Brandschutzexperten

DIN 14096 Teil B ab 89 €

Brandschutzordnung
Teil B nach DIN 14096 Das Dokument für alle Beschäftigten — nicht der Aushang an der Wand, sondern das, was jeder vor dem ersten Arbeitstag gelesen haben sollte.

Teil A hängt im Flur. Teil B liegt bei der Unterweisung auf dem Tisch: Was ist in Ihrem Betrieb verboten, wo sind die Melder, wer alarmiert wen, wann wird gelöscht und wann nur noch geräumt. Geschrieben auf Ihren Betrieb, nicht aus einer Vorlage kopiert.

Gliederung nach DIN 14096
Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Teil A, B und C aus einer Hand
Vor Ort in NRW, digital bundesweit
Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben
Rechtlicher Rahmen

Wann Teil B verlangt wird

Eine Vorschrift, die pauschal „jeder Betrieb braucht eine Brandschutzordnung" sagt, gibt es nicht. Die Pflicht entsteht im Einzelfall — und zwar regelmäßig über diese vier Wege: die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit ASR A2.2, die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept, die Sonderbauvorschriften des Landes und die Auflagen des Sachversicherers.

Dazu kommt § 10 ArbSchG: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und die Beschäftigten darüber unterweisen. Teil B ist genau die Unterlage, mit der das nachweisbar passiert — und bei einer Kontrolle das Papier, nach dem gefragt wird.

Der häufigste Irrtum

Teil B ist keine Frage der Betriebsgröße. Die verbreitete Einteilung „Teil A bis 20 Personen, Teil B ab 21, Teil C ab 100" steht so nicht in der DIN 14096. Die Norm unterscheidet nach Adressat: Teil A für alle Anwesenden als Aushang, Teil B für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C für die mit besonderen Aufgaben. Ein Zehn-Mann-Betrieb mit Lackierkabine kann Teil B und C brauchen, ein Bürohaus mit 60 Leuten unter Umständen nicht.

Was ohne aktuelle Brandschutzordnung passieren kann
Beanstandung bei Kontrollen
Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Brandschau oder Versicherer halten den Mangel fest und setzen eine Frist zur Nachbesserung.
Unterweisung ohne Grundlage
Die jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG ist zu dokumentieren. Ohne Teil B fehlt der Inhalt, auf den sich die Unterschrift der Beschäftigten bezieht.
Auflage aus Genehmigung oder Police
Steht die Brandschutzordnung als Auflage in der Baugenehmigung oder im Versicherungsvertrag, ist sie vertraglich beziehungsweise behördlich geschuldet — unabhängig von der Betriebsgröße.
Im Ernstfall zählt, wer es gelesen hat
Der praktische Grund: Wer nie erfahren hat, wo der nächste Handfeuermelder hängt, sucht ihn nicht im Rauch. Das ist der eigentliche Sinn von Teil B.
Vorhandene Unterlagen kostenlos prüfen lassen

Sie schicken, was da ist — auch die Word-Datei von 2015 mit dem alten Firmennamen. Wir sagen Ihnen, was fehlt und ob Teil B überhaupt das richtige Dokument für Sie ist. Rückmeldung am nächsten Werktag.

Unterlagen prüfen lassen
Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Vom Handwerksbetrieb mit einer Halle bis zum Verwaltungsgebäude mit mehreren Mietern — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.

01

Sichtung Ihrer Unterlagen

Grundrisse, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, die alte Brandschutzordnung, Auflagen des Versicherers. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot — nicht mitten im Projekt.

02

Begehung mit Ihnen

Vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Wir schauen auf Melde- und Löscheinrichtungen, Brandabschnitte, Sammelplatz, Alarmierungsweg und die Stellen, an denen Ihr Betrieb von der Theorie abweicht.

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Teil B nach DIN 14096

Vollständige Gliederung der Norm: Brandverhütung, Brand- und Rauchausbreitung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall, Löschversuche, besondere Regeln.

04

Zuständigkeiten mit Namen

Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Ersthelfer, Verantwortliche je Bereich — benannt, nicht als Platzhalter. Auf Wunsch mit passendem Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben.

05

Abstimmung mit dem, was schon gilt

Teil B darf dem Brandschutzkonzept, der Alarmordnung und den vorhandenen Flucht- und Rettungsplänen nicht widersprechen. Wir gleichen ab, damit im Haus nicht zwei Papiere Unterschiedliches sagen.

06

Druckfertige Lieferung

PDF zum Drucken und Aushändigen, dazu eine bearbeitbare Fassung für Ihre Personalakte und die Unterweisung. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.

Was wir nicht machen: Wir erstellen keine Brandschutzkonzepte und keine Gefährdungsbeurteilung. Ein Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 ist ein eigenes Dokument und nicht automatisch in Teil B enthalten — wir erstellen ihn gerne mit, dann fällt die Objektaufnahme nur einmal an. Und wir behaupten keine Zertifizierung: Eine Brandschutzordnung wird nicht vom TÜV geprüft oder beglaubigt, sie wird vom Arbeitgeber in Kraft gesetzt.

Teil A, B und C

Welcher Teil für wen gilt

Die drei Teile der DIN 14096 sind keine Ausbaustufen, sondern drei Dokumente für drei Lesergruppen. In den meisten Betrieben gehören A und B zusammen; C kommt dazu, sobald es Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben gibt. Was Ihr Betrieb braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung — vorher legen wir Sie auf nichts fest.

Anfrage stellen
Teil A — der Aushang
Eine Seite im Format DIN A4, in der Regel unter der Überschrift „Verhalten im Brandfall". Richtet sich an alle, die sich im Gebäude aufhalten, also auch an Besucher, Kunden und Fremdfirmen. Hängt sichtbar aus, wird nicht ausgehändigt.
Teil B — für alle Beschäftigten
Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Mehrere Seiten, wird ausgehändigt oder zugänglich gemacht und ist Grundlage der Unterweisung. Das ist die Leistung auf dieser Seite.
Teil C — für besondere Aufgaben
Für Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Haustechnik und Empfang. Regelt, wer im Brandfall welche Handlung übernimmt — vom Abschalten der Anlage bis zur Einweisung der Feuerwehr.
Der Flucht- und Rettungsplan
Gehört nicht zur DIN 14096, sondern zur DIN ISO 23601, und ist ein eigenes Dokument. Teil B verweist darauf — ersetzt ihn aber nicht. Gemeinsam beauftragt, fällt die Objektaufnahme nur einmal an.
Typische Auftraggeber
Bürogebäude und Verwaltungen, Handwerks- und Produktionsbetriebe, Geschäftshäuser mit mehreren Mietern, Schulungs- und Weiterbildungszentren, Hotels und Pensionen, Praxen und Therapiezentren.
Normen & Regelwerke

Anwendbares Regelwerk im Überblick

Die Normen und Vorschriften, auf denen Teil B aufsetzt — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.

Hinweis zum Landesrecht: Bauordnung und Sonderbauvorschriften sind Landesrecht. Fordert Ihre Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept eine Brandschutzordnung, geht diese Auflage der allgemeinen Betrachtung vor — unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist. Wir schauen vor der Angebotserstellung gemeinsam in die Unterlagen.

Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de und die DGUV-Informationen über dguv.de.

Prüf-Checkliste

Was in Teil B stehen muss

Gliederung, Bekanntmachung und Aktualisierung — mit den Punkten, an denen es in der Praxis erfahrungsgemäß hakt.

