Flucht- und
Rettungsplan für Ihre Arbeitsstätte
Der Aushang, der im Ernstfall zeigt, wo es hinausgeht — und der im Normalfall zeigt, dass der Betrieb seine Pflichten erfüllt.
Ob ein Plan gebraucht wird, entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern die Gefährdungsbeurteilung. Die Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 4 ArbStättV, konkretisiert durch die ASR A2.3; die Darstellung regelt die DIN ISO 23601.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan vorgeschrieben?
Nach § 4 Abs. 4 ArbStättV hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Die ASR A2.3 benennt die typischen Fälle: unübersichtliche Fluchtwegführung, Publikumsverkehr mit ortsunkundigen Personen, Beherbergung, erhöhte Brand- oder Explosionsgefährdung sowie Bereiche, in denen sich Menschen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten.
Ob und in welchem Umfang Pläne nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV. Unabhängig davon können Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, eine Sonderbauverordnung oder der Versicherer Flucht- und Rettungspläne ausdrücklich fordern.
Der Plan muss den Beschäftigten in der Unterweisung erklärt werden, er ist regelmäßig auf Aktualität zu prüfen, und das Verhalten im Notfall gehört in Räumungsübungen geübt. Ergänzend gehört in die meisten Objekte eine Brandschutzordnung nach DIN 14096. Wir liefern nicht nur den Plan, sondern die Dokumentation, die dazugehört.
Sie schicken, was da ist — auch das abfotografierte Schild aus dem Treppenhaus. Wir sagen Ihnen, ob es noch trägt oder neu muss. Rückmeldung am nächsten Werktag.
Unterlagen prüfen lassenWas Sie von uns erhalten
Vom Büro mit einem Geschoss bis zum Pflegeheim mit vier Aushangorten je Etage — der Aufwand unterscheidet sich, das Vorgehen nicht.
Sichtung Ihrer Unterlagen
Wir arbeiten mit dem, was da ist: Grundrisse als PDF, DWG oder DXF, Pläne aus der Bauakte, der alte Aushang, die Skizze vom Hausmeister. Was fehlt, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.
Objektklärung mit Ihnen
Vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Wir klären Fluchtwege und Notausgänge, Löschmittel, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Melder, Sammelplätze und die Aushangorte je Geschoss.
Planerstellung nach DIN ISO 23601
Je Geschoss und Aushangort ein eigener Plan: Fluchtwegführung, Standortkennzeichnung „Sie sind hier“, Sammelplatz, Nordpfeil, Maßstab, Legende und Verhaltensregeln.
Aktuelle Sicherheitszeichen
Alle Rettungs-, Brandschutz- und Warnzeichen nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 in der gültigen Fassung. Veraltete Symbole aus Altplänen werden konsequent ersetzt.
Druckfertige Lieferung
Druckfertiges PDF in DIN A3 oder A2, dazu die Platzierungsempfehlung je Aushangort — auf Wunsch gerahmt, laminiert oder nachleuchtend. Korrekturen bis zur Freigabe inklusive.
Aktualisierung & Pflege
Wir archivieren Ihre Plandaten. Bei Umbau, Nutzungsänderung oder neuer Normfassung ändern wir gezielt nach — ohne dass die Objektklärung noch einmal von vorn beginnt.
Was wir nicht machen: Wir „zertifizieren“ keine Pläne und lassen sie nicht zertifizieren — für Flucht- und Rettungspläne gibt es keine Zulassungsstelle, verantwortlich bleibt der Arbeitgeber. Ein vollständiges Neuaufmaß des Gebäudes und Brandschutzkonzepte gehören ebenfalls nicht zu unserem Leistungsumfang. Wir übertragen vorhandene Pläne maßstabsgetreu, klären das Objekt mit Ihnen und erstellen den Plan so, dass er Begehung, Brandschau und Versicherer standhält. Braucht Ihr Objekt mehr, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung — nicht mitten im Projekt.
Für jede Nutzungsart die passende Planung
Ein Bürogebäude stellt andere Anforderungen als eine Produktionshalle, ein Hotel andere als eine Kita. Wer im Gebäude ist, wie ortskundig diese Menschen sind und wie schnell sie sich selbst retten können — daraus ergeben sich Fluchtwegführung, Aushangorte und Detailtiefe des Plans. Was Ihr Objekt braucht, klären wir bei der kostenlosen Sichtung; vorher legen wir Sie auf nichts fest.
Anfrage stellenAnwendbares Regelwerk im Überblick
Die maßgeblichen Vorschriften für den Flucht- und Rettungsplan — mit Direktlink zur offiziellen Quelle.
DIN-Normen
Die maßgebliche Norm für Inhalt, Aufbau, Maßstab, Symbolik und Farbgebung. Sie regelt auch Mindestgrößen, die Standortkennzeichnung und die Darstellung der Verhaltensregeln.
Regelt die schriftliche Brandschutzorganisation: Aushang (Teil A), Anweisungen für alle Beschäftigten (Teil B) und für Personen mit besonderen Aufgaben (Teil C).
