Brandschutzexperten

DIN ISO 23601 WTG NRW Horizontalevakuierung

Flucht- und Rettungspläne
für Pflegeheime

Spezialisierte Evakuierungskonzepte für Senioreneinrichtungen — mit Horizontalevakuierung, Demenz-Anforderungen und vollständiger WTG-NRW-Konformität.

Brandschutzbeauftragter & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Normgerecht nach DIN ISO 23601
Festpreis ab 129 € je Plan
Vor Ort in NRW, digital bundesweit
Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 für Pflegeheim mit Horizontalevakuierung
Gesetzliche Pflicht

Warum Pflegeheime besonders
strenge Anforderungen haben

Pflegeheime gelten nach § 4 ArbStättV i.V.m. ASR A2.3 als Arbeitsstätten — und sind gleichzeitig Sonderbauten nach BauO NRW. Das macht sie zur höchsten Schutzkategorie: Bewohner können sich häufig nicht selbst in Sicherheit bringen.

Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) verlangt in § 9 Abs. 2 ein schriftliches Evakuierungskonzept als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis. In anderen Bundesländern gelten die jeweiligen Landesheimgesetze mit vergleichbaren Anforderungen.

§ 4 ArbStättV — Flucht- und Rettungsplan als Arbeitgeberpflicht
ASR A2.3 — Technische Regeln für Fluchtwege und Rettungsplan
WTG NRW § 9 — Evakuierungskonzept als Betriebserlaubnis-Voraussetzung
DIN ISO 23601 — Normgerechte Gestaltung und Darstellung der Pläne
BauO NRW — Sonderbau-Anforderungen für Pflegeheime
Was ohne aktuellen Plan passieren kann
— Beanstandung bei Begehungen durch Heimaufsicht, Feuerwehr oder Unfallversicherungsträger
— Behördliche Auflagen und Nachbesserungsfristen
— Ordnungswidrigkeit nach ArbStättV und ArbSchG mit Bußgeldfolge
— Haftungs- und versicherungsrechtliche Risiken im Schadensfall

Bestehende Pläne prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre vorhandenen Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Normkonformität und Vollständigkeit. Rückmeldung am nächsten Werktag.

Leistungsumfang

Was wir für Ihr Pflegeheim erstellen

Kein Standardprodukt — jeder Plan wird auf Ihre Einrichtung, Ihre Bewohnerstruktur und Ihre Gebäudegeometrie zugeschnitten.

Normgerechte Fluchtpläne

Erstellt nach DIN ISO 23601 — mit allen geforderten Symbolen, Maßstäben und Legenden.

Horizontalevakuierung

Darstellung aller Brandabschnittsgrenzen, sicherer Transferbereiche und Warteräume auf jeder Etage des Gebäudes.

Demenz- & Pflegekonzept

Berücksichtigung von Bewohnern mit Demenz, Rollstuhlfahrern und bettlägerigen Personen — mit Personal-Zuweisungsplan.

Evakuierungsorganisation

Festlegung von Evakuierungsverantwortlichen, Betreuungsschlüsseln und Kommunikationswegen für den Notfall.

Vollständige Dokumentation

Revisionsnachweis, Aushangpläne (laminiert, DIN A3/A2), digitale Druckdaten und Übergabe an Heimleitung und Behörden.

Schulungsunterstützung

Handouts für das Pflegepersonal und Vorlage für Evakuierungsübungen — inklusive Protokollvorlagen für die Dokumentation.

Einrichtungstypen

Welche Einrichtungen wir betreuen

Von stationären Pflegeheimen bis zur Demenz-WG — wir kennen die spezifischen Anforderungen jeder Einrichtungsform.

Stationäre Pflegeheime

Mehrere Wohnbereiche je Etage
Bewohner mit verschiedenen Pflegestufen
Komplexe Brandabschnittsstruktur
Vertikaltransport bei der Evakuierung
Nachtwachen-Organisation
ℹ️ Horizontalevakuierung ist hier der Regelfall.

Seniorenwohnanlagen

Eigene Wohneinheiten mit Gemeinschaftsbereichen
Höherer Mobilitätsgrad der Bewohner
Separate Fluchtwege je Einheit
Sammelstellen im Außengelände
Hausmeister-Integration
ℹ️ Teilweise kombinierbar mit regulärem Fluchtplan.

Tagespflege-Einrichtungen

Wechselnde Gäste und Mobilitätsgrade
Kürzere Aufenthaltszeiten
Parkflächen als Sammelstellen nutzbar
Feste Betreuungsschlüssel dokumentieren
Fahrdienst-Koordination im Notfall
ℹ️ Oft kombiniert mit ambulantem Pflegebetrieb.

Demenz-Wohngemeinschaften

Alle Bewohner eingeschränkt orientierbar
Geschlossene Wohnbereiche (Weglaufschutz)
Erhöhter Personal-Betreuungsschlüssel
Beruhigungs- und Begleitprotokoll
Einfache visuelle Markierungen
ℹ️ Spezialanforderungen nach WTG NRW § 13.
Normen & Regelwerke

Rechtsgrundlagen für Pflegeheime

Alle relevanten Normen und Gesetze — mit Direktlink zur Primärquelle. Grün markiert = gesetzlich verpflichtend.

Hinweis zum Landesrecht: Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) und die Bauordnung NRW gelten für Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern greifen die jeweiligen Landesheimgesetze und Landesbauordnungen — etwa das LWTG in Rheinland-Pfalz, das PfleWoqG in Bayern oder das NuWG in Niedersachsen. Die Anforderungen sind inhaltlich vergleichbar, weichen im Detail aber ab. Die bundesrechtlichen Pflichten aus ArbStättV und ASR A2.3 gelten bundesweit unverändert. Für Objekte außerhalb von NRW prüfen wir die landesrechtlichen Vorgaben vor der Angebotserstellung.

Checkliste

Vollständigkeits-Checkliste für Pflegeheime

Prüfen Sie, ob Ihr bestehendes Evakuierungskonzept alle Anforderungen erfüllt.

Gebäude & Fluchtwege
7 Punkte
Alle Gebäudegrundrisse in korrektem Maßstab vorhanden
Brandabschnitte und -türen eingezeichnet
Fluchtwegbreite auf Eignung für Rollstühle und Gehwagen geprüft (mind. 1,20 m)
Transferbereiche für Horizontalevakuierung auf jeder Etage definiert
Aufzugssperrbereiche im Brandfall gekennzeichnet
Sammelstellen außen ausreichend dimensioniert und erreichbar
Notbeleuchtung auf Fluchtwegen dokumentiert
Bewohnerstruktur & Mobilität
6 Punkte
Mobilitätsliste aller Bewohner mit Pflegestufe und Hilfsmittelbedarf
Demenz-Bewohner namentlich erfasst und Betreuungsteam zugewiesen
Rollstuhlfahrer und bettlägerige Bewohner getrennt aufgelistet
Beatmungs- und medizintechnisch versorgte Bewohner gesondert berücksichtigt
Zimmerplan mit Bewohnernamen und Mobilitätsstatus aktuell
Evakuierungshilfsmittel (Evakuierungsmatten, Fluchthaube) vorhanden
Personalorganisation
6 Punkte
Evakuierungsleiter für jede Schicht benannt
Evakuierungsteam je Wohnbereich mit Namen und Vertretung dokumentiert
Nachtwachen-Mindestbesetzung für Evakuierung ausreichend
Kommunikationskette: Meldung → Feuerwehr → Heimleitung → Angehörige
Melderplan: Wer ruft die Feuerwehr? Wer informiert Träger?
Externe Unterstützung (benachbarte Einrichtungen, Rettungsdienst) koordiniert
Dokumentation & Übungen
6 Punkte
Revisionsnachweis mit Datum und Unterschrift Heimleitung
Behördenübergabe: Feuerwehr und Baurechtsamt informiert
Aushangpläne in Folienhalter auf jeder Etage ausgehängt
Mitarbeiterschulung mindestens einmal pro Jahr dokumentiert
Evakuierungsübung mindestens 2× jährlich, Protokoll archiviert
Aktualisierungspflicht: sofort bei Umbau oder Bewohnerstrukturänderung
Ihre Pläne auf diese Checkliste prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre bestehenden Flucht- und Rettungspläne kostenlos auf Vollständigkeit und WTG-Konformität.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay

Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl

Pflegeeinrichtungen sind Sonderbauten mit Bewohnern, die sich im Ernstfall nicht selbst retten können. Hier entscheidet nicht der Grundriss, sondern was tatsächlich im Haus passiert: wie die Nachtwache besetzt ist, welche Türen im Demenzbereich verschlossen sind, wo Evakuierungsmatten liegen. Deshalb gehe ich jede Einrichtung persönlich mit der Heimleitung durch — vor Ort in NRW oder per Videobegehung.

Brandschutzbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Sachkundiger für Flucht- und Rettungspläne Sachkundiger für Feuerwehrpläne

Fragen zu Ihrer Einrichtung? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.

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Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Etagen, Wohnbereiche und Bettenzahl sowie ein Hinweis, ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung" da.

Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.

Grundrisse schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Grundrisse von Pflegeeinrichtungen sind sicherheitsrelevante Objektdaten. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.

