Flucht- und Rettungspläne
für Pflegeheime
Spezialisierte Evakuierungskonzepte für Senioreneinrichtungen — mit Horizontalevakuierung, Demenz-Anforderungen und vollständiger WTG-NRW-Konformität.
Warum Pflegeheime besonders
strenge Anforderungen haben
Pflegeheime gelten nach § 4 ArbStättV i.V.m. ASR A2.3 als Arbeitsstätten — und sind gleichzeitig Sonderbauten nach BauO NRW. Das macht sie zur höchsten Schutzkategorie: Bewohner können sich häufig nicht selbst in Sicherheit bringen.
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) verlangt in § 9 Abs. 2 ein schriftliches Evakuierungskonzept als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis. In anderen Bundesländern gelten die jeweiligen Landesheimgesetze mit vergleichbaren Anforderungen.
Bestehende Pläne prüfen lassen?
Wir prüfen Ihre vorhandenen Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Normkonformität und Vollständigkeit. Rückmeldung am nächsten Werktag.
Was wir für Ihr Pflegeheim erstellen
Kein Standardprodukt — jeder Plan wird auf Ihre Einrichtung, Ihre Bewohnerstruktur und Ihre Gebäudegeometrie zugeschnitten.
Normgerechte Fluchtpläne
Erstellt nach DIN ISO 23601 — mit allen geforderten Symbolen, Maßstäben und Legenden.
Horizontalevakuierung
Darstellung aller Brandabschnittsgrenzen, sicherer Transferbereiche und Warteräume auf jeder Etage des Gebäudes.
Demenz- & Pflegekonzept
Berücksichtigung von Bewohnern mit Demenz, Rollstuhlfahrern und bettlägerigen Personen — mit Personal-Zuweisungsplan.
Evakuierungsorganisation
Festlegung von Evakuierungsverantwortlichen, Betreuungsschlüsseln und Kommunikationswegen für den Notfall.
Vollständige Dokumentation
Revisionsnachweis, Aushangpläne (laminiert, DIN A3/A2), digitale Druckdaten und Übergabe an Heimleitung und Behörden.
Schulungsunterstützung
Handouts für das Pflegepersonal und Vorlage für Evakuierungsübungen — inklusive Protokollvorlagen für die Dokumentation.
Welche Einrichtungen wir betreuen
Von stationären Pflegeheimen bis zur Demenz-WG — wir kennen die spezifischen Anforderungen jeder Einrichtungsform.
Stationäre Pflegeheime
Seniorenwohnanlagen
Tagespflege-Einrichtungen
Demenz-Wohngemeinschaften
Rechtsgrundlagen für Pflegeheime
Alle relevanten Normen und Gesetze — mit Direktlink zur Primärquelle. Grün markiert = gesetzlich verpflichtend.
Fluchtwegpläne — Gestaltung und Darstellung
Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungspläne
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Hinweis zum Landesrecht: Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) und die Bauordnung NRW gelten für Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern greifen die jeweiligen Landesheimgesetze und Landesbauordnungen — etwa das LWTG in Rheinland-Pfalz, das PfleWoqG in Bayern oder das NuWG in Niedersachsen. Die Anforderungen sind inhaltlich vergleichbar, weichen im Detail aber ab. Die bundesrechtlichen Pflichten aus ArbStättV und ASR A2.3 gelten bundesweit unverändert. Für Objekte außerhalb von NRW prüfen wir die landesrechtlichen Vorgaben vor der Angebotserstellung.
Vollständigkeits-Checkliste für Pflegeheime
Prüfen Sie, ob Ihr bestehendes Evakuierungskonzept alle Anforderungen erfüllt.
Gebäude & Fluchtwege
7 Punkte
Bewohnerstruktur & Mobilität
6 Punkte
Personalorganisation
6 Punkte
Dokumentation & Übungen
6 Punkte
Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und WTG-Konformität.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay
Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl
Pflegeeinrichtungen sind Sonderbauten mit Bewohnern, die sich im Ernstfall nicht selbst retten können. Hier entscheidet nicht der Grundriss, sondern was tatsächlich im Haus passiert: wie die Nachtwache besetzt ist, welche Türen im Demenzbereich verschlossen sind, wo Evakuierungsmatten liegen. Deshalb gehe ich jede Einrichtung persönlich mit der Heimleitung durch — vor Ort in NRW oder per Videobegehung.
Fragen zu Ihrer Einrichtung? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.
0157 30 94 76 57 E-Mail schreibenFestpreis für Ihre Einrichtung anfragen
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Etagen, Wohnbereiche und Bettenzahl sowie ein Hinweis, ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.
Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Grundrisse schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Grundrisse von Pflegeeinrichtungen sind sicherheitsrelevante Objektdaten. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Pflegeheime
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Sind Flucht- und Rettungspläne in Pflegeheimen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Pflegeheime sind als Arbeitsstätten nach § 4 ArbStättV i.V.m. ASR A2.3 zur Erstellung verpflichtet. Diese Pflicht gilt bundesweit. Hinzu kommt das jeweilige Landesheimrecht: In Nordrhein-Westfalen schreibt das WTG NRW ein schriftliches Evakuierungskonzept als Bedingung für die Betriebserlaubnis vor, in anderen Bundesländern gelten die entsprechenden Landesheimgesetze mit vergleichbaren Anforderungen.
Wer trägt die Verantwortung — Träger oder Heimleitung?
Der Träger der Einrichtung ist als Arbeitgeber nach § 13 ArbSchG verantwortlich. Die Heimleitung übernimmt die operative Umsetzung. Werden Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt, trifft die Verantwortung Träger und Leitung gemeinschaftlich.
Was bedeutet Horizontalevakuierung und warum ist sie bei Pflegeheimen so wichtig?
Da viele Bewohner nicht eigenständig Treppen benutzen können, werden sie statt vertikal nach unten horizontal in sichere Brandabschnitte derselben Etage gebracht. Der Fluchtplan muss diese Transferwege, Brandabschnittsgrenzen und Wartebereiche exakt darstellen — inklusive der dafür benötigten Hilfsmittel und des Personal-Schlüssels.
Wie werden demenzkranke Bewohner im Fluchtplan berücksichtigt?
Demenz-Bewohner können Fluchtanweisungen oft nicht befolgen und reagieren verängstigt auf Lärm und Hektik. Der Plan legt einen festen Betreuungsschlüssel im Evakuierungsfall fest, definiert Begleitpersonen aus dem Pflegepersonal und beschreibt Beruhigungsmaßnahmen. Geschlossene Wohnbereiche (Weglaufschutz) erfordern besondere Schlüsselkonzepte.
Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?
Bei baulichen Veränderungen oder Umstrukturierungen sofort. Darüber hinaus empfiehlt sich eine jährliche Revision. Jede Aktualisierung ist mit Datum und Unterschrift der Heimleitung im Revisionsnachweis zu dokumentieren und auf allen ausgehängten Plänen zu ersetzen.
Braucht ein Pflegeheim auch eine Brandschutzordnung?
In aller Regel ja. Neben den Flucht- und Rettungsplänen gehört eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 zur Grundausstattung. Teil A wird ausgehängt, Teil B enthält pflegespezifische Handlungsanweisungen für das Personal (Schicht, Nachtwache, Ehrenamt), Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Muss ein Feuerwehrplan zusätzlich erstellt werden?
Für Pflegeheime mit Sonderbau-Status ergibt sich die Pflicht aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder einer Vorgabe der örtlichen Brandschutzdienststelle. Wir erstellen Fluchtplan und Feuerwehrplan aus einer Hand und stimmen sie aufeinander ab — das verhindert, dass beide Dokumente unterschiedliche Stände zeigen.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für ein Pflegeheim?
Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Etagen, Wohnbereichen, Aushangorten und Sonderbereichen wie Demenz-WG oder Beatmungsplätzen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Es gibt keine versteckten Gebühren und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Kann ohne digitale Grundrisspläne gearbeitet werden?
Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien und älteren Kopien und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächlichen Gegebenheiten klären wir gemeinsam mit Ihrer Heimleitung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung, wenn Ihre Einrichtung außerhalb liegt. Ein vollständiges Neuaufmaß des Gebäudes gehört nicht zu unserem Leistungsumfang. Braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung und nicht mitten im Projekt.
Welche Unterlagen werden für ein Angebot benötigt?
Idealerweise Grundrisse als PDF, DWG oder DXF. Papierpläne oder gute Fotos reichen ebenfalls. Dazu die Objektadresse, die Anzahl der Etagen, Wohnbereiche und Betten sowie Angaben zu Sonderbereichen wie Demenz-WG, Beatmungsplätzen oder geschlossenen Bereichen. Wenn davon etwas fehlt, klären wir das im ersten Gespräch. Anrufen können Sie auch ohne jede Unterlage.
Flucht- und Rettungsplan für Ihr Pflegeheim anfragen
Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.
✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag