Flucht- und Rettungsplan
für Kliniken & Krankenhäuser
Für Patienten, die nicht aufstehen können, und für die Nachtschicht, die in zwei Minuten entscheiden muss, wohin.
Im Krankenhaus wird nicht einfach geräumt. Ein Teil der Patienten liegt, ein Teil hängt an Geräten, ein Teil ist frisch operiert. Deshalb zeigt der Plan hier nicht nur den Weg nach draußen, sondern auch den in den nächsten sicheren Brandabschnitt. Grundlage sind § 4 ArbStättV, ASR A2.3 und die Auflagen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Rechtliche Grundlage für Kliniken
Krankenhäuser und Kliniken sind Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Betreiber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern. In einer Klinik sind diese Auslöser praktisch immer erfüllt: verwinkelte, gewachsene Gebäude, ortsunkundige Patienten und Besucher, Schichtbetrieb rund um die Uhr und Menschen, die sich nicht selbst retten können.
Bauordnungsrechtlich sind Krankenhäuser Sonderbauten nach § 50 BauO NRW. Eine eigene Krankenhausbauverordnung gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr — die KhBauVO ist mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft getreten, auch wenn sie im Netz noch häufig zitiert wird. Was für Ihr Haus konkret gilt, steht seitdem in der Baugenehmigung und im Brandschutzkonzept; die Brandschutzdienststellen in NRW orientieren sich zusätzlich an einer Fachempfehlung der AGBF NRW.
In Kliniken wird im ersten Schritt meist horizontal verlegt: Patienten kommen in den angrenzenden, sicheren Brandabschnitt derselben Etage, nicht über das Treppenhaus nach draußen. Wo diese Grenzen verlaufen, legt das Brandschutzkonzept Ihres Hauses fest. Der Plan muss sie sichtbar machen — Brandabschnittsgrenzen, Brandschutztüren und den Bereich, in den verlegt wird. Sonst nützt er der Nachtschicht wenig.
Sie schicken, was da ist — auch den Plan von 2011 im Treppenhaus. Wir sagen Ihnen, was fehlt. Rückmeldung am nächsten Werktag.
Unterlagen prüfen lassenWas Sie von uns erhalten
Von der Tagesklinik mit zwei Ebenen bis zum gewachsenen Standort mit mehreren Bettenhäusern — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.
Sichtung Ihrer Unterlagen
Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF oder CAD, Brandschutzkonzept, Feuerwehrplan, Pläne aus der Bauakte, die Aushangliste der Technik. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.
Begehung mit Ihnen
Vor Ort in NRW oder per Videobegehung, auf Wunsch mit Ihrem Brandschutzbeauftragten. Wir schauen auf Brandschutztüren, Betten und Wäschewagen im Flur, nachts verschlossene Stationszugänge und Türen, die im Plan anders stehen als in Wirklichkeit.
Normgerechte Planerstellung
Erstellung je Geschoss und Brandabschnitt nach DIN ISO 23601, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3, Bildzeichen nach ISO 7010. Wegführung und Breiten werden gegen ASR A2.3 geprüft.
Brandabschnitte und sichere Bereiche
Brandabschnittsgrenzen, Brandschutztüren, Schleusen und die Bereiche, in die horizontal verlegt wird — dargestellt auf Grundlage Ihres Brandschutzkonzepts, nicht nach eigener Einschätzung.
Sonderbereiche und Gefahrenstellen
OP, Intensiv und Aufwachraum, Labor und Radiologie, Medizingas-Absperrungen, Lüftungs- und Trafozentralen, Lager mit erhöhter Brandlast — gekennzeichnet und bei der Wegführung berücksichtigt.
Druckfertige Lieferung
Druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2, auf Wunsch gerahmt oder nachleuchtend — sinnvoll in Fluren ohne Tageslicht und in Untergeschossen. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.
Was wir nicht machen: Wir erstellen keine Brandschutzkonzepte und legen Brandabschnitte oder Räumungsabläufe nicht selbst fest — wir stellen dar, was im Konzept Ihres Hauses steht. Ein vollständiges Neuaufmaß gehört ebenfalls nicht zum Leistungsumfang; wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu und klären das Objekt gemeinsam mit Ihnen. Braucht Ihr Haus mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.
Für Häuser jeder Größe im Gesundheitswesen
Geschosszahl, Brandabschnitte, Funktionsbereiche und der Zustand der Bestandsunterlagen unterscheiden sich stark. Was Ihr Haus braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung — vorher legen wir Sie auf nichts fest.
Anfrage stellenAnwendbares Regelwerk im Überblick
Alle relevanten Normen und Gesetze für Flucht- und Rettungspläne in Kliniken — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.
DIN-Normen
Maßgebliche Norm für Inhalt, Symbole, Maßstab und Darstellung von Flucht- und Rettungsplänen — auch in Sonderbauten wie Krankenhäusern.
Regelt Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung. Teil B richtet sich an alle Beschäftigten, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben — in der Klinik etwa Stationsleitungen, Technik und Pforte.
Grundlage des Feuerwehrplans. Bei Krankenhäusern als Sonderbau regelmäßig gefordert — über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Konkretisiert § 4 ArbStättV: wann ein Plan erforderlich ist, wie Fluchtwege zu bemessen und Notausgänge zu kennzeichnen sind. Enthält zusätzlich Anforderungen für Beschäftigte mit eingeschränkter Mobilität.
Regelt die Sicherheitszeichen nach ISO 7010. Die Zeichengröße richtet sich nach der Erkennungsweite — in langen Stationsfluren ein häufiger Mangel.
Relevant überall dort, wo bei Stromausfall keine ausreichende Orientierung besteht — in innenliegenden Fluren, Untergeschossen und Funktionsbereichen der Regelfall.
Gesetze & Bauordnungsrecht
Rechtsgrundlage der Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan. Adressat ist der Träger als Arbeitgeber.
Verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte für Evakuierung, Brandbekämpfung und Erste Hilfe zu benennen und zu unterweisen — im Schichtbetrieb für jede Schicht zu denken.
Krankenhäuser sind Sonderbauten nach § 50 BauO NRW; § 33 regelt den ersten und zweiten Rettungsweg. Die konkreten Anforderungen an Ihr Haus stehen in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Hinweis zur Krankenhausbauverordnung: Die KhBauVO NRW ist mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft getreten. Krankenhäuser sind seitdem in NRW Sonderbauten ohne eigene Verordnung; maßgeblich sind BauO NRW, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Als Orientierung dient zusätzlich die Fachempfehlung der AGBF NRW zu brandschutztechnischen Anforderungen an Krankenhäuser. In anderen Bundesländern können eigene Krankenhausbauverordnungen gelten; die bundesrechtlichen Pflichten aus ArbStättV und ASR gelten bundesweit unverändert.
Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de und NRW-Landesrecht über recht.nrw.de. Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten beschreibt die DGUV Information 205-003.
Was ein normgerechter Plan enthalten muss
Inhalte, Aushang und Aktualisierung — mit den Punkten, an denen es im Klinikbetrieb erfahrungsgemäß hakt.
Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601
Was in der Klinik zusätzlich in den Plan gehört
Aushang und Formales
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay
Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl
In der Klinik hilft kein Plan, der nur die Bauakte abbildet. Entscheidend ist, wie die Station im Nachtdienst aussieht: welche Tür zu ist, wo der Wäschewagen steht, welcher Weg mit dem Bett überhaupt befahrbar ist. Das klären wir gemeinsam bei der Begehung — und schreiben es so in den Plan, dass auch die Aushilfe im Nachtdienst den Weg in den nächsten Brandabschnitt findet.
Festpreis für Ihr Haus anfragen
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Anzahl der Geschosse und Brandabschnitte, geplante Aushangorte, ob ein Brandschutzkonzept vorliegt und ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorhanden sind — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.
Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Kliniken
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Sind Flucht- und Rettungspläne in Krankenhäusern vorgeschrieben?
Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Betreiber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern. In einer Klinik sind diese Auslöser praktisch immer erfüllt. Dazu kommen die Auflagen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, denn Krankenhäuser sind Sonderbauten. Ob Ihr Haus darüber hinaus besondere Vorgaben hat, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3Gilt in NRW noch die Krankenhausbauverordnung (KhBauVO)?
Nein. Die KhBauVO NRW ist mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft getreten, wird aber bis heute auf vielen Websites zitiert. Krankenhäuser werden in NRW seitdem als Sonderbauten nach § 50 BauO NRW beurteilt; die konkreten Anforderungen stehen in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Zur Vereinheitlichung hat die AGBF NRW eine Fachempfehlung zu brandschutztechnischen Anforderungen an Krankenhäuser veröffentlicht. In anderen Bundesländern kann eine eigene Krankenhausbauverordnung gelten.
Rechtsgrundlage: § 50 BauO NRW, § 42 KhBauVO (außer Kraft)Was bedeutet Horizontalevakuierung für den Plan?
Patienten, die nicht gehen können, werden im ersten Schritt nicht über das Treppenhaus evakuiert, sondern in den angrenzenden, sicheren Brandabschnitt derselben Etage verlegt. Wo diese Grenzen verlaufen und welcher Bereich als sicher gilt, legt das Brandschutzkonzept Ihres Hauses fest — wir stellen es dar: Brandabschnittsgrenzen, Brandschutztüren, Schleusen und Zielbereiche. Liegt kein Konzept vor, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, Brandschutzkonzept des ObjektsBraucht jede Station einen eigenen Plan?
Einen eigenen Aushang ja. Der Plan zeigt das Geschoss beziehungsweise den Brandabschnitt, der Betrachterstandort ändert sich je nach Aushangort. In großen Häusern bedeutet das mehrere Pläne pro Etage. Funktionsbereiche, Technik und Personalräume brauchen ebenfalls einen Aushang — dort arbeiten Menschen, die den Weg nach draußen sonst nur über den Haupteingang kennen.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Wie lang darf ein Fluchtweg im Krankenhaus sein?
Eine einzelne Zahl für alle Fälle gibt es nicht. Die ASR A2.3 staffelt die zulässigen Fluchtweglängen nach Nutzung und Gefährdung des Bereichs — ein Stationsflur wird anders bewertet als ein Technik- oder Lagerbereich. Baurechtlich kommen der erste und zweite Rettungsweg nach § 33 BauO NRW sowie die Auflagen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept dazu. Wir prüfen die Wege an Ihrem Objekt und sagen Ihnen, wo es eng wird.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, § 33 BauO NRWWas gilt für Intensivstation, OP und andere Sonderbereiche?
Diese Bereiche werden im Plan gesondert ausgewiesen, zusammen mit den Absperreinrichtungen für Medizingase und den zugehörigen Technikräumen. Wie Patienten, die an Geräten hängen, im Ernstfall verlegt werden, regelt das Räumungs- und Brandschutzkonzept des Hauses, nicht der Aushang. Der Plan zeigt die Wege, die Grenzen und die sicheren Bereiche — verständlich in dem Moment, in dem jemand davorsteht.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Wie werden verschlossene Bereiche dargestellt?
Geschlossene Stationen, Kinderklinik oder nachts verriegelte Zugänge gibt es in vielen Häusern. Entscheidend ist, dass der Plan die tatsächliche Situation zeigt: welche Tür im Alarmfall freigegeben wird, wo die Entriegelung sitzt und welcher Weg alternativ gilt. Wenn Plan und Wirklichkeit auseinanderlaufen, ist das der Punkt, an dem es im Ernstfall klemmt — und der Punkt, den eine Begehung zuverlässig aufdeckt.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Brauchen wir zusätzlich einen Feuerwehrplan oder Feuerwehrlaufkarten?
Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird bei Krankenhäusern regelmäßig gefordert — über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle. Feuerwehrlaufkarten hängen dagegen nicht am Sonderbau-Status, sondern an der Brandmeldeanlage: Ist eine Anlage vorhanden und auf die Feuerwehr aufgeschaltet, gehören Laufkarten nach DIN 14675 an die Brandmelderzentrale. Sie führen die Einsatzkräfte vom Feuerwehr-Bedienfeld zum ausgelösten Melder.
Rechtsgrundlage: DIN 14095, DIN 14675Und die Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Im Krankenhaus sinnvoll und häufig gefordert. Teil A ist der Aushang, Teil B richtet sich an alle Beschäftigten, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben — Brandschutzbeauftragter, Stationsleitungen, Technik, Pforte. Gerade Teil C lohnt sich hier: Er beschreibt, wer alarmiert, wer verlegt und wer die Feuerwehr einweist. Aus einer Vorlage kopiert nützt er wenig.
Rechtsgrundlage: DIN 14096Wer ist für die Aktualität der Pläne verantwortlich?
Der Träger als Arbeitgeber. Die Umsetzung liegt in der Regel bei Geschäftsführung, Technik und — sofern bestellt — beim Brandschutzbeauftragten, der Aktualität, Vollständigkeit und Aushang im Blick behält. Ob ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung oder aus einer behördlichen Auflage; Aufgaben und Qualifikation beschreibt die DGUV Information 205-003.
Rechtsgrundlage: ArbSchG, ArbStättV, DGUV Information 205-003Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?
Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. In der Klinik heißt das vor allem nach Umbauten und Stationsverlegungen, bei geänderter Nutzung eines Bereichs, bei neuen Brandschutzeinrichtungen und wenn eine Tür dauerhaft anders genutzt wird als eingezeichnet. Dazu gehört eine regelmäßige Sichtung, sinnvollerweise zusammen mit der Unterweisung. Und: Die Aushänge müssen getauscht werden, nicht nur die Datei im Ordner.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Können wir die Pläne selbst anpassen?
Sie dürfen das — die Verantwortung für den aktuellen Stand liegt ohnehin beim Betreiber. In der Praxis scheitert es meist an der Datei: Ohne das Ursprungsformat entstehen schnell Pläne, die den Maßstab oder die Symbolik nach DIN ISO 23601 nicht mehr einhalten. Kleine Änderungen an von uns erstellten Plänen übernehmen wir deshalb günstig; größere Umplanungen rechnen wir als eigene Leistung ab, den Preis nennen wir vorher.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601Kann ohne digitale Grundrisse gearbeitet werden?
Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien, Brandschutzkonzepten und älteren Kopien und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir gemeinsam bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß des Hauses gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für eine Klinik?
Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach der Anzahl der Geschosse, Brandabschnitte und Aushangorte sowie nach dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Flucht- und Rettungsplan für Ihre Klinik anfragen
Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.
✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag
Ergänzende Leistungen für Kliniken
Teil A als Aushang, Teil B für alle Beschäftigten, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben — auf Ihr Haus geschrieben, nicht aus einer Vorlage kopiert.
Übersichts- und Geschosspläne für die einrückenden Einsatzkräfte — bei Krankenhäusern über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Brandschutzdienststelle gefordert.
Für Häuser mit aufgeschalteter Brandmeldeanlage: je Meldergruppe eine Karte, die die Einsatzkräfte vom Bedienfeld zum ausgelösten Melder führt.