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Konkretisiert § 4 ArbStättV: wann ein Plan erforderlich ist, was er enthalten muss, wo er aushängt, Mindestbreiten von Fluchtwegen und maximale Fluchtweglängen.
Legt die zu verwendenden Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 fest — Rettungs-, Brandschutz-, Verbots- und Warnzeichen samt Mindestgröße nach Erkennungsweite.
Regelt Beleuchtung und Leitsysteme der Fluchtwege. Relevant, wenn Fluchtwege bei Ausfall der Beleuchtung nicht mehr sicher begehbar wären.
Gesetze, Verordnungen & DGUV
Rechtsgrundlage der Pflicht: Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung es erfordern — und entsprechend zu üben.
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, ob und in welchem Umfang Flucht- und Rettungspläne erforderlich sind. Sie ist zu dokumentieren und fortzuschreiben.
Verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und ausreichend Beschäftigte dafür zu benennen und zu schulen.
Unfallverhütungsvorschrift für alle Mitgliedsbetriebe der gesetzlichen Unfallversicherung — mit Pflichten zu Unterweisung, Notfallorganisation und Ersthelfern.
Hinweis zum Landesrecht: Neben dem Arbeitsschutzrecht können landesrechtliche Sonderbauvorschriften zusätzliche Anforderungen stellen — etwa die Versammlungsstätten-, Beherbergungsstätten- oder Krankenhausbauverordnung des jeweiligen Landes. In Nordrhein-Westfalen ist das die SBauVO. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir vor der Angebotserstellung mit Ihnen.
Wo Sie die Quellen finden: Technische Regeln (ASR) kostenlos über baua.de, Bundesgesetze über gesetze-im-internet.de, das DGUV-Regelwerk über publikationen.dguv.de. DIN-Normen sind kostenpflichtig über beuth.de erhältlich.
Was ein normgerechter Plan enthalten muss
Prüfen Sie Ihre vorhandenen Aushänge anhand dieser Punkte. Fehlt mehr als eine Angabe, ist der Plan im Zweifel nicht normkonform.
Pflichtinhalte nach DIN ISO 23601
Wann ein Plan in der Regel erforderlich ist
Formale Anforderungen an den Aushang
Aktualisierung, Unterweisung & Übung
Typische Mängel bei Flucht- und Rettungsplänen
Senden Sie uns Ihre vorhandenen Aushänge als Foto oder PDF — wir melden uns mit einer Einschätzung zur Normkonformität zurück. Kostenlos.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Muhammet Ay
Ingenieurbüro für Brandschutzdokumentation · Werdohl
Ein Fluchtplan ist kein Wandschmuck. Er muss den Menschen, der im Rauch davorsteht, in Sekunden zum nächsten Ausgang bringen — und zwar aus dem Geschoss, in dem er gerade steht, in der Richtung, in die er gerade schaut. Deshalb zeichnen wir keinen Plan für das Gebäude, sondern einen je Aushangort. Und wir sagen Ihnen, wenn der Fluchtweg auf dem Papier schöner ist als im Flur.
Fragen zu Ihrem Objekt? Rufen Sie an — die Auskunft kostet nichts.
0157 30 94 76 57 E-Mail schreibenFestpreis für Ihre Flucht- und Rettungspläne anfragen
Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt das Angebot. Hilfreich sind Objektart, Fläche, Anzahl der Geschosse und Aushangorte sowie die Frage, ob Grundrisse digital, nur auf Papier oder gar nicht vorliegen — dafür ist das Feld „Kurze Beschreibung“ da.
Die Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen ist kostenlos. Sie erhalten am nächsten Werktag eine Rückmeldung — und keinen Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung.
Pläne schicken? Bitte nicht über das Formular, sondern per E-Mail an info@brandschutzplan-service.de. Eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wir auf Anfrage.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Details in der Datenschutzerklärung.
Ihre Fragen zum Flucht- und Rettungsplan
Fachlich geprüfte Antworten — mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan gesetzlich vorgeschrieben?
Nach § 4 Abs. 4 ArbStättV immer dann, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Die ASR A2.3 nennt als typische Fälle unübersichtliche Fluchtwege, Publikumsverkehr mit ortsunkundigen Personen, Beherbergung, erhöhte Gefährdung und Bereiche mit Personen eingeschränkter Mobilität. Maßgeblich ist immer die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV.
Rechtsgrundlage: § 3 und § 4 ArbStättV, ASR A2.3Wer ist für die Erstellung verantwortlich?
Der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber der Arbeitsstätte. Die Aufgabe kann schriftlich auf Führungskräfte oder Brandschutzbeauftragte übertragen werden — die Organisations- und Kontrollverantwortung bleibt jedoch bei der Unternehmensleitung. Bei vermieteten Objekten ist die Abgrenzung zwischen Eigentümer und Mieter im Mietvertrag zu klären.
Rechtsgrundlage: § 13 ArbSchG, § 4 ArbStättVWas muss auf einem Flucht- und Rettungsplan dargestellt sein?
Der maßstabsgerechte Grundriss des Geschosses, der Verlauf der Fluchtwege, die Notausgänge, der Standort des Betrachters, Sammelplätze, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Verhaltensregeln für den Brand- und Notfall. Dazu kommen Legende, Nordpfeil, Maßstab und das Datum der letzten Aktualisierung.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Reicht ein Plan für das ganze Gebäude?
Nein. Der Plan zeigt das Geschoss, in dem er aushängt, und er muss lagerichtig hängen: Was der Betrachter vor sich hat, liegt auf dem Plan oben. Deshalb entstehen pro Geschoss meist mehrere Fassungen — eine je Aushangort mit eigener Standortkennzeichnung. Ein einziger Plan, der überall im Haus hängt, ist der häufigste Mangel bei Begehungen.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, ASR A2.3Welches Format und welche Größe sind vorgeschrieben?
Die DIN ISO 23601 gibt Mindestgrößen vor; für den Aushang hat sich DIN A3 etabliert, bei großen oder komplexen Objekten DIN A2. Entscheidend ist, dass alle Inhalte aus normaler Betrachtungsentfernung sicher erkennbar sind. Wir liefern die Pläne im passenden Format und auf Wunsch laminiert, gerahmt oder nachleuchtend.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Bei baulichen oder organisatorischen Änderungen sofort, ansonsten in angemessenen Zeitabständen — die ASR A2.3 nennt mindestens alle zwei Jahre eine Prüfung auf Aktualität. Jede Aktualisierung wird mit Datum auf dem Plan dokumentiert. Da wir Ihre Plandaten archivieren, sind spätere Änderungen deutlich günstiger als eine Neuerstellung.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, § 4 ArbStättVWo genau müssen die Pläne aushängen?
An zentralen, gut sichtbaren Stellen: Eingangsbereiche, Treppenräume, Aufzugsvorplätze, Flurkreuzungen sowie in Bereichen mit besonderer Gefährdung. In Beherbergungsbetrieben zusätzlich in jedem Gästezimmer. Wichtig ist die lagerichtige Anbringung in Augenhöhe, unverdeckt und ausreichend beleuchtet.
Rechtsgrundlage: ASR A2.3, DIN ISO 23601Was ist der Unterschied zwischen Fluchtplan, Feuerwehrplan und Brandschutzordnung?
Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Personen im Gebäude und zeigt den Weg nach draußen. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die einrückende Feuerwehr und enthält Zufahrten, Löschwasserentnahme und Gefahrenschwerpunkte. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 beschreibt in Textform das organisatorische Verhalten im Brandfall. In vielen Objekten sind alle drei Dokumente gefordert.
Rechtsgrundlage: DIN ISO 23601, DIN 14095, DIN 14096Können wir ohne digitale Grundrisse arbeiten?
Ja. Wir arbeiten mit Papierplänen, Bauaktenkopien und älteren Aushängen und übertragen sie maßstabsgetreu in eine digitale Basis. Die tatsächliche Situation klären wir bei der Begehung — vor Ort in NRW oder per Videobegehung. Ein vollständiges Neuaufmaß des Gebäudes gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; braucht Ihr Objekt eines, sagen wir Ihnen das vor der Auftragserteilung.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?
Bei verwertbaren Grundrissen beginnen die Pläne bei 129 € je Plan. Der Gesamtpreis richtet sich nach Fläche, Zahl der Geschosse und Aushangorte und dem Zustand der Unterlagen. Liegen nur Papierpläne vor, nennen wir den Festpreis nach Sichtung. Wer mehrere Pläne oder Dokumente gemeinsam beauftragt, zahlt die Objektklärung nur einmal. Kein Auftrag ohne vorherige schriftliche Preisbestätigung, alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Wie lange dauert die Erstellung?
Liegen verwertbare Grundrisse vor, erhalten Sie den Entwurf in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen. Mit Begehung vor Ort planen Sie zwei bis drei Wochen ein. Bei behördlichen Fristen oder einer angekündigten Brandschau sprechen Sie uns an — kurzfristige Bearbeitung ist möglich.
Flucht- und Rettungsplan anfragen
Kostenlose Sichtung Ihrer vorhandenen Unterlagen, Rückmeldung am nächsten Werktag, Festpreis vor der Auftragserteilung.
✓ Kostenlose Sichtung · ✓ ab 129 € je Plan · ✓ Rückmeldung am nächsten Werktag
Ergänzende Leistungen
Feuerwehrplan
Einsatzunterlage für die Feuerwehr mit Zufahrten, Löschwasserentnahme und Gefahrenschwerpunkten — bei Sonderbauten behördlich gefordert.
Brandschutzordnung A, B, C
Die organisatorische Ergänzung zum Plan: Aushang, Verhaltensregeln für alle Beschäftigten und Anweisungen für Personen mit besonderen Aufgaben.
Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
Für Säle über 200 Besucher: genehmigungspflichtiger Plan mit Sitzanordnung, Rettungswegen und verbindlicher Besucherzahl je Variante.