Gliederung nach DIN 14096
Geltungsbereich: welches Gebäude, welche Bereiche, welche Personen
Brandverhütung: Rauchverbote, Umgang mit brennbaren Stoffen, Heißarbeiten
Brand- und Rauchausbreitung: Brandschutztüren, Abschottungen, Lüftung
Flucht- und Rettungswege: Verlauf, Freihaltung, Sammelplatz
Melde- und Löscheinrichtungen: wo sie hängen, wofür sie taugen
Verhalten im Brandfall: melden, alarmieren, in Sicherheit bringen, löschen
Alarmsignale und Anweisungen: wie im Haus alarmiert wird, wer weisungsbefugt ist
Aufzüge: im Brandfall nicht benutzen, dazu die Regelung für Personen, die auf Hilfe angewiesen sind
Besondere Verhaltensregeln für Ihren Betrieb — Lager, Technik, Gefahrstoffe
Ausgabedatum, Stand und Inkraftsetzung durch die Betriebsleitung
Bekanntmachung und Formales
Teil B wird ausgehändigt oder zugänglich gemacht, nicht nur ausgehängt
Inhalt in der Unterweisung erklärt und die Teilnahme dokumentiert
Neue Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit, nicht erst im nächsten Turnus
Sprachliche Fassung, die Ihre Belegschaft tatsächlich versteht
Teil A ergänzend im Flur, im Treppenraum und an den Sammelpunkten
Fremdfirmen und Leiharbeitskräfte ausdrücklich mitgedacht
Typische Mängel in der Praxis
Mustervorlage aus dem Netz, in der noch der Beispielbetrieb steht
Benannte Personen längst aus dem Betrieb ausgeschieden
Rufnummern und Sammelplatz stimmen nicht mehr mit der Realität überein
Teil B liegt im Ordner, ist aber nie ausgehändigt worden
Widerspruch zum Brandschutzkonzept oder zum ausgehängten Plan
Keine Brandschutzhelfer benannt oder seit Jahren nicht nachgeschult
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Regelmäßige Prüfung in angemessenen Abständen — die DIN 14096 nennt mindestens alle zwei Jahre
Nach Umbau, Erweiterung oder Nutzungsänderung: vor der Wiederaufnahme
Bei geänderten Flucht- und Rettungswegen oder neuem Sammelplatz
Bei neuen Brandschutzeinrichtungen, neuer Anlagentechnik oder neuen Gefahrstoffen
Bei Wechsel von Betriebsleitung, Brandschutzhelfern oder Ersthelfern
Nach einer Räumungsübung, wenn sich dabei Schwachstellen gezeigt haben
Was wir von Ihnen brauchen
Anschrift, Nutzung und Anzahl der Geschosse
Grundrisse als PDF oder CAD, sonst das, was in der Bauakte liegt
Brandschutzkonzept oder Auflagen aus der Baugenehmigung, falls vorhanden
Vorhandene Melde- und Löscheinrichtungen, Brandmeldeanlage ja oder nein
Lage des Sammelplatzes und Weg dorthin
Benannte Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Ersthelfer, Ansprechpartner
Besonderheiten: Gefahrstoffe, Lager, Lackierung, Ladeinfrastruktur, Küche
Personen, die im Räumungsfall auf Hilfe angewiesen sind
Ihre vorhandene Brandschutzordnung prüfen lassen?

Wir prüfen Ihr bestehendes Dokument kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität — und sagen Ihnen, ob eine Überarbeitung reicht.

Kostenlose Prüfung anfragen
Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay

Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl

Eine Brandschutzordnung, die niemand gelesen hat, ist Papier. Deshalb schreiben wir Teil B so, dass er in einer Unterweisung tatsächlich durchgegangen werden kann: kurze Sätze, Ihre Bereiche, Ihre Namen, Ihre Rufnummern. Was in Ihrem Betrieb anders läuft als im Lehrbuch, klären wir bei der Begehung — und genau das steht dann drin.

Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sachkundiger für Flucht- und Rettungspläne Sachkundiger für Feuerwehrpläne

Fragen zu Ihrem Betrieb? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.

0157 30 94 76 57 E-Mail schreiben
Anfrage

Festpreis für Ihre Brandschutzordnung anfragen

Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Nutzung und Größe des Gebäudes, Anzahl der Geschosse, ob eine Brandmeldeanlage vorhanden ist und ob bereits eine Brandschutzordnung existiert — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.

Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Unterlagen schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.

Schnellanfrage Startseite

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Brandschutzordnung Teil B

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Grundlage.

Was ist eine Brandschutzordnung Teil B?

Teil B ist der Teil der Brandschutzordnung, der sich an alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben richtet. Er beschreibt, wie Brände im Betrieb verhütet werden, wo Melde- und Löscheinrichtungen sind, wie die Flucht- und Rettungswege verlaufen und was im Brandfall in welcher Reihenfolge zu tun ist. Anders als Teil A wird er nicht ausgehängt, sondern ausgehändigt oder zugänglich gemacht und in der Unterweisung erklärt.

Grundlage: DIN 14096
Gilt Teil B erst ab 21 Beschäftigten?

Nein. Diese Zahlen kursieren im Netz, stehen aber so nicht in der DIN 14096. Die Norm teilt nach Adressat ein, nicht nach Kopfzahl: Teil A für alle Anwesenden, Teil B für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben. Ob Ihr Betrieb Teil B braucht, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und aus den Auflagen in Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Versicherungsvertrag.

Grundlage: DIN 14096, § 5 ArbSchG, ASR A2.2
Worin unterscheiden sich Teil A, B und C?

Im Adressaten und in der Art der Bekanntmachung. Teil A ist der einseitige Aushang für alle, die sich im Gebäude aufhalten, einschließlich Besuchern. Teil B ist das mehrseitige Dokument für die Beschäftigten und Grundlage der Unterweisung. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben — Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Haustechnik — und regelt deren konkrete Handlungen im Ereignisfall.

Grundlage: DIN 14096
Ist der Flucht- und Rettungsplan in Teil B enthalten?

Nein. Der Flucht- und Rettungsplan ist ein eigenes Dokument nach DIN ISO 23601 mit eigenen Anforderungen an Maßstab, Symbolik und Aushangort. Teil B beschreibt die Wege in Worten und verweist auf den Plan, ersetzt ihn aber nicht. Beides zusammen zu beauftragen ist sinnvoll: Die Objektaufnahme fällt dann nur einmal an, und die Angaben in beiden Dokumenten widersprechen sich nicht.

Grundlage: DIN 14096, DIN ISO 23601
Wie lange ist eine Brandschutzordnung gültig?

Sie läuft nicht ab. Gefordert ist, dass sie jederzeit den tatsächlichen Verhältnissen entspricht — dazu sieht die DIN 14096 eine Prüfung in angemessenen Abständen vor, üblicherweise mindestens alle zwei Jahre. Das ist eine Prüf- und Aktualisierungspflicht, keine Gültigkeitsdauer. Hat sich nichts geändert, wird der Stand bestätigt; hat sich etwas geändert, wird angepasst.

Grundlage: DIN 14096
Muss die Brandschutzordnung behördlich genehmigt oder zertifiziert werden?

Eine Zertifizierung gibt es nicht — auch keine TÜV-Prüfung einer Brandschutzordnung. In Kraft gesetzt wird sie durch den Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber. Etwas anderes gilt, wenn die Brandschutzordnung als Auflage in der Baugenehmigung oder im Brandschutzkonzept steht: Dann kann die Bauaufsicht oder die Brandschutzdienststelle die Vorlage verlangen. Vorgelegt heißt dort geprüft im Rahmen der Auflage, nicht zertifiziert.

Grundlage: DIN 14096, Landesbauordnung
Was gilt für Aufzüge und für Personen, die Hilfe brauchen?

Der Grundsatz in Teil B lautet: Aufzüge im Brandfall nicht benutzen. Für Beschäftigte und Besucher, die sich nicht selbst über Treppen retten können, muss der Betrieb eine eigene Regelung treffen — wer holt wen ab, wo wird gewartet, wie wird die Feuerwehr informiert. Ob ein sicherer Wartebereich, eine horizontale Räumung in einen anderen Brandabschnitt oder ein Feuerwehraufzug infrage kommt, ergibt sich aus dem Gebäude und dem Brandschutzkonzept, nicht aus einer Standardformulierung.

Grundlage: DIN 14096, ASR A2.3
Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?

Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten — bei erhöhter Brandgefährdung, großen Betrieben, Schichtbetrieb oder häufiger Abwesenheit entsprechend mehr. Entscheidend ist, dass zu jeder Arbeitszeit genug ausgebildete Personen anwesend sind; ein einzelner Helfer im Urlaub darf die Organisation nicht aushebeln. In Teil B werden die benannten Personen und ihre Erreichbarkeit dokumentiert, die Details ihrer Aufgaben gehören in Teil C.

Grundlage: ASR A2.2, § 10 ArbSchG
Reicht eine Mustervorlage aus dem Internet?

Als Rohgerüst ja, als fertiges Dokument nein. Eine Brandschutzordnung muss den konkreten Betrieb beschreiben: Ihre Bereiche, Ihre Löscheinrichtungen, Ihren Alarmierungsweg, Ihren Sammelplatz, Ihre benannten Personen. Genau daran scheitern Vorlagen — und genau danach wird bei einer Prüfung gefragt. Wenn Sie schon eine Fassung haben, schicken Sie sie uns: Oft reicht eine Überarbeitung, und die ist günstiger als eine Neuerstellung.

Grundlage: DIN 14096
Können wir die Brandschutzordnung selbst pflegen?

Ja — die Verantwortung für den aktuellen Stand liegt ohnehin beim Betreiber. Sie erhalten von uns neben dem PDF eine bearbeitbare Fassung, damit Sie Namen und Rufnummern selbst nachziehen können. Ändert sich mehr als das, etwa die Nutzung, ein Bauteil oder die Alarmierung, übernehmen wir die Anpassung; den Preis nennen wir vorher.

Grundlage: DIN 14096, § 3 ArbSchG
Was kostet eine Brandschutzordnung Teil B?

Bei überschaubaren Objekten und verwertbaren Unterlagen beginnt Teil B bei 89 €. Der Preis richtet sich nach Größe und Nutzung des Gebäudes, nach der Anzahl der Bereiche und nach dem Zustand Ihrer Unterlagen. Wer Teil A, B und C oder zusätzlich Flucht- und Rettungspläne gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Brandschutzordnung Teil B anfragen

Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.

✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 89 € · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag