Brandschutzexperten

DIN ISO 23601 ASR A2.3 Gastronomie

Flucht- und Rettungsplan
für Restaurants & Gastronomie Für Gäste, die das Haus nicht kennen, und Personal, das einen anderen Weg nimmt.

Gäste laufen im Ernstfall dorthin zurück, wo sie hereingekommen sind — auch wenn der nächste Notausgang zwei Meter entfernt ist. Genau deshalb hängt in Restaurants ein Plan an der Wand. Grundlage sind § 4 ArbStättV und ASR A2.3.

Normgerecht nach DIN ISO 23601
Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Getrennte Wege für Gäste und Personal
Vor Ort in NRW, digital bundesweit
Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 für Restaurants und Gastronomie
Gesetzliche Pflicht

Rechtliche Grundlage für Restaurants

Restaurants und Gaststätten gelten als Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Betreiber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern.

Eine feste Gästezahl als Grenze gibt es nicht. In der Gastronomie liegen die Auslöser aber meist vor: viele ortsunkundige Personen, verwinkelte Gasträume, Galerien und Gewölbe, Bereiche mit erhöhter Brandlast wie Küche und Lager. Bei größeren Betrieben kommen bauordnungsrechtliche Anforderungen dazu.

Zwei Gruppen, zwei Wege

Der Gast kennt nur den Weg, über den er hereingekommen ist. Das Personal kennt den Weg durch die Küche — der im Brandfall genau der falsche sein kann. Ein Plan für die Gastronomie muss beide Wege zeigen und beide Gruppen ansprechen, auch die Aushilfe, die am Samstag zum ersten Mal da ist.

Was ohne aktuellen Plan passieren kann
Beanstandung bei Kontrollen
Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, Feuerwehr oder Berufsgenossenschaft halten Mängel fest und setzen Nachbesserungsfristen.
Ordnungswidrigkeit nach ArbStättV
Die Erstellung ist Arbeitgeberpflicht. Wird sie nicht erfüllt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Auflagen bei Umbau oder Konzessionsfragen
Wer umbaut, die Bestuhlung ändert oder eine Außenfläche dazunimmt, braucht die Unterlagen ohnehin — dann geht es plötzlich schnell.
Am vollen Samstagabend zählt nur der Aushang
Der praktische Grund: Bei voller Auslastung und Aushilfen im Service entscheidet, ob jemand den zweiten Ausgang kennt.
Vorhandene Pläne kostenlos prüfen lassen

Sie schicken, was da ist — auch den vergilbten Plan hinter der Theke. Wir sagen Ihnen, was fehlt. Rückmeldung am nächsten Werktag.

Unterlagen prüfen lassen
Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Vom Café mit zwei Räumen bis zum Lokal auf drei Ebenen — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.

01

Sichtung Ihrer Unterlagen

Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF oder CAD, Pläne aus der Bauakte, die Skizze vom letzten Umbau. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.

02

Begehung mit Ihnen

Vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Wir schauen auf Türrichtungen, verstellte Notausgänge, die Treppe zur Galerie und die Tür, die abends abgeschlossen wird.

03

Normgerechte Planerstellung

Erstellung je Ebene nach DIN ISO 23601, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3, Bildzeichen nach ISO 7010. Wegführung und Breiten gegen ASR A2.3 geprüft.

04

Küche, Lager und Technik

Küche mit offenen Flammen und Fettdämpfen, Gasanschlüsse, Kühlräume, Getränkelager und Flaschengaslager werden gekennzeichnet und bei der Wegführung berücksichtigt.

05

Gäste und Personal getrennt

Zwei Wege, zwei Zielgruppen: der Aushang im Gastraum für Gäste, der Aushang in Küche und Personalbereich für Ihr Team.

06

Druckfertige Lieferung

Druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2, auf Wunsch gerahmt oder nachleuchtend — sinnvoll in Bars und abgedunkelten Bereichen. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.

Was wir nicht machen: Ein vollständiges Neuaufmaß des Lokals gehört nicht zu unserem Leistungsumfang, und wir erstellen keine Brandschutzkonzepte. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu und klären das Objekt gemeinsam mit Ihnen. Braucht Ihr Betrieb mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.

Betriebstypen

Für alle gastronomischen Betriebe

Grundriss, Gästezahl, Küchengröße und Lage der Notausgänge unterscheiden sich stark. Was Ihr Betrieb braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung — vorher legen wir Sie auf nichts fest.

Anfrage stellen
Café und kleine Gaststätte
Ein bis zwei Räume, kleine Küche. Meist ein Plan pro Aushangort — der Aufwand liegt eher beim Zustand der Unterlagen als bei der Größe.
Restaurant mit mehreren Räumen
Gasträume, Nebenzimmer, Küche und Lager. Hier werden getrennte Wege für Gäste und Personal wichtig, dazu mehrere Aushangorte.
Großes Lokal und Eventgastronomie
Mehrere Ebenen, Galerie, Saal für Veranstaltungen. Ab einer bestimmten Personenzahl greifen zusätzlich bauordnungsrechtliche Anforderungen — dann wird oft auch ein Bestuhlungsplan verlangt.
Imbiss und Systemgastronomie
Theke und Sitzbereich in einem Raum, offene Küche. Kurze Wege, dafür oft nur ein Ausgang — genau das gehört sauber dargestellt.
Bar und Club
Abgedunkelt, laut, hohe Belegung auf kleiner Fläche. Nachleuchtende Ausführung und die Sicherheitsbeleuchtung sind hier der entscheidende Punkt.
Hotel-Restaurant
Der Gastbereich gehört zum Gesamtkonzept des Hauses. Die Pläne müssen zum Beherbergungsteil passen, sonst zeigen zwei Aushänge im selben Gebäude Unterschiedliches.
Normen & Regelwerke

Anwendbares Regelwerk im Überblick

Alle relevanten Normen und Gesetze für Flucht- und Rettungspläne in der Gastronomie — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.

Hinweis zum Landesrecht: Bauordnung und Sonderbauverordnung sind Landesrecht. Die Angaben hier beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen; in anderen Bundesländern gelten die jeweiligen Landesbauordnungen und Versammlungsstättenverordnungen. Die bundesrechtlichen Pflichten aus ArbStättV und ASR gelten bundesweit unverändert. Ob Ihr Betrieb als Versammlungsstätte eingestuft ist, steht in Ihrer Baugenehmigung — das klären wir vor der Angebotserstellung mit Ihnen.

Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de und NRW-Landesrecht über recht.nrw.de.

Prüf-Checkliste

Was ein normgerechter Plan enthalten muss

Inhalte, Aushang und Aktualisierungspflichten — mit den Punkten, an denen es in der Gastronomie erfahrungsgemäß hakt.

Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601
Maßstabsgerechter Grundriss mit Gastraum, Küche, Lager und Sanitärbereich
Fluchtwege für Gäste und für Personal eingezeichnet
Standort des Betrachters, passend zum jeweiligen Aushangort
Sammelplatz außerhalb des Gebäudes
Feuerlöscher, Löschdecke in der Küche und Druckknopfmelder
Erste-Hilfe-Einrichtungen
Küche, Gasanschluss und Lager als Bereiche mit erhöhter Brandlast
Nordpfeil, Maßstab, vollständige Legende
Datum der letzten Aktualisierung
Kurze Verhaltensregeln für den Brandfall
Aushang und Formales
Aushang im Gastraum, an der Theke und im Flurbereich
Eigener Aushang in Küche und Personalbereich
Je Ebene ein eigener Plan, auch für Galerie und Kellerbereich
In Augenhöhe, unverdeckt und ausreichend beleuchtet
Nicht hinter Deko, Garderobe oder Speisekartenhalter verschwunden
Nachleuchtende Ausführung in abgedunkelten Bereichen
Typische Mängel in der Gastronomie
Notausgang durch Getränkekisten oder Stühle zugestellt
Zweiter Ausgang abends abgeschlossen, Schlüssel nicht greifbar
Bestuhlung enger gestellt als im Plan, Gänge dadurch zu schmal
Plan zeigt den Grundriss von vor dem letzten Umbau
Kein Aushang in der Küche, obwohl das Personal dort arbeitet
Aushilfen nie unterwiesen, weil sie „nur am Wochenende" da sind
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Nach Umbau oder Umgestaltung des Gastraums: vor der Wiedereröffnung
Bei dauerhaft geänderter Bestuhlung oder neuer Trennwand
Wenn ein Ausgang dauerhaft anders genutzt wird als eingezeichnet
Bei neuen Brandschutzeinrichtungen oder geänderter Küchentechnik
Jährliche Sichtung, am besten mit der Unterweisung des Teams
Alte Aushänge ersetzt, nicht nur die Datei im Ordner
Ihre Pläne gegen diese Punkte prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.

Kostenlose Prüfung anfragen
Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay

Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl

In der Gastronomie hilft kein Plan, der nur die Bauakte abbildet. Entscheidend ist, wie der Laden abends aussieht: wo die Getränkekisten stehen, welche Tür nach Feierabend zu ist, wie eng die Tische wirklich stehen. Das klären wir gemeinsam bei der Begehung — und schreiben es so in den Plan, dass auch die Aushilfe am Samstag den zweiten Ausgang findet.

Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sachkundiger für Flucht- und Rettungspläne Sachkundiger für Feuerwehrpläne

Fragen zu Ihrem Lokal? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.

0157 30 94 76 57 E-Mail schreiben
Anfrage

Festpreis für Ihr Lokal anfragen

Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Anzahl der Räume und Ebenen, die maximale Gästezahl und ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.

Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.

Schnellanfrage Startseite

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Restaurants

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Sind Flucht- und Rettungspläne in Restaurants vorgeschrieben?

Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Betreiber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern. Eine feste Gästezahl als Grenze gibt es nicht — die oft genannten „ab 50 Gästen" stehen so in keiner Vorschrift. In der Gastronomie liegen die Auslöser trotzdem meist vor: viele ortsunkundige Personen, verwinkelte Räume, erhöhte Brandlast in Küche und Lager. Ob es Ihren Betrieb trifft, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.

Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3
Was unterscheidet einen Fluchtplan für die Gastronomie von einem für ein Büro?

Zwei Punkte. Erstens die Gäste: Sie kennen das Haus nicht und laufen im Zweifel zum Haupteingang zurück, auch wenn der Notausgang näher liegt. Zweitens das Personal: Der gewohnte Weg führt durch die Küche — also genau durch den Bereich mit der höchsten Brandlast. Der Plan muss beide Gruppen bedienen, und der Aushang muss dort hängen, wo sie jeweils sind.

Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3
Wo muss der Plan im Restaurant aushängen?

An gut sichtbarer Stelle im Gastbereich — typischerweise im Eingangsbereich, an der Theke oder im Flur zu den Toiletten, weil dort ohnehin jeder Gast einmal vorbeikommt. Dazu ein eigener Aushang in Küche und Personalbereich. Bei mehreren Ebenen gehört auf jede Ebene ein Plan mit dem passenden Betrachterstandort. Wichtig ist, dass er nicht hinter Deko oder Garderobe verschwindet.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601
Brauchen Küche und Lager einen eigenen Plan?

Einen eigenen Plan im Sinne eines anderen Dokuments nicht — aber einen eigenen Aushang. Der Plan zeigt das ganze Objekt, der Betrachterstandort ändert sich aber je nach Aushangort. Ein Aushang, der nur im Gastraum hängt, nützt dem Küchenpersonal wenig. Küche, Gasanschluss und Lager werden zusätzlich als Bereiche mit erhöhter Brandlast gekennzeichnet.

Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601
Was gilt für Bars, Clubs und abgedunkelte Räume?

Wo bei Stromausfall keine ausreichende Orientierung besteht, ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich; die ASR A3.4 regelt die Anforderungen. Für den Plan selbst heißt das: nachleuchtende Ausführung, größere Sicherheitszeichen und ein Aushangort, der auch bei gedimmtem Licht auffällt. Bei hoher Belegung auf kleiner Fläche schauen wir zusätzlich genau auf die Wegbreiten.

Rechtsgrundlage: ASR A3.4, ASR A1.3
Was gilt bei mehrstöckigen Lokalen, Galerien und Kellerräumen?

Jede Ebene bekommt einen eigenen Plan, auch Galerie und genutzter Kellerbereich. Aufzüge sind kein Fluchtweg und werden entsprechend gekennzeichnet. Bei Räumen unter Erdgleiche schauen wir besonders auf den zweiten Rettungsweg — der ist dort häufig der kritische Punkt.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3, BauO NRW
Ab wann gilt ein Lokal als Versammlungsstätte?

Das entscheidet das Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes, nicht die Arbeitsstättenverordnung. Größere Gastronomiebetriebe und Säle können ab einer bestimmten Personenzahl darunterfallen; dann gelten zusätzliche Anforderungen an Rettungswege, und oft wird ein Bestuhlungsplan verlangt. Maßgeblich ist Ihre Baugenehmigung. Wenn Sie unsicher sind, schauen wir bei der Sichtung gemeinsam hinein.

Rechtsgrundlage: BauO NRW, SBauVO NRW
Braucht das Lokal auch eine Brandschutzordnung oder einen Feuerwehrplan?

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist in der Gastronomie sinnvoll und häufig gefordert — Teil B beschreibt, was Service- und Küchenpersonal im Brandfall tut. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird dagegen über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle gefordert und betrifft meist größere Objekte. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 kommen dazu, wenn eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet ist.

Rechtsgrundlage: DIN 14096, DIN 14095, DIN 14675
Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?

Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. In der Gastronomie heißt das vor allem nach Umbauten, bei dauerhaft geänderter Bestuhlung und wenn ein Ausgang anders genutzt wird als eingezeichnet. Einen festen Turnus gibt die ASR A2.3 nicht vor, eine jährliche Sichtung zusammen mit der Unterweisung des Teams ist trotzdem sinnvoll. Und: Die Aushänge müssen getauscht werden, nicht nur die Datei.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601
Kann ohne digitale Grundrisse gearbeitet werden?

Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien und älteren Kopien und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir gemeinsam bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß des Lokals gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für ein Restaurant?

Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Anzahl der Ebenen und Aushangorte sowie nach dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Flucht- und Rettungsplan für Ihr Lokal anfragen

Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.

✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag