Bestuhlungs- und
Rettungswegeplan für Versammlungsstätten
Der Plan, der festlegt, wie viele Besucher rein dürfen — und wie sie im Ernstfall wieder heraus.
Sobald ein Saal für mehr als 200 Besucher bestimmt ist, entscheidet nicht das Bauchgefühl über die Bestuhlung, sondern ein genehmigter Plan. Grundlage ist die Versammlungsstättenverordnung — in NRW die SBauVO, Teil 1.
Rechtliche Grundlage für Versammlungsstätten
Räume, die für mehr als 200 Besucher bestimmt sind, gelten als Versammlungsstätten. Für sie gilt die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Landes — in Nordrhein-Westfalen die Sonderbauverordnung (SBauVO), Teil 1. Danach ist die Anordnung der Sitz- und Stehplätze, der Bühnen- und Spielflächen sowie der Verlauf der Rettungswege in einem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan darzustellen.
Den Plan erstellt der Betreiber und legt ihn der Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vor. Die im genehmigten Plan festgelegte Besucherzahl und Anordnung ist bindend — sie darf im Betrieb weder überschritten noch verändert werden. Für jede andere Bestuhlungsvariante braucht es einen eigenen genehmigten Plan.
Der Bestuhlungs- und Rettungswegeplan ist nicht dasselbe wie die Möblierung im Eingabeplan. Erst mit ihm steht fest, wie viele Menschen der Saal fassen darf — und eine Ausfertigung des genehmigten Plans muss in der Nähe des Haupteingangs jedes Versammlungsraums gut sichtbar aushängen.
Sie schicken, was da ist — auch den älteren Plan aus dem Betreiberordner. Wir sagen Ihnen, ob er noch trägt oder neu muss. Rückmeldung am nächsten Werktag.
Unterlagen prüfen lassenWas Sie von uns erhalten
Vom Vereinsheim mit einer Reihenbestuhlung bis zur Mehrzweckhalle mit fünf Varianten — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.
Sichtung Ihrer Unterlagen
Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF oder CAD, Pläne aus der Bauakte, der alte Bestuhlungsplan, die Skizze der Halle. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.
Objektklärung mit Ihnen
Vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Wir klären Ausgänge und ihre Breiten, Bühne, Podeste, feste Einbauten und die geplanten Nutzungsvarianten des Raums.
Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
Maßstab mindestens 1:200: Sitz- und Stehplätze, Rollstuhlplätze, Blöcke und Reihen, Bühnen- und Spielflächen, Rettungswege und Ausgänge — dargestellt nach DIN ISO 23601.
Prüfung gegen die Verordnung
Sitzplatzbreiten, Durchgänge zwischen den Reihen, Blockgrößen, Gang- und Ausgangsbreiten und die Zahl der Rollstuhlplätze werden gegen die SBauVO / VStättVO geprüft, bevor der Plan zur Behörde geht.
Mehrere Varianten
Reihenbestuhlung, parlamentarisch, Bankett, Stehplätze: Für jede vorgesehene Nutzung ein eigener Plan mit eigener Besucherzahl — auf einmal aufbereitet spart die zweite Objektaufnahme.
Genehmigungsfertige Lieferung
Druckfertiges PDF für die Vorlage bei der Bauaufsicht, dazu die Aushang-Ausfertigung für den Haupteingang — auf Wunsch gerahmt oder nachleuchtend. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.
Was wir nicht machen: Wir genehmigen den Plan nicht selbst und lassen ihn nicht „TÜV-zertifizieren" — die Genehmigung erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Ein vollständiges Neuaufmaß des Saals und Brandschutzkonzepte gehören ebenfalls nicht zu unserem Leistungsumfang. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu, klären das Objekt mit Ihnen und bereiten den Plan so auf, dass er genehmigungsfähig ist. Braucht Ihr Haus mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.
Für alle Versammlungsstätten mit fester oder wechselnder Bestuhlung
Ob unverrückbar befestigte Reihen oder Stühle, die zum nächsten Anlass neu gestellt werden — die Verordnung verlangt für beides einen genehmigten Plan. Was Ihr Haus braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung; vorher legen wir Sie auf nichts fest.
Anfrage stellenAnwendbares Regelwerk im Überblick
Die maßgeblichen Vorschriften für den Bestuhlungs- und Rettungswegeplan — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.
Landesrecht & Bauordnungsrecht
Rechtsgrundlage in NRW. Verlangt den Bestuhlungs- und Rettungswegeplan (Maßstab mind. 1:200) und regelt in § 10 die Bestuhlung: Sitzplatzbreiten, Durchgänge, Blockgrößen und Gänge.
Außerhalb NRWs gilt die jeweilige Landesverordnung, die sich an der Muster-VStättV orientiert. Die Anforderungen an Plan und Bestuhlung sind weitgehend deckungsgleich.
DIN-Normen
Maßgeblich für die grafische Darstellung des ausgehängten Plans: Symbole, Farben, Legende und Aufbau. Der Bestuhlungsteil wird darin eingebettet.
Häufig gemeinsam mit dem Plan gefordert. Ein Aushang nach DIN ISO 23601 kann die Brandschutzordnung Teil A gleich mit aufnehmen.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Ergänzend für die Beschäftigten des Hauses. Für Personal gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung — Fluchtwege und Kennzeichnung greifen ineinander.
Regelt die Sicherheitszeichen nach ISO 7010 — Rettungszeichen, Ausgänge und Brandschutzeinrichtungen, die im Plan wie im Saal übereinstimmen müssen.
Hinweis zum Landesrecht: Die Versammlungsstättenverordnung ist Landesrecht. Die §§ und Maße auf dieser Seite beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen (SBauVO, Teil 1). In anderen Bundesländern gilt die jeweilige VStättVO; sie folgt der Muster-VStättV, sodass die Anforderungen an Plan und Bestuhlung weitgehend übereinstimmen. Ob und ab welcher Besucherzahl Ihr Raum als Versammlungsstätte eingestuft ist, klären wir vor der Angebotserstellung mit Ihnen.
Wo Sie die Quellen finden: NRW-Landesrecht (SBauVO) kostenlos über recht.nrw.de, technische Regeln (ASR) über baua.de. DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich.
Was ein genehmigungsfähiger Plan enthalten muss
Inhalte, Maße nach Verordnung und die Punkte, an denen es bei Bestuhlungsplänen erfahrungsgemäß hakt.
Pflichtinhalt des Bestuhlungs- und Rettungswegeplans
Maße nach Verordnung (SBauVO NRW § 10)
Aushang, Varianten und Formales
Typische Mängel bei Bestuhlungsplänen
Wann ein neuer Plan fällig wird
Wir prüfen Ihren bestehenden Bestuhlungs- und Rettungswegeplan kostenlos auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay
Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl
Beim Bestuhlungsplan entscheidet nicht die Optik, sondern die Zahl unten rechts: Wie viele Menschen darf der Saal fassen — und kommen die im Ernstfall über 0,40 m Reihenabstand und 1,20 m Gänge auch wieder heraus. Genau das rechnen wir sauber durch, statt die Reihen einfach vollzustellen. Und wo mehrere Nutzungen geplant sind, bereiten wir gleich alle Varianten für die Genehmigung auf.
Festpreis für Ihren Bestuhlungsplan anfragen
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Art und Größe des Saals, die gewünschten Bestuhlungsvarianten und ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.
Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fragen zum Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Ist ein Bestuhlungsplan Pflicht?
Für Versammlungsstätten ja. Sobald ein Raum für mehr als 200 Besucher bestimmt ist, verlangt die Versammlungsstättenverordnung, dass die Anordnung der Plätze und der Verlauf der Rettungswege in einem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan dargestellt und genehmigt werden. Für kleinere Räume kann trotzdem ein Flucht- und Rettungsplan sinnvoll oder aus Arbeitsschutzgründen nötig sein — das klären wir bei der Sichtung.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVOAb wann gilt mein Raum als Versammlungsstätte?
Als Versammlungsstätte gelten in der Regel Versammlungsräume, die einzeln oder zusammen für mehr als 200 Besucher bestimmt sind. Dazu kommen Sonderfälle wie Versammlungsstätten im Freien mit Szenenfläche ab mehr als 1.000 Besuchern und Sportstadien ab mehr als 5.000 Besuchern. Maßgeblich ist die für Ihr Objekt genehmigte Nutzung — die schauen wir bei der Sichtung gemeinsam an.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVOWie heißt der Plan korrekt — Bestuhlungsplan oder Rettungswegeplan?
In der Verordnung heißt er „Bestuhlungs- und Rettungswegeplan" — beides in einem Dokument. Er zeigt die Anordnung der Sitz- und Stehplätze zusammen mit dem Verlauf der Rettungswege, im Maßstab von mindestens 1:200. Umgangssprachlich sagt man kurz „Bestuhlungsplan", gemeint ist dasselbe Dokument.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVOBraucht jede Bestuhlungsvariante einen eigenen Plan?
Ja. Sind für einen Saal verschiedene Anordnungen vorgesehen — etwa Reihenbestuhlung, Bankett oder Stehplätze —, ist für jede ein eigener Plan mit eigener genehmigter Besucherzahl vorzulegen. Vor Ort dürfen die Stühle dann nur so stehen, wie es eine der genehmigten Varianten zeigt. Wer flexibel bleiben will, lässt mehrere Varianten in einem Zug aufbereiten und genehmigen.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVOWer genehmigt den Plan — und lassen Sie ihn „TÜV-prüfen"?
Genehmigt wird der Plan von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, je nach Kommune unter Beteiligung der Brandschutzdienststelle. Weder wir noch der TÜV „zertifizieren" einen Bestuhlungsplan — das wäre irreführend. Unsere Leistung ist, den Plan normgerecht zu erstellen und so aufzubereiten, dass er genehmigungsfähig bei der Behörde eingereicht werden kann.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVOWelche Maße gelten für Reihen, Durchgänge und Gänge?
Nach SBauVO NRW § 10 müssen Sitzplätze mindestens 0,50 m breit sein, zwischen den Sitzreihen ist ein lichter Durchgang von mindestens 0,40 m einzuhalten. Sitzplätze dürfen nur in Blöcken von höchstens 30 Reihen stehen, dazwischen und dahinter liegen Gänge von mindestens 1,20 m Breite. Seitlich eines Ganges sind höchstens 10, zwischen zwei Gängen höchstens 20 Sitzplätze zulässig (im Freien und in Sportstadien mehr). Diese Werte prüfen wir an Ihrem Saal.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW § 10Müssen Rollstuhlplätze eingeplant werden?
Ja. In jedem Bestuhlungsplan sind Plätze für Rollstuhlnutzer und ihre Begleitpersonen darzustellen — in der Regel mindestens 1 % der Besucherplätze, mindestens jedoch zwei Plätze. Sie gehören an einen sicher erreichbaren Ort mit kurzem Weg zum Ausgang, nicht in die letzte Ecke.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVOIn welchem Maßstab und in welcher Form muss der Plan erstellt sein?
Die Verordnung schreibt einen Maßstab von mindestens 1:200 vor. Der ausgehängte Plan wird nach DIN ISO 23601 gestaltet — mit den dort festgelegten Farben, Sicherheitszeichen und Aufbau. Das hat den Vorteil, dass sich die Brandschutzordnung Teil A gleich in den Aushang integrieren lässt.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW, DIN ISO 23601Wie lange ist der Plan gültig — muss er alle paar Jahre neu?
Ein festes Ablaufdatum wie „gültig 4 Jahre" gibt es nicht. Der genehmigte Plan gilt, solange Raum und Bestuhlung unverändert bleiben. Fällig wird ein neuer Plan, wenn sich der Saal baulich ändert, Ausgänge oder Bühne anders liegen oder eine neue Bestuhlungsvariante genutzt werden soll. Der bloße Austausch gleicher Stühle im genehmigten Layout ändert nichts an der Gültigkeit.
Rechtsgrundlage: SBauVO NRW / VStättVOKönnen wir ohne digitale Grundrisse arbeiten?
Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien und älteren Bestuhlungsplänen und übertragen sie maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß des Saals gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.
Was kostet ein Bestuhlungs- und Rettungswegeplan?
Bei verwertbaren Grundrissen beginnen die Pläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Größe und Zuschnitt des Saals, der Zahl der Bestuhlungsvarianten und dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Varianten oder Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektaufnahme nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bestuhlungs- und Rettungswegeplan anfragen
Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.
✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag
Ergänzende Leistungen für Versammlungsstätten
Für Foyer, Nebenräume, Küche und Technik — überall dort, wo Beschäftigte arbeiten. Der Bestuhlungsplan des Saals fügt sich in dasselbe Gestaltungssystem ein.
Teil A für den Aushang, Teil B für das Personal, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben — abgestimmt auf den Betrieb Ihrer Versammlungsstätte.
Übersichts- und Geschosspläne für die einrückenden Einsatzkräfte — bei größeren Versammlungsstätten über Baugenehmigung oder Brandschutzdienststelle gefordert.