Brandschutzexperten

SBauVO NRW · VStättVO DIN ISO 23601 Versammlungsstätten

Bestuhlungs- und
Rettungswegeplan für Versammlungsstätten Der Plan, der festlegt, wie viele Besucher rein dürfen — und wie sie im Ernstfall wieder heraus.

Sobald ein Saal für mehr als 200 Besucher bestimmt ist, entscheidet nicht das Bauchgefühl über die Bestuhlung, sondern ein genehmigter Plan. Grundlage ist die Versammlungsstättenverordnung — in NRW die SBauVO, Teil 1.

Darstellung nach DIN ISO 23601, Maßstab mind. 1:200
Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine Variante, ein Plan — genehmigungsfertig aufbereitet
Vor Ort in NRW, digital bundesweit
Bestuhlungs- und Rettungswegeplan nach SBauVO NRW und DIN ISO 23601 für eine Versammlungsstätte
Gesetzliche Pflicht

Rechtliche Grundlage für Versammlungsstätten

Räume, die für mehr als 200 Besucher bestimmt sind, gelten als Versammlungsstätten. Für sie gilt die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Landes — in Nordrhein-Westfalen die Sonderbauverordnung (SBauVO), Teil 1. Danach ist die Anordnung der Sitz- und Stehplätze, der Bühnen- und Spielflächen sowie der Verlauf der Rettungswege in einem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan darzustellen.

Den Plan erstellt der Betreiber und legt ihn der Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vor. Die im genehmigten Plan festgelegte Besucherzahl und Anordnung ist bindend — sie darf im Betrieb weder überschritten noch verändert werden. Für jede andere Bestuhlungsvariante braucht es einen eigenen genehmigten Plan.

Der Plan ist die Genehmigung, nicht die Deko

Der Bestuhlungs- und Rettungswegeplan ist nicht dasselbe wie die Möblierung im Eingabeplan. Erst mit ihm steht fest, wie viele Menschen der Saal fassen darf — und eine Ausfertigung des genehmigten Plans muss in der Nähe des Haupteingangs jedes Versammlungsraums gut sichtbar aushängen.

Was ohne genehmigten Plan passieren kann
Keine Freigabe für die Veranstaltung
Ohne genehmigten Plan gibt die Behörde oder der Vermieter die Nutzung im Zweifel nicht frei — die Veranstaltung steht.
Ordnungswidrigkeit im Betrieb
Wer mehr Besucher zulässt oder die Bestuhlung anders anordnet als genehmigt, verstößt gegen die Betriebsvorschriften der Verordnung.
Beanstandung bei der Begehung
Bauaufsicht, Ordnungsamt und Feuerwehr prüfen bei Abnahmen und Kontrollen, ob Plan, Aushang und tatsächliche Bestuhlung zusammenpassen.
Neue Nutzung, neuer Plan
Reihenbestuhlung, Bankett, Stehplätze: Jede Variante ist ein eigener Plan. Wer flexibel bleiben will, lässt mehrere Varianten auf einmal genehmigen.
Vorhandene Pläne kostenlos prüfen lassen

Sie schicken, was da ist — auch den älteren Plan aus dem Betreiberordner. Wir sagen Ihnen, ob er noch trägt oder neu muss. Rückmeldung am nächsten Werktag.

Unterlagen prüfen lassen
Leistungsumfang

Was Sie von uns erhalten

Vom Vereinsheim mit einer Reihenbestuhlung bis zur Mehrzweckhalle mit fünf Varianten — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.

01

Sichtung Ihrer Unterlagen

Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF oder CAD, Pläne aus der Bauakte, der alte Bestuhlungsplan, die Skizze der Halle. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.

02

Objektklärung mit Ihnen

Vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Wir klären Ausgänge und ihre Breiten, Bühne, Podeste, feste Einbauten und die geplanten Nutzungsvarianten des Raums.

03

Bestuhlungs- und Rettungswegeplan

Maßstab mindestens 1:200: Sitz- und Stehplätze, Rollstuhlplätze, Blöcke und Reihen, Bühnen- und Spielflächen, Rettungswege und Ausgänge — dargestellt nach DIN ISO 23601.

04

Prüfung gegen die Verordnung

Sitzplatzbreiten, Durchgänge zwischen den Reihen, Blockgrößen, Gang- und Ausgangsbreiten und die Zahl der Rollstuhlplätze werden gegen die SBauVO / VStättVO geprüft, bevor der Plan zur Behörde geht.

05

Mehrere Varianten

Reihenbestuhlung, parlamentarisch, Bankett, Stehplätze: Für jede vorgesehene Nutzung ein eigener Plan mit eigener Besucherzahl — auf einmal aufbereitet spart die zweite Objektaufnahme.

06

Genehmigungsfertige Lieferung

Druckfertiges PDF für die Vorlage bei der Bauaufsicht, dazu die Aushang-Ausfertigung für den Haupteingang — auf Wunsch gerahmt oder nachleuchtend. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.

Was wir nicht machen: Wir genehmigen den Plan nicht selbst und lassen ihn nicht „TÜV-zertifizieren" — die Genehmigung erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Ein vollständiges Neuaufmaß des Saals und Brandschutzkonzepte gehören ebenfalls nicht zu unserem Leistungsumfang. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu, klären das Objekt mit Ihnen und bereiten den Plan so auf, dass er genehmigungsfähig ist. Braucht Ihr Haus mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.

Einsatzbereiche

Für alle Versammlungsstätten mit fester oder wechselnder Bestuhlung

Ob unverrückbar befestigte Reihen oder Stühle, die zum nächsten Anlass neu gestellt werden — die Verordnung verlangt für beides einen genehmigten Plan. Was Ihr Haus braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung; vorher legen wir Sie auf nichts fest.

Anfrage stellen
Theater, Konzert- und Opernhäuser
Feste Reihenbestuhlung über Parkett, Ränge und Logen. Bühnen- und Szenenflächen, Orchestergraben und die Wege zu den Ausgängen gehören sauber dargestellt.
Mehrzweck- und Veranstaltungshallen
Der Klassiker mit auswechselbarer Bestuhlung: Reihe, Bankett, Messe, Stehplätze. Hier lohnen sich mehrere genehmigte Varianten in einem Rutsch.
Kinos und Lichtspielhäuser
Feste Bestuhlung je Saal mit Reihen- und Platznummerierung, Blockbildung und den Gängen zu den Notausgängen — für jeden Saal ein eigener Plan.
Aulen, Hörsäle und Kongresszentren
Universität, Schule, Akademie, Tagungshaus. Feste Hörsaalbestuhlung ebenso wie flexibel bestuhlte Säle mit wechselnden Nutzungen.
Festsäle, Gaststätten und Vereinsheime
Bürgerhaus, Schützenhalle, Saalbau. Sobald der Raum für mehr als 200 Besucher bestimmt ist, gilt die Verordnung — auch wenn nur zu Festen bestuhlt wird.
Sporthallen, Tribünen und Stadien
Tribünenbestuhlung mit Blöcken und Sektionen; bei mehr als 5.000 Besucherplätzen sind unverrückbar befestigte Einzelsitze vorgeschrieben.
Kirchen, Gemeinde- und Bürgersäle
Fest bestuhlte Kirchenschiffe und flexibel genutzte Gemeindesäle. Auch hier zählt die größte vorgesehene Besucherzahl für die Bemessung der Rettungswege.
Normen & Regelwerke

Anwendbares Regelwerk im Überblick

Die maßgeblichen Vorschriften für den Bestuhlungs- und Rettungswegeplan — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.

Hinweis zum Landesrecht: Die Versammlungsstättenverordnung ist Landesrecht. Die §§ und Maße auf dieser Seite beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen (SBauVO, Teil 1). In anderen Bundesländern gilt die jeweilige VStättVO; sie folgt der Muster-VStättV, sodass die Anforderungen an Plan und Bestuhlung weitgehend übereinstimmen. Ob und ab welcher Besucherzahl Ihr Raum als Versammlungsstätte eingestuft ist, klären wir vor der Angebotserstellung mit Ihnen.

Wo Sie die Quellen finden: NRW-Landesrecht (SBauVO) kostenlos über recht.nrw.de, technische Regeln (ASR) über baua.de. DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich.

Prüf-Checkliste

Was ein genehmigungsfähiger Plan enthalten muss

Inhalte, Maße nach Verordnung und die Punkte, an denen es bei Bestuhlungsplänen erfahrungsgemäß hakt.