Schnellanfrage Startseite

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan für Pflegeheime

Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Sind Flucht- und Rettungspläne in Pflegeheimen gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Pflegeheime sind als Arbeitsstätten nach § 4 ArbStättV i.V.m. ASR A2.3 zur Erstellung verpflichtet. Diese Pflicht gilt bundesweit. Hinzu kommt das jeweilige Landesheimrecht: In Nordrhein-Westfalen schreibt das WTG NRW ein schriftliches Evakuierungskonzept als Bedingung für die Betriebserlaubnis vor, in anderen Bundesländern gelten die entsprechenden Landesheimgesetze mit vergleichbaren Anforderungen.

Rechtsgrundlage: § 4 ArbStättV, ASR A2.3, WTG NRW § 9
Wer trägt die Verantwortung — Träger oder Heimleitung?

Der Träger der Einrichtung ist als Arbeitgeber nach § 13 ArbSchG verantwortlich. Die Heimleitung übernimmt die operative Umsetzung. Werden Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt, trifft die Verantwortung Träger und Leitung gemeinschaftlich.

Rechtsgrundlage: ArbSchG § 13, WTG NRW § 9
Was bedeutet Horizontalevakuierung und warum ist sie bei Pflegeheimen so wichtig?

Da viele Bewohner nicht eigenständig Treppen benutzen können, werden sie statt vertikal nach unten horizontal in sichere Brandabschnitte derselben Etage gebracht. Der Fluchtplan muss diese Transferwege, Brandabschnittsgrenzen und Wartebereiche exakt darstellen — inklusive der dafür benötigten Hilfsmittel und des Personal-Schlüssels.

Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3
Wie werden demenzkranke Bewohner im Fluchtplan berücksichtigt?

Demenz-Bewohner können Fluchtanweisungen oft nicht befolgen und reagieren verängstigt auf Lärm und Hektik. Der Plan legt einen festen Betreuungsschlüssel im Evakuierungsfall fest, definiert Begleitpersonen aus dem Pflegepersonal und beschreibt Beruhigungsmaßnahmen. Geschlossene Wohnbereiche (Weglaufschutz) erfordern besondere Schlüsselkonzepte.

Rechtsgrundlage: WTG NRW § 13, ASR A2.3
Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?

Bei baulichen Veränderungen oder Umstrukturierungen sofort. Darüber hinaus empfiehlt sich eine jährliche Revision. Jede Aktualisierung ist mit Datum und Unterschrift der Heimleitung im Revisionsnachweis zu dokumentieren und auf allen ausgehängten Plänen zu ersetzen.

Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601
Braucht ein Pflegeheim auch eine Brandschutzordnung?

In aller Regel ja. Neben den Flucht- und Rettungsplänen gehört eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 zur Grundausstattung. Teil A wird ausgehängt, Teil B enthält pflegespezifische Handlungsanweisungen für das Personal (Schicht, Nachtwache, Ehrenamt), Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Rechtsgrundlage: DIN 14096, § 10 ArbSchG
Muss ein Feuerwehrplan zusätzlich erstellt werden?

Für Pflegeheime mit Sonderbau-Status ergibt sich die Pflicht aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder einer Vorgabe der örtlichen Brandschutzdienststelle. Wir erstellen Fluchtplan und Feuerwehrplan aus einer Hand und stimmen sie aufeinander ab — das verhindert, dass beide Dokumente unterschiedliche Stände zeigen.

Rechtsgrundlage: BauO NRW, Sonderbauvorschriften, DIN 14095
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan für ein Pflegeheim?

Bei verwertbaren Grundrissen beginnen Flucht- und Rettungspläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Etagen, Wohnbereichen, Aushangorten und Sonderbereichen wie Demenz-WG oder Beatmungsplätzen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Es gibt keine versteckten Gebühren und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Kann ohne digitale Grundrisspläne gearbeitet werden?

Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien und älteren Kopien und übertragen diese maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächlichen Gegebenheiten klären wir gemeinsam mit Ihrer Heimleitung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung, wenn Ihre Einrichtung außerhalb liegt. Ein vollständiges Neuaufmaß des Gebäudes gehört nicht zu unserem Leistungsumfang. Braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung und nicht mitten im Projekt.

Welche Unterlagen werden für ein Angebot benötigt?

Idealerweise Grundrisse als PDF, DWG oder DXF. Papierpläne oder gute Fotos reichen ebenfalls. Dazu die Objektadresse, die Anzahl der Etagen, Wohnbereiche und Betten sowie Angaben zu Sonderbereichen wie Demenz-WG, Beatmungsplätzen oder geschlossenen Bereichen. Wenn davon etwas fehlt, klären wir das im ersten Gespräch. Anrufen können Sie auch ohne jede Unterlage.

Flucht- und Rettungsplan für Ihr Pflegeheim anfragen

Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.

✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag