Flucht- und Rettungsplan
für Hotels & Beherbergungsbetriebe
Für Gäste, die nachts in einem fremden Haus aufwachen, und für Personal, das den Weg durch den Wirtschaftsgang geht.
Der Gast kennt genau einen Weg: den vom Zimmer zum Aufzug, den er beim Einchecken gegangen ist. Nachts, im Dunkeln, ortsunkundig und oft ohne Deutsch zählt nur, was im Flur und an der Zimmertür hängt. Grundlage sind § 4 ArbStättV und ASR A2.3, dazu das Bauordnungsrecht Ihres Landes.
Rechtliche Grundlage für Beherbergungsbetriebe
Hotels, Pensionen und Herbergen sind Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Betreiber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart des Hauses das erfordern.
Eine Gästezahl als Auslöser steht dort nicht — die oft zitierte Grenze „ab 25 Gästen“ gibt es in der ArbStättV nicht. In Beherbergungsbetrieben liegen die Auslöser aber praktisch immer vor: ortsunkundige Personen, die im Haus schlafen, lange Flure mit gleich aussehenden Türen, mehrere Geschosse und ein Wirtschaftsbereich mit erhöhter Brandlast. Dazu kommt das Bauordnungsrecht: Beherbergungsstätten oberhalb einer bestimmten Zahl von Gastbetten sind Sonderbauten, für die die Landesverordnung zusätzliche Anforderungen stellt.
Der Gast kennt nur den Weg über Aufzug und Lobby — im Brandfall genau den falschen. Das Personal bewegt sich über Wirtschaftsgang, Küche, Wäscherei und Technik. Ein Plan für ein Hotel muss beide Wege zeigen und an beiden Orten hängen, auch dort, wo nur die Nachtschicht oder die Saisonkraft vorbeikommt.
Sie schicken, was da ist — auch den vergilbten Plan neben dem Aufzug. Wir sagen Ihnen, was fehlt. Rückmeldung am nächsten Werktag.
Unterlagen prüfen lassenWas Sie von uns erhalten
Von der Pension mit acht Zimmern bis zum Konferenzhotel über sechs Geschosse — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.
Sichtung Ihrer Unterlagen
Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF oder CAD, Pläne aus der Bauakte, das Brandschutzkonzept, die Skizze vom letzten Zimmerumbau. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.
Begehung mit Ihnen
Vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Wir schauen auf Türrichtungen, zugestellte Notausgänge, das zweite Treppenhaus, den Weg über die Küche und die Tür, die nach Feierabend verriegelt wird.
Normgerechte Planerstellung
Erstellung je Geschoss nach DIN ISO 23601, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3, Bildzeichen nach ISO 7010. Wegführung und Breiten werden gegen ASR A2.3 geprüft.
Zimmeraushang für Gäste
Kleinformatiger Aushang für den Beherbergungsraum mit Geschossgrundriss, Standort des Zimmers und kurzen Verhaltensregeln — auf Wunsch zweisprachig Deutsch/Englisch oder mit weiteren Sprachen.
Gäste und Personal getrennt
Zwei Wege, zwei Zielgruppen: der Aushang in Fluren, Lobby und Aufzugsvorraum für Gäste, der Aushang in Küche, Wäscherei, Lager, Technik und Personalräumen für Ihr Team.
Druckfertige Lieferung
Druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2, für den Zimmeraushang auch kleiner, auf Wunsch gerahmt oder nachleuchtend — sinnvoll in innenliegenden Fluren und bei Nachtbelegung. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.
Was wir nicht machen: Ein vollständiges Neuaufmaß des Hauses gehört nicht zu unserem Leistungsumfang, und wir erstellen keine Brandschutzkonzepte. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu und klären das Objekt gemeinsam mit Ihnen. Braucht Ihr Haus mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.
Für alle Arten von Beherbergung
Bettenzahl, Geschosse, Flurlängen und Lage der Treppenhäuser unterscheiden sich stark. Was Ihr Haus braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung — vorher legen wir Sie auf nichts fest.
Anfrage stellenAnwendbares Regelwerk im Überblick
Alle relevanten Normen und Gesetze für Flucht- und Rettungspläne in Beherbergungsbetrieben — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.
DIN-Normen
Maßgebliche Norm für Inhalt, Symbole, Maßstab und Darstellung von Flucht- und Rettungsplänen — auch für den kleinformatigen Zimmeraushang.
Regelt Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung. Teil B richtet sich an das Personal in Empfang, Küche, Housekeeping und Technik, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben.
Grundlage des Feuerwehrplans. Bei Beherbergungsstätten im Sonderbaurecht regelmäßig gefordert — über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Konkretisiert § 4 ArbStättV: wann ein Plan erforderlich ist, wie Fluchtwege zu bemessen und Notausgänge zu kennzeichnen sind. Die zulässigen Weglängen richten sich nach Nutzung und Gefährdung des Bereichs.
Regelt die Sicherheitszeichen nach ISO 7010. Die Zeichengröße richtet sich nach der Erkennungsweite — in langen Hotelfluren ein häufiger Mangel.
Relevant überall dort, wo bei Stromausfall keine ausreichende Orientierung besteht — in innenliegenden Fluren, Treppenhäusern und Kellerbereichen der Regelfall.
Gesetze & Bauordnungsrecht
Rechtsgrundlage der Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan. Adressat ist der Betreiber als Arbeitgeber.
Verpflichtet den Betreiber, Beschäftigte für Evakuierung, Brandbekämpfung und Erste Hilfe zu benennen und zu unterweisen — auch die Nachtschicht und Saisonkräfte.
Beherbergungsstätten oberhalb einer bestimmten Zahl von Gastbetten sind Sonderbauten. Dann greifen zusätzliche Anforderungen an Rettungswege, Flure, Kennzeichnung und Hinweise im Gastzimmer — maßgeblich sind Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Hinweis zum Landesrecht: Bauordnung und Sonderbauverordnung sind Landesrecht. Die Angaben hier beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen; in anderen Bundesländern gelten die jeweiligen Landesbauordnungen und Beherbergungsstättenverordnungen. Die bundesrechtlichen Pflichten aus ArbStättV und ASR gelten bundesweit unverändert. Ob Ihr Haus als Beherbergungsstätte im Sinne des Sonderbaurechts eingestuft ist, steht in Ihrer Baugenehmigung — das klären wir vor der Angebotserstellung mit Ihnen.
Wo Sie die Quellen finden: DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich. Technische Regeln (ASR) gibt es kostenlos über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de und NRW-Landesrecht über recht.nrw.de.
Was ein normgerechter Plan enthalten muss
Inhalte, Aushang und Aktualisierung — mit den Punkten, an denen es in Beherbergungsbetrieben erfahrungsgemäß hakt.
Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601
Aushang und Formales
Typische Mängel in Beherbergungsbetrieben
Wann eine Aktualisierung fällig wird
Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay
Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl
Im Hotel entscheidet die Nacht. Der Gast liegt im Bett, kennt das Haus seit vier Stunden und findet im Rauch nicht einmal die Tür, durch die er hereingekommen ist. Deshalb schauen wir bei der Begehung genau auf die Dinge, die im Alltag verrutschen: der Wäschewagen im zweiten Treppenhaus, die Tür, die nachts abgeschlossen wird, der Keil unter der Rauchschutztür. Das schreiben wir so in den Plan, dass auch die Aushilfe in der Nachtschicht weiß, wohin.
Festpreis für Ihr Haus anfragen
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Zimmer- und Bettenzahl, Anzahl der Geschosse, geplante Aushangorte, ob ein Zimmeraushang gewünscht ist und ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung“ da.
Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Hotels
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Sind Flucht- und Rettungspläne im Hotel vorgeschrieben?
Nach § 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 muss der Betreiber Flucht- und Rettungspläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzungsart das erfordern. Eine feste Gästezahl steht dort nicht — die oft zitierte Grenze „ab 25 Gästen“ gibt es in dieser Form nicht. In Beherbergungsbetrieben liegen die Auslöser trotzdem praktisch immer vor: ortsunkundige Personen, die im Haus schlafen, lange Flure, mehrere Geschosse, erhöhte Brandlast in Küche, Wäscherei und Technik. Dazu kommen die Anforderungen des Bauordnungsrechts. Ob und in welchem Umfang es Ihr Haus trifft, klären wir bei der kostenlosen Sichtung.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3Ab wann gilt mein Haus als Beherbergungsstätte im Sinne des Sonderbaurechts?
Das entscheidet das Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes, nicht die Arbeitsstättenverordnung. Maßgeblich ist dort die Zahl der Gastbetten, nicht die Zahl der Gäste pro Nacht. Oberhalb der Schwelle gelten zusätzliche Anforderungen an Rettungswege, notwendige Flure, Kennzeichnung und Hinweise im Gastzimmer. Was für Ihr Haus gilt, steht in der Baugenehmigung — wenn Sie unsicher sind, schauen wir bei der Sichtung gemeinsam hinein.
Rechtsgrundlage: BauO NRW, SBauVO NRWMuss in jedem Gastzimmer ein Plan hängen?
Die ArbStättV zielt auf Ihre Beschäftigten, nicht auf die Gäste — der Zimmeraushang folgt deshalb nicht aus ihr. Für Beherbergungsstätten im Sinne des Sonderbaurechts sieht die Landesverordnung aber regelmäßig einen Hinweis im Gastzimmer vor, häufig mit Geschossgrundriss und Verhaltensregeln, und oft auch in weiteren Sprachen. Unabhängig davon ist der Zimmeraushang das wirksamste Mittel, das Sie haben: Er erreicht den Gast dort, wo er im Ernstfall aufwacht. Was für Ihr Haus vorgeschrieben ist, prüfen wir anhand Ihrer Baugenehmigung.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW, DIN ISO 23601Wo muss der Plan im Haus aushängen?
An gut sichtbarer Stelle in jedem Geschossflur — typischerweise am Aufzugsvorraum, an den Treppenhauszugängen und im Empfangsbereich, weil dort jeder Gast vorbeikommt. Dazu ein eigener Aushang in Küche, Wäscherei, Lager, Technik und Personalräumen. Bei mehreren Geschossen gehört auf jedes Geschoss ein Plan mit dem passenden Betrachterstandort. Wichtig ist, dass er nicht hinter Werbeaufstellern, Bildern oder Gepäckwagen verschwindet.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Brauchen Küche, Wäscherei und Technik einen eigenen Plan?
Einen eigenen Plan im Sinne eines anderen Dokuments nicht — aber einen eigenen Aushang. Der Plan zeigt das ganze Geschoss, der Betrachterstandort ändert sich je nach Aushangort. Ein Aushang, der nur im Gästeflur hängt, nützt dem Personal in der Wäscherei wenig. Küche, Technik- und Lagerräume werden zusätzlich als Bereiche mit erhöhter Brandlast gekennzeichnet.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Müssen die Pläne mehrsprachig sein?
Der Plan selbst arbeitet mit sprachneutralen Bildzeichen nach ISO 7010 — die versteht auch ein Gast ohne Deutschkenntnisse. Sprache kommt bei den Verhaltensregeln ins Spiel, und dort sieht das Sonderbaurecht für Beherbergungsstätten regelmäßig eine Ergänzung in weiteren Sprachen vor. Wir liefern den Text standardmäßig zweisprachig Deutsch/Englisch, weitere Sprachen auf Wunsch. Sinnvoll ist, sich an der tatsächlichen Gästestruktur zu orientieren und nicht an einer möglichst langen Liste.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ISO 7010, SBauVO NRWWie lang darf ein Fluchtweg im Hotel sein?
Eine einzelne Zahl für alle Fälle gibt es nicht. Die ASR A2.3 staffelt die zulässigen Fluchtweglängen nach Nutzung und Gefährdung des Bereichs — ein Gästeflur wird anders bewertet als eine Küche oder ein Lager. Bei Beherbergungsstätten im Sinne des Sonderbaurechts kommen die Regelungen der Landesverordnung dazu, die auch die Länge notwendiger Flure und die Anordnung der Treppenräume betreffen. Wir prüfen die Wege an Ihrem Objekt und sagen Ihnen, wo es eng wird.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, SBauVO NRWWas ist bei Nachtbelegung und Sicherheitsbeleuchtung zu beachten?
Nachts schlafen die Gäste, das Haus ist dünn besetzt, und bei Stromausfall ist der Flur dunkel. Die ASR A3.4 verlangt eine Sicherheitsbeleuchtung dort, wo sonst keine ausreichende Orientierung besteht — in innenliegenden Fluren und Treppenhäusern ist das der Regelfall. Nachleuchtende Pläne und Kennzeichnung ergänzen das sinnvoll. Für Beherbergungsstätten im Sonderbaurecht macht die Landesverordnung zusätzliche Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung und zur Alarmierung.
Rechtsgrundlage: ASR A3.4, SBauVO NRWWas gilt für Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte?
Rechtlich gelten dieselben Grundlagen. Praktisch ist die Lage anders: Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, Mehrbettzimmer, Begleitpersonen statt Rezeption rund um die Uhr. Der Plan sollte so einfach gehalten sein, dass eine Betreuungsperson ohne Vorwissen danach räumen kann — klare Zuordnung Zimmer zu Treppenhaus, eindeutiger Sammelplatz, wenig Beiwerk. Die Unterweisung des Betreuungspersonals ist hier genauso wichtig wie der Aushang.
Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3Ist eine Feuerwehrlaufkarte für mein Haus sinnvoll?
Feuerwehrlaufkarten hängen nicht an der Zimmer- oder Bettenzahl, sondern an der Brandmeldeanlage: Ist eine Anlage vorhanden und auf die Feuerwehr aufgeschaltet, gehören Laufkarten nach DIN 14675 an die Brandmelderzentrale. Sie führen die Einsatzkräfte vom Feuerwehr-Bedienfeld zum ausgelösten Melder — in einem Haus mit gleich aussehenden Zimmertüren auf fünf Geschossen spart das die entscheidenden Minuten. Ohne aufgeschaltete Anlage ist stattdessen der Feuerwehrplan nach DIN 14095 das Thema.
Rechtsgrundlage: DIN 14675, DIN 14095Braucht das Haus auch eine Brandschutzordnung oder einen Feuerwehrplan?
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist in Beherbergungsbetrieben sinnvoll und häufig gefordert — Teil B beschreibt, was Empfang, Küche, Housekeeping und Technik im Brandfall tun, Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird über Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle gefordert und betrifft vor allem größere Häuser. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 kommen dazu, wenn eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet ist.
Rechtsgrundlage: DIN 14096, DIN 14095, DIN 14675Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?
Der Grundsatz lautet: jederzeit aktuell. Im Hotel heißt das vor allem nach Umbauten und Renovierungen, bei geänderter Zimmeraufteilung oder Nummerierung und wenn ein Ausgang oder Treppenhaus anders genutzt wird als eingezeichnet. Dazu gehört eine regelmäßige Sichtung, am besten zusammen mit der Unterweisung des Personals. Und: Die Aushänge müssen getauscht werden — im Flur und im Zimmer, nicht nur die Datei im Ordner.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Können wir die Pläne selbst anpassen?
Sie dürfen das — die Verantwortung für den aktuellen Stand liegt ohnehin beim Betreiber. In der Praxis scheitert es meist an der Datei: Ohne das Ursprungsformat entstehen schnell Pläne, die den Maßstab oder die Symbolik nach DIN ISO 23601 nicht mehr einhalten. Kleine Änderungen an von uns erstellten Plänen übernehmen wir deshalb günstig; größere Umplanungen rechnen wir als eigene Leistung ab, den Preis nennen wir vorher.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601Kann ohne digitale Grundrisse gearbeitet werden?
Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien, Zimmerbelegungsplänen und älteren Kopien und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir gemeinsam bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß des Hauses gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für ein Hotel?
Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Anzahl der Geschosse und Aushangorte, dem gewünschten Zimmeraushang sowie dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Flucht- und Rettungsplan für Ihr Haus anfragen
Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.
✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag
Ergänzende Leistungen für Beherbergungsbetriebe
Teil A als Aushang, Teil B für Empfang, Küche, Housekeeping und Technik, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben — auf Ihr Haus geschrieben, nicht aus einer Vorlage kopiert.
Übersichts- und Geschosspläne für die einrückenden Einsatzkräfte — bei Beherbergungsstätten über Baugenehmigung oder Brandschutzdienststelle gefordert.
Für Häuser mit aufgeschalteter Brandmeldeanlage: je Meldergruppe eine Karte, die die Einsatzkräfte vom Bedienfeld zum ausgelösten Melder führt.