Pflichtinhalt des Bestuhlungs- und Rettungswegeplans
Maßstab mindestens 1:200, Nordpfeil und vollständige Legende
Anordnung aller Sitz- und Stehplätze mit Reihen und Blöcken
Plätze für Rollstuhlnutzer und Begleitpersonen eingezeichnet
Bühnen-, Szenen- oder Spielflächen und feste Einbauten
Verlauf der Rettungswege, Ausgänge und Notausgänge
Genehmigte Besucherzahl je Variante, deutlich angegeben
Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfmelder
Standort des Betrachters, passend zum jeweiligen Aushangort
Sammelplatz außerhalb des Gebäudes
Kurze Verhaltensregeln und Datum der Ausfertigung
Maße nach Verordnung (SBauVO NRW § 10)
Sitzplätze mindestens 0,50 m breit
Lichter Durchgang zwischen den Sitzreihen mindestens 0,40 m
Blöcke von höchstens 30 Sitzreihen
Gänge zwischen und hinter den Blöcken mindestens 1,20 m breit
Seitlich eines Ganges höchstens 10 Sitzplätze, zwischen zwei Gängen höchstens 20
In Reihen aufgestellte Stühle fest verbunden, feste Reihen unverrückbar befestigt
Rollstuhlplätze: mindestens 1 % der Besucherplätze, mindestens 2 Plätze
Ab mehr als 5.000 Besucherplätzen: unverrückbar befestigte Einzelsitze
Aushang, Varianten und Formales
Ausfertigung des genehmigten Plans nahe dem Haupteingang jedes Versammlungsraums
Für jede Nutzungsvariante ein eigener, genehmigter Plan
Genehmigungsvermerk der Behörde auf dem Plan vorhanden
Aushang in Augenhöhe, unverdeckt und ausreichend beleuchtet
Nachleuchtende Ausführung in fensterlosen Sälen sinnvoll
Aushang und gelebte Bestuhlung stimmen überein
Typische Mängel bei Bestuhlungsplänen
Es wird bestuhlt, obwohl gar kein genehmigter Plan vorliegt
Mehr Stühle gestellt als genehmigt — die Reihen „wachsen" mit der Nachfrage
Vorübergehend gestellte Stuhlreihen nicht miteinander verbunden
Gänge durch Zusatzstühle oder Tische unter 1,20 m verengt
Bankett aufgebaut, aber nur der Reihenbestuhlungsplan hängt aus
Rollstuhlplätze fehlen oder sind nur auf dem Papier vorhanden
Wann ein neuer Plan fällig wird
Eine neue Bestuhlungsvariante soll genutzt werden
Umbau, Anbau oder geänderter Zuschnitt des Saals
Ausgänge, Bühne oder Podeste haben sich verändert
Neue Brandschutzeinrichtungen oder geänderte Kennzeichnung
Der bloße Austausch gleicher Stühle im genehmigten Layout genügt nicht als Grund
Ausgehängte Ausfertigung ersetzt, nicht nur die Datei im Ordner
Ihren Plan gegen diese Punkte prüfen lassen?

Wir prüfen Ihren bestehenden Bestuhlungs- und Rettungswegeplan kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.

Kostenlose Prüfung anfragen
Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay

Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl

Beim Bestuhlungsplan entscheidet nicht die Optik, sondern die Zahl unten rechts: Wie viele Menschen darf der Saal fassen — und kommen die im Ernstfall über 0,40 m Reihenabstand und 1,20 m Gänge auch wieder heraus. Genau das rechnen wir sauber durch, statt die Reihen einfach vollzustellen. Und wo mehrere Nutzungen geplant sind, bereiten wir gleich alle Varianten für die Genehmigung auf.

Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sachkundiger für Flucht- und Rettungspläne Sachkundiger für Feuerwehrpläne

Fragen zu Ihrem Saal? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.

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Anfrage

Festpreis für Ihren Bestuhlungsplan anfragen

Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Art und Größe des Saals, die gewünschten Bestuhlungsvarianten und ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.

Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.

Schnellanfrage Startseite

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Bestuhlungs- und Rettungswegeplan

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Ist ein Bestuhlungsplan Pflicht?

Für Versammlungsstätten ja. Sobald ein Raum für mehr als 200 Besucher bestimmt ist, verlangt die Versammlungsstättenverordnung, dass die Anordnung der Plätze und der Verlauf der Rettungswege in einem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan dargestellt und genehmigt werden. Für kleinere Räume kann trotzdem ein Flucht- und Rettungsplan sinnvoll oder aus Arbeitsschutzgründen nötig sein — das klären wir bei der Sichtung.

Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVO
Ab wann gilt mein Raum als Versammlungsstätte?

Als Versammlungsstätte gelten in der Regel Versammlungsräume, die einzeln oder zusammen für mehr als 200 Besucher bestimmt sind. Dazu kommen Sonderfälle wie Versammlungsstätten im Freien mit Szenenfläche ab mehr als 1.000 Besuchern und Sportstadien ab mehr als 5.000 Besuchern. Maßgeblich ist die für Ihr Objekt genehmigte Nutzung — die schauen wir bei der Sichtung gemeinsam an.

Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVO
Wie heißt der Plan korrekt — Bestuhlungsplan oder Rettungswegeplan?

In der Verordnung heißt er „Bestuhlungs- und Rettungswegeplan" — beides in einem Dokument. Er zeigt die Anordnung der Sitz- und Stehplätze zusammen mit dem Verlauf der Rettungswege, im Maßstab von mindestens 1:200. Umgangssprachlich sagt man kurz „Bestuhlungsplan", gemeint ist dasselbe Dokument.

Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVO
Braucht jede Bestuhlungsvariante einen eigenen Plan?

Ja. Sind für einen Saal verschiedene Anordnungen vorgesehen — etwa Reihenbestuhlung, Bankett oder Stehplätze —, ist für jede ein eigener Plan mit eigener genehmigter Besucherzahl vorzulegen. Vor Ort dürfen die Stühle dann nur so stehen, wie es eine der genehmigten Varianten zeigt. Wer flexibel bleiben will, lässt mehrere Varianten in einem Zug aufbereiten und genehmigen.

Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVO
Wer genehmigt den Plan — und lassen Sie ihn „TÜV-prüfen"?

Genehmigt wird der Plan von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, je nach Kommune unter Beteiligung der Brandschutzdienststelle. Weder wir noch der TÜV „zertifizieren" einen Bestuhlungsplan — das wäre irreführend. Unsere Leistung ist, den Plan normgerecht zu erstellen und so aufzubereiten, dass er genehmigungsfähig bei der Behörde eingereicht werden kann.

Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVO
Welche Maße gelten für Reihen, Durchgänge und Gänge?

Nach SBauVO NRW § 10 müssen Sitzplätze mindestens 0,50 m breit sein, zwischen den Sitzreihen ist ein lichter Durchgang von mindestens 0,40 m einzuhalten. Sitzplätze dürfen nur in Blöcken von höchstens 30 Reihen stehen, dazwischen und dahinter liegen Gänge von mindestens 1,20 m Breite. Seitlich eines Ganges sind höchstens 10, zwischen zwei Gängen höchstens 20 Sitzplätze zulässig (im Freien und in Sportstadien mehr). Diese Werte prüfen wir an Ihrem Saal.

Rechtsgrundlage: SBauVO NRW § 10
Müssen Rollstuhlplätze eingeplant werden?

Ja. In jedem Bestuhlungsplan sind Plätze für Rollstuhlnutzer und ihre Begleitpersonen darzustellen — in der Regel mindestens 1 % der Besucherplätze, mindestens jedoch zwei Plätze. Sie gehören an einen sicher erreichbaren Ort mit kurzem Weg zum Ausgang, nicht in die letzte Ecke.

Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVO
In welchem Maßstab und in welcher Form muss der Plan erstellt sein?

Die Verordnung schreibt einen Maßstab von mindestens 1:200 vor. Der ausgehängte Plan wird nach DIN ISO 23601 gestaltet — mit den dort festgelegten Farben, Sicherheitszeichen und Aufbau. Das hat den Vorteil, dass sich die Brandschutzordnung Teil A gleich in den Aushang integrieren lässt.

Rechtsgrundlage: SBauVO NRW, DIN ISO 23601
Wie lange ist der Plan gültig — muss er alle paar Jahre neu?

Ein festes Ablaufdatum wie „gültig 4 Jahre" gibt es nicht. Der genehmigte Plan gilt, solange Raum und Bestuhlung unverändert bleiben. Fällig wird ein neuer Plan, wenn sich der Saal baulich ändert, Ausgänge oder Bühne anders liegen oder eine neue Bestuhlungsvariante genutzt werden soll. Der bloße Austausch gleicher Stühle im genehmigten Layout ändert nichts an der Gültigkeit.

Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVO
Können wir ohne digitale Grundrisse arbeiten?

Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien und älteren Bestuhlungsplänen und übertragen sie maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß des Saals gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.

Was kostet ein Bestuhlungs- und Rettungswegeplan?

Bei verwertbaren Grundrissen beginnen die Pläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Größe und Zuschnitt des Saals, der Zahl der Bestuhlungsvarianten und dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Varianten oder Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Bestuhlungs- und Rettungswegeplan anfragen

Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.

✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag