Hallen, Geschosse und Aushangorte sowie nach dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Arbeiten Sie auch als Subunternehmer für Planungs- und Brandschutzbüros?

Ja. Wir übernehmen die Planerstellung als Subunternehmer und liefern neutral unter Ihrem Plankopf, ohne Kontakt zu Ihrem Kunden. Auf Wunsch übernehmen wir auch ausschließlich die Objektklärung vor Ort in NRW, wenn Sie selbst zeichnen. Konditionen stimmen wir je nach Volumen und Objektart individuell ab